Er war sich keiner Schuld bewusst, und genau das würde er den Generalrat auch klarmachen.
Generaloberst Andreas Weishaupt – nein, zur Zeit nicht mehr Generaloberst – straffte die Schultern und reckte energisch das Kinn nach vorne. Columban von Harthausen hatte ihn nicht nur inhaftiert, sondern auch degradiert. Eine bodenlose Demütigung, für die der Generalmajor die Quittung sicherlich noch erhalten würde. Aber zunächst einmal musste sich Weishaupt hier vor den Generalrat des Raumritterordens verantworten.
Auch bei längerem Nachdenken fand der hochrangige Offizier kein schuldhaftes Verhalten bei sich selbst. Es war seine Aufgabe gewesen, die Invasionsflotte vor einer Entdeckung zu schützen, das Aufmarschgebiet durfte keinesfalls bekannt werden. Nur aus diesem Grund hatte er die Notwendigkeit erkannt, die forschenden Thorianer, die bei einer Untersuchung der Umgebung des Wurmlochs unweigerlich die Kampfschiffe entdecken mussten, aufzuhalten und die Aliens mitsamt ihrem Raumschiff zu neutralisieren. Von Harthausen hatte überreagiert. Aber was wollte man auch von einem Offizier erwarten, der statt einer disziplinierten militärischen Vorgehensweise bei der Eroberung fremder Welten die Infiltration der Regierungsgewalt bevorzugte? Ein ordentlicher Kampf und die nachfolgende Kapitulation der zu erobernden Welt war eine klar durchstrukturierte Angelegenheit. Wozu gab es denn sonst hochmoderne Waffen mit enormer Durchschlagskraft? Geheimdienstarbeit, psychologische Kriegsführung? Unsinn, das alles!
Unbewusst schüttelte Weishaupt den Kopf und bemerkte dann den fragenden Blick seines Verteidigers. Oberstleutnant von Wrede galt als erfahrener Jurist, doch ein Kriegsgerichtsverfahren vor dem gesamten Generalrat hatte auch er noch nicht mitmachen müssen. Das lag daran, dass praktisch nie zuvor ein Offizier mit diesem hohen Rang angeklagt worden war.
„Erheben Sie sich“, rief der Protokollführer, der für die audiovisuelle Aufzeichnung des Verfahrens verantwortlich war. Nicht nur der Angeklagte und der Vorsitzende Richter standen im Fokus, alle Teilnehmer wurden von 16 Kameras permanent beobachtet. Absprachen wurden auf diese Weise fast unmöglich, das gewährleistete während des Verfahrens größtmögliche Fairness.
Der Vorsitzende Richter war der Großmeister des Ordens, Jean-Baptiste Richelieu, der hoffentlich der Strategie von Weishaupt folgte. Insgesamt 13 Personen bildeten den Generalrat, fünf davon waren Frauen, die ihre Ämter ebenso diszipliniert ausführten wie die männlichen Kollegen. Es gab keine Unterschiede zwischen den Geschlechtern.
Weishaupt wusste, dass es zwei verschiedene Strömungen im Generalrat gab, die genau den unterschiedlichen Ansichten folgten, die Generalmajor von Harthausen und er selbst vertraten. Daher war der Ausgang der Verhandlung ungewiss.
Der Generaloberst musterte die Eintretenden und versuchte zu ergründen, wer für ihn war. Schatzmeisterin Chiona de Ballesteros schenkte ihm kaum einen Blick, sie stand nicht auf seiner Seite. Auch zwei der anderen Frauen wirkten allein durch ihre Blicke distanziert. Der Protokollführer verlas die Anklage, Major Aurelio di Campa fungierte als Staatsanwalt und begann gleich mit der Eröffnung.
„Hoher Generalrat, verehrter Vorsitzender, selten war eine Anklage so klar wie in diesem Fal