: Gabriele Godl
: Notarhaftung im Vergleich Grundlagen und Subsidarität der zivilrechtlichen Haftung des österreichischen und deutschen Notars
: Mohr Siebeck
: 9783161584091
: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
: 1
: CHF 54.80
:
: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
: German
: 209
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Die Mitwirkung des Notars an Rechtsvorgängen, mit denen Privatpersonen ihre rechtlichen Verhältnisse regeln und gestalten, hat besonders in Deutschland - aber auch in Österreich - immer häufiger zur Folge, daß Beteiligte die Verantwortung für fehlgeschlagene Erwartungen, die sie mit dem notariellen Rechtsgeschäft verbunden haben, beim Notar suchen. Nicht selten wird so der Notar für finanzielle Nachteile haftbar gemacht. Damit steht der Notar dem anspruchstellenden Bürger im Rahmen des Haftungsanspruches nicht in öffentlich-rechtlicher oder hoheitlicher Beziehung gegenüber, sondern als Gegner eines zivilrechtlichen Anspruches. Diese zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Notars wirft insbesondere wegen seiner von Unabhängigkeit und Unparteilichkeit geprägten Stellung als Amtsträger zahlreiche Besonderheiten auf, die - was nicht immer adäquat berücksichtigt wird - ein ganz eigenständiges Haftungssystem erfordert. Gabriele Godl untersucht zunächst die einzelnen Tätigkeiten der Notare beider Länder, die Rechtsverhältnisse der Beteiligten zum Notar und die gesetzlichen Grundlagen für eine Haftung. Dabei zeigt sich, daß das deutsche Haftungsrecht grundsätzlich vorzugswürdig erscheint, weil es die Spezifika des Notaramtes angemessener berücksichtigt als das österreichische Recht. Anschließend beleuchtet Gabriele Godl die Voraussetzungen eines Notarhaftungsanspruches und prüft, ob und inwieweit von österreichischen Gerichten eine Nachrangigkeit der Notarhaftung ohne spezielle gesetzliche Grundlage praktiziert wird. Dazu untersucht sie die wesentlichen Begründungsversuche für eine Nachrangigkeit der Notarhaftung und vergleicht diese in ihren materiell-rechtlichen und prozessualen Konsequenzen mit dem deutschen Recht.

Geboren 1967; 1986-90 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München; 1990-94 Rechtsreferendarin in München; 1997-99 Promotionsstudium an der Universität Innsbruck; seit 1994 Rechtsanwältin in München.