: Markus Thalheimer
: Kodierleitfaden für die Viszeralchirurgie 2026 Inklusive Hybrid-DRGs
: medhochzwei Verlag
: 9783988002273
: Praxiswissen Abrechnung
: 9
: CHF 28.40
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: Allgemeines
: German
: 248
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB

In der nun 9. Auflage liegt der praxisnahe Kodierleitfaden für die Viszeralchirurgie für das Jahr 2026 vor. Die Abbildung chirurgischer Fälle im DRG-System wird anhand von Definitionen, Hitlisten und Beispielen anschaulich erklärt. Dabei werden die Themen Viszeralchirurgie und Transplantationschirurgie dargestellt. Ein eigenes Kapitel widmet sich den 2024 eingeführten und 2025 und 2026 deutlich erweiterten Hybrid-DRGs, die in der Chirurgie 2026 mit der Aufnahme von Cholezystektomien und Appendektomien massiv an Bedeutung gewinnen.

Die Viszeralchirurgie ist in der DRG-Vergütung inzwischen komplex abgebildet und wurde in den letzten Jahren vom InEK wiederholt gründlich überarbeitet. Auch für 2026 wurde die Abbildung operativer Fälle im System aktualisiert. Dabei standen routinemäßige klassifikatorische Anpassungen im Mittelpunkt der Aktivitäten des InEK. Auch wurden wieder Kodes für neue Operationsverfahren und Zusatzkodes für die Verwendung spezieller Materialien oder Apparate eingeführt.

Daneben gibt es eine Vielzahl an Detailänderungen bei den Prozeduren, die der Leitfaden umfassend darstellt. Die Bedeutung und der Umgang mit splitrelevanten Prozeduren werden im Leitfaden ausführlich erläutert, ebenso die weitere Differenzierung der Beatmungs-DRGs oder die neue Kodierregel zur Sepsis.

Die zunehmend kritisch vom MD geprüften Konstellationen im Fachgebiet werden mit den aktuellen Fakten präsentiert. Daneben werden wiederkehrende klinische Situationen, wie beispielsweise die Kodierung der Segmentresektionen bei Stomarückverlagerung, umfassend besprochen. Sämtliche Diagnosen, Prozeduren, Fallpauschalen und Kodierrichtlinien, die die Viszeralchirurgie betreffen, werden für das DRG-System 2026 aktuell dargestellt. Ebenso dargestellt werden die Entscheidungen des Bundesschlichtungsausschusses die für die viszeralchirurgischen Themen an den entsprechenden Stellen erläutert und kommentiert werden. Dies betraf seit 2023 u. a. die Cholezystetomie.



Dr. med. Markus Thalheimer, Jahrgang 1966, Facharzt für Innere Medizin mit langjähriger Berufserfahrung; langjährige Erfahrung in Medizincontrolling und Abrechnungsthemen, tätig im Geschäftsbereich Erlösmanagement am Universitätsklinikum Heidelberg; Stellv. Sprecher des Arbeitskreises DRG und Gesundheitsökonomie der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO), Mitglied des Fachausschusses Medizin der DKG, des Bundesschlichtungsausschusses und weiterer Selbstverwaltungsgremien; Gerichtsgutachter zu DRG-Fragen. Autor zahlreicher DRG-Fachbücher.

1 DRG-System und Allgemeine Kodierregeln


Die Dokumentation der Diagnosen und der Therapien geschieht in der Patientenakte und hierbei insbesondere im Arztbrief mit der medizinischen Nomenklatur im Klartext nach medizinischen Regeln. Zur DRG-Ermittlung und damit auch zur Abrechnung müssen diese Begrifflichkeiten in Kodes des ICD- und OPS-Kataloges übersetzt werden.

Diagnosebezogene Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) sind ein System zur ökonomischen Bewertung stationärer Behandlungsfälle. Jede Fallpauschale ist nach dem durchschnittlichen Ressourcenverbrauch bewertet und bildet damit „pauschal“ den Erlös für eine stationäre Behandlung ab. Es sollen alle Krankenhausleistungen vergütet werden, die nach der Vorgabe des Fünften Sozialgesetzbuches für die Behandlung eines Patienten „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind. Dabei müssen sie sowohl dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, als auch den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und müssen in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden (§§ 2, 12, 39 und 70 SGB V). Diese sozialrechtlichen Grundlagen bilden den Kern der Vergütung und sind für Kliniker und Praktiker, die das „theoretisch Machbare“ im Blick haben, nicht immer leicht zu akzeptieren.

Es handelt sich bei den Leistungen hierbei insbesondere um ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Unterkunft und Verpflegung. Jeder stationäre Behandlungsfall wird über eine DRG-Fallpauschale und, falls zutreffend, über additive Vergütungskomponenten (unterschiedliche Formen der Zusatzentgelte, sowie neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – NUBs), die es für sehr aufwändige Leistungen wie z. B. für Blutgerinnungsfaktoren zusätzlich gibt, vergütet. Pflegerische Tätigkeiten sind seit 2020 aus dem DRG-System ausgegliedert und werden auf Nachweis vollständig von den Kostenträgern erstattet. In der DRG-Rechnung wird dazu vorab ein Abschlag in Form eines Pflegeerlöses (Spalte 14 des DRG-Katalogs) berechnet.

Zuständig für das DRG-System ist das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH,www.g-drg.de). Die Klassifikationen für Diagnosen und Prozeduren werden durch das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, früher DIMDI, Deutsches Institut für Dokumentation und Medizinische Information) weiterentwickelt. Während das InEK noch überwiegend ein Organ der Selbstverwaltung ist (Träger vor allem die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gesetzliche Krankenversicherung), handelt es sich beim BfArM um eine staatliche Behörde mit eigener Entscheidungskompetenz unter Aufsicht des Gesundheitsministeriums.

Das DRG-System besteht aus:

  • der Fallpauschalenvereinbarung (FPV),
  • dem Fallpauschalenkatalog für Haupt- und Belegabteilungen; teilstationäre DRGs; nicht bewertete, krankenhausindividuell zu verhandelnde voll- und teilstationäre DRGs; bewertete Zusatzentgelte; nicht bewertete, krankenhausindividuell zu verhandelnde Zusatzentgelte,
  • den Definitionshandbüchern mit Auflistungen der gruppierungsrelevanten Parameter und Zuordnungsalgorithmen,
  • dem zertifizierten Grouper-Programm zur automatisierten Ermittlung der Fallpauschalen aus den Fall-Datensätzen,
  • den Kodierrichtlinien mit Regelungen zur Anwendung der medizinischen Klassifikationen ICD-10-GM und OPS; hierzu gehören formal auch die Entscheidungen des Bundesschlichtungsausschusses, die daher auch in den DKR veröffentlicht werden.

Ergänzt werden diese offiziellen Kataloge noch um Unterlagen für die Verhandlung und Vergütung von NUBs („Innovationsentgelten“), die im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und der NUB-Vereinbarung der Selbstverwaltung sowie einer jährlich aktualisierten NUB-Liste des InEK bestehen. Seit 2020 ergänzen auch Regelungen zur Kalkulation und Berechnung der Kosten für Pflegeleistungen am Bett die DRG-Kataloge.

Jeder stationäre Fall wird gemäß einem Algorithmus genau einer DRG zugeordnet. Diese Zuordnung ist eindeutig. Identisch dokumentierte Behandlungsfälle werden immer in die gleiche DRG gruppiert. Die Gruppierung erfolgt anhand spezifischer gruppierungsrelevanter Kriterien durch den zertifizierten Grouper. Seit 2024 erfolgt auch die Einteilung der Fälle in Hybrid-DRGs über den stationären Grouper, zumindest, was die stationär aufgenommenen Fälle angeht.

Für die Gruppierung sind zahlreiche Faktoren relevant, von denen die wichtigsten sind:

  • Diagnosen (Hauptdiagnose, Nebendiagnose[n] sowohl einzeln aus auch insgesamt als „Patientenschweregrad“ [PCCL])
  • Prozedur(en) und deren Durchführungsdatum
  • Alter
  • Geschlecht
  • Verweildauer
  • Aufnahmeart