: Veronika Horrer
: Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation Nezavisimost' sudej v Rossijskoj Federacii
: BWV Berliner Wissenschafts-Verlag
: 9783830540007
: Gesellschaft versus Recht
: 1
: CHF 55.60
:
: Internationales Recht, Ausländisches Recht
: German
: 337
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Nach der 1000-jährigen russischen Geschichte eines autokratischen Imperiums ist die Zeit seit 1991 nur ein Hauch von Geschichte. Umso bemerkenswerter ist der fortschrittliche normative Aufbau des Rechtsstaates in der Russischen Föderation, den die Autorin detailliert darlegt. Die richterliche Unabhängigkeit ist im geschriebenen Verfassungsrecht und in Gesetzen normativ anerkannt, indes bremsen gesellschaftliche Strukturbedingungen die Umsetzung heftig aus. Verfassung und Recht haben traditionell keinen besonderen Stellenwert in Russland, starke autokratische Traditionen lassen sich bislang nicht effektiv einschränken. Das positive Recht der Verfassung ist also nur ein Steuerungsmedium für die Herstellung und Förderung gesellschaftlicher Gerechtigkeit.°°Diese wird erst real entfaltet durch soziale, ökonomische und gesellschaftliche, also strukturelle Voraussetzungen für Gerechtigkeit jenseits der Formalität des Gesetzesstaates: Erst chancengleiche Wohlstandsverteilung und Mitbestimmung für alle schaffen reales Erleben des Nutzens von Rechtsstaatlichkeit. Konkrete Empfehlungen weisen den Weg zu dringlichen Justizreformen - überall auf der Welt.°°
Inhaltsübersicht7
????? ??????????9
Richterliche Unabhängigkeit in der Russischen Föderation11
Zur Setzung und Umsetzung von Recht13
Inhaltsverzeichnis19
Abkürzungsverzeichnis25
EINLEITUNG27
KAPITEL 1: WOZU RICHTERLICHE UNABHÄNGIGKEIT?31
§ 1 Entstehung des Prinzips der richterlichen Unabhängigkeit31
§ 2 Richterliche Unabhängigkeit als rechtsstaatliches Prinzip32
A. Begriff des Rechtsstaates33
B. Richterliche Unabhängigkeit und Gewaltenteilung35
C. Richterliche Unabhängigkeit und Rechtsschutzgarantie36
D. Richterliche Unabhängigkeit als institutionelle Garantie der Verfassungsordnung36
§ 3 Zweck der richterlichen Unabhängigkeit37
A. Zweck der richterlichen Unabhängigkeit in einem demokratischen Rechtsstaat37
1) Anspruch auf unabhängigen Richter als Menschenrecht37
2) Garantie der Gesetzesbindung der Richterschaft38
3) Garantie der Gesetzesbindung der Exekutive und Legislative38
4) Garantie des Vertrauens in den Rechtsstaat39
5) Schutz der Integrität der Justiz39
B. Besondere Aufgabe der Richterschaft in einem Transformationsland wie der Russischen Föderation39
1) Rechtsetzung als Instrument der Transformation39
2) Rechtsanwendung als Instrument der Transformation40
3) Justiz als Vollzieher der Transformation41
§ 4 Schlussfolgerung42
KAPITEL 2: WANN IST EIN RICHTER UNABHÄNGIG?43
§ 1 Was bedeutet richterliche Unabhängigkeit?43
A. Abhängigkeit von Recht und Gesetz43
B. Unabhängigkeit von allem anderen43
§ 2 Wo sind die Vorbilder für unabhängige Justiz?45
A. Internationale bzw. europäische Standards?46
1) Vereinte Nationen46
2) Europarat48
(i) Europäische Menschenrechtskonvention von 195048
(ii) Richterliche Unabhängigkeit in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte49
(iii) Recommendation CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees des Europarates51
(iv) Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates51
(v) Konsultativrat Europäischer Richter52
B. „Am deutschen Wesen …“?52
§ 3 Strukturelle Voraussetzungen der richterlichen Unabhängigkeit56
A. Institutionelle Unabhängigkeit der Justiz56
1) Verankerung des Gewaltenteilungsprinzips in der Verfassung56
2) Rechtsprechungsmonopol der Richter57
3) Selbstverwaltung der Justiz57
4) Finanzierung der Justiz58
B. Unabhängigkeit eines Richters59
1) Unabhängigkeit von der Legislative59
2) Unabhängigkeit von der Exekutive60
3) Unabhängigkeit innerhalb der Justiz60
(i) Freiheit in der justiziellen Hierarchie61
(ii) Verteilung der Fälle und das Prinzip des gesetzlichen Richters62
4) Verbindlichkeit und Vollstreckung der richterlichen Entscheidung63
5) Unabsetzbarkeit des Richters64
6) Auswahl und Beförderung der Richter66
(i) Auswahlverfahren66
(ii) Art der Ernennung67
(iii) Beförderung68
7) Besoldung69
8) Richterliche Ethik69
9) Disziplinarmaßnahmen und Entlassung70
§ 4 In der Person des Richters liegende Voraussetzungen einer unabhängigen Justiz71
§ 5 Politischer Wille, die Unabhängigkeit der Justiz zu akzeptieren74
§ 6 Schlussfolgerung75
KAPITEL 3: SCHWERES ERBE DER RUSSISCHEN JUSTIZ77
§ 1 Verfassungsrechtliche Traditionen in Russland79
A. Verfassung des Russischen Imperiums von 190679
B. Sowjetische Verfassungen81
1) Erste Verfassung der RSFSR von 191881
2) Die erste Verfassung der Sowjetunion von 192482
3) Stalins Verfassung von 193683
4) Breznevs Unionsverfassung von 197784
5) Gorbatsovs Reformen85
C. Die Verfassung von 199386
§ 2 Langer Weg des Rechtsstaatsprinzips in Russland88
A. Rechtsstaatliche Strukturen im autokratischen Imperium88
B. Ablehnung des Rechtsstaates in der Sowjetunion89
C. Von „sozialistischer Gesetzlichkeit“ zum „sozialistischen Rechtsstaat“90
D. Prinzip des Rechtsstaates in der Verfassung von 199392
§ 3 Gewaltenteilung? Oder doch lieber Gewal