1 DRG-System und Allgemeine Kodierregeln
Die Dokumentation der Diagnosen und der Therapien geschieht in der Patientenakte und hierbei insbesondere im Arztbrief mit der medizinischen Nomenklatur im Klartext nach medizinischen Regeln. Zur DRG-Ermittlung und damit auch zur Abrechnung müssen diese Begrifflichkeiten in Kodes des ICD- und OPS-Kataloges übersetzt werden.
Diagnosebezogene Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) sind ein System zur ökonomischen Bewertung stationärer Behandlungsfälle. Jede Fallpauschale ist nach dem durchschnittlichen Ressourcenverbrauch bewertet und bildet damit „pauschal“ den Erlös für eine stationäre Behandlung ab. Es sollen alle Krankenhausleistungen vergütet werden, die nach der Vorgabe des Fünften Sozialgesetzbuches für die Behandlung eines Patienten „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind. Dabei müssen sie sowohl dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, als auch den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und müssen in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden (§§ 2, 12, 39 und 70 SGB V). Diese sozialrechtlichen Grundlagen bilden den Kern der Vergütung und sind für Kliniker und Praktiker, die das „theoretisch Machbare“ im Blick haben, nicht immer leicht zu akzeptieren.
Es handelt sich bei den Leistungen hierbei insbesondere um ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Unterkunft und Verpflegung. Jeder stationäre Behandlungsfall wird über eine DRG-Fallpauschale und, falls zutreffend, über additive Vergütungskomponenten (unterschiedliche Formen der Zusatzentgelte, sowie neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – NUBs), die es für sehr aufwändige Leistungen wie z. B. für Blutgerinnungsfaktoren zusätzlich gibt, vergütet. Pflegerische Tätigkeiten sind seit 2020 aus dem DRG-System ausgegliedert und werden auf Nachweis vollständig von den Kostenträgern erstattet. In der DRG-Rechnung wird dazu vorab ein Abschlag in Form eines Pflegeerlöses (Spalte 14 des DRG-Katalogs) berechnet.
Zuständig für das DRG-System ist das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH,www.g-drg.de). Die Klassifikationen für Diagnosen und Prozeduren werden durch das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, früher DIMDI, Deutsches Institut für Dokumentation und Medizinische Information) weiterentwickelt. Während das InEK noch überwiegend ein Organ der Selbstverwaltung ist (Träger vor allem die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Gesetzliche Krankenversicherung), handelt es sich beim BfArM um eine staatliche Behörde mit eigener Entscheidungskompetenz unter Aufsicht des Gesundheitsministeriums.
Das DRG-System besteht aus:
- der Fallpauschalenvereinbarung (FPV),
- dem Fallpauschalenkatalog für Haupt- und Belegabteilungen; teilstationäre DRGs; nicht bewertete, krankenhausindividuell zu verhandelnde voll- und teilstationäre DRGs; bewertete Zusatzentgelte; nicht bewertete, krankenhausindividuell zu verhandelnde Zusatzentgelte,
- den Definitionshandbüchern mit Auflistungen der gruppierungsrelevanten Parameter und Zuordnungsalgorithmen,
- dem zertifizierten Grouper-Programm zur automatisierten Ermittlung der Fallpauschalen aus den Fall-Datensätzen,
- den Kodierrichtlinien mit Regelungen zur Anwendung der medizinischen Klassifikationen ICD-10-GM und OPS; hierzu gehören formal auch die Entscheidungen des Bundesschlichtungsausschusses, die daher auch in den DKR veröffentlicht werden.
Ergänzt werden diese offiziellen Kataloge noch um Unterlagen für die Verhandlung und Vergütung von NUBs („Innovationsentgelten“), die im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und der NUB-Vereinbarung der Selbstverwaltung sowie einer jährlich aktualisierten NUB-Liste des InEK bestehen. Seit 2020 ergänzen auch Regelungen zur Kalkulation und Berechnung der Kosten für Pflegeleistungen am Bett die DRG-Kataloge.
Jeder stationäre Fall wird gemäß einem Algorithmus genau einer DRG zugeordnet. Diese Zuordnung ist eindeutig. Identisch dokumentierte Behandlungsfälle werden immer in die gleiche DRG gruppiert. Die Gruppierung erfolgt anhand spezifischer gruppierungsrelevanter Kriterien durch den zertifizierten Grouper. Seit 2024 erfolgt auch die Einteilung der Fälle in Hybrid-DRGs über den stationären Grouper, zumindest, was die stationär aufgenommenen Fälle angeht.
Für die Gruppierung sind zahlreiche Faktoren relevant, von denen die wichtigsten sind:
- Diagnosen (Hauptdiagnose, Nebendiagnose[n] sowohl einzeln aus auch insgesamt als „Patientenschweregrad“ [PCCL])
- Prozedur(en) und deren Durchführungsdatum
- Alter
- Geschlecht
- Verweildauer
- Aufnahmeart