Atypische Beschäftigungsverhältnisse liegen heutzutage deutlich im Trend. Auch wenn sie nicht allgemein ein Synonym für prekäre Beschäftigung sind, gilt für deren Erscheinungsformen - Leiharbeit und Beschäftigung auf der Basis von Scheinwerkverträgen - oft das Gegenteil.°°Die Missstände, die durch die Zweckentfremdung von Leiharbeit und Werkverträgen - an sich unabdingbare Instrumente der arbeitsteiligen Wirtschaft - entstehen, wurden vom Gesetzgeber erkannt und führten unter anderem zu einer umfassenden Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgeset es (AÜG).°°Inwiefern hat dieser neue rechtliche Rahmen die geltende Rechtslage geändert? Gehören derartige missbräuchliche Vertragsgestaltungen nun der Vergangenheit an? Wie lassen sich Leiharbeit und Werkverträge auf ihre Kernfunktion zurückführen?°°Diese und andere Fragen beantwortet Krasimira Zuckerman aus rechtswissenschaftlicher Perspektive, ohne den historischen und gesellschaftspolitischen Kontext aus dem Blick zu lassen. |