: Andreas Sawall
: Vermögen gestalten - Nachlass sichern Handbuch der steueroptimerten Nachlassplanung für Privatpersonen, Unternehmerfamilien und Stifter
: Books on Demand
: 9783695787302
: 1
: CHF 26.60
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: Sonstiges
: German
: 304
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Vermoegensüber ragung, Erbschaftsteuer, Testamentsgestaltung - die Nachlassplanung ist eines der komplexesten und folgenreichsten Themen für vermoegende Privatpersonen, Unternehmerfamilien und deren Berater. Dieses umfassende Handbuch bietet fundiertes Wissen aus über 20 Jahren Beratungspraxis und verbindet erbrechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte zu einem ganzheitlichen Ansatz. Der Autor, ein erfahrener Vermoegensberater, hat hunderte Nachfolgefaelle begleitet und die typischen Fehler, Fallstricke und Erfolgsstrategien dokumentiert. Anders als juristische Kommentare richtet sich dieses Werk an alle, die Nachlassplanung verstehen und umsetzen moechten - ohne in Fachjargon zu versinken. Das Buch behandelt alle wesentlichen Themen: gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, Testamentsgestaltung, vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauch und Wohnrechte, Unternehmensnachfolge, Pflichtteilsrecht, Erbschaftsteueroptimierung, Stiftungen, internationale Aspekte und praktische Nachlassabwicklung. Besonderer Wert wird auf moderne Familienformen gelegt: Patchwork-Familien, nichteheliche Lebensgemeinschaften und digitaler Nachlass. Der umfangreiche Praxisteil mit fuenf detaillierten Fallbeispielen zeigt konkret, wie komplexe Nachfolgeplanungen erfolgreich umgesetzt werden. Von der Unternehmerfamilie mit Millionenvermoegen über die Patchwork-Konstellation bis zum internationalen Erbfall mit Immobilien in mehreren Laendern - alle Beispiele basieren auf realen Faellen und illustrieren Loesungsansaetze und typische Fehler. Zusaetzlich bietet das Buch praxiserprobte Checklisten zur Vorbereitung der Nachlassplanung sowie rechtssichere Vertragsmuster (Einzeltestament, Berliner Testament, Übergabevertrag mit Nießbrauch). Der persoenliche, verstaendliche Schreibstil macht auch komplexe rechtliche und steuerliche Zusammenhaenge nachvollziehbar. Gleichzeitig wird betont: Dieses Buch ersetzt keine individuelle Beratung durch Fachanwaelte, Steuerberater und Notare - es bereitet optimal auf solche Gespraeche vor. Für Vermoegensberater, Steuerberater und Anwaelte bietet das Werk eine strukturierte Gesamtdarstellung. Für vermoegende Privatpersonen und Unternehmer ist es der ideale Einstieg in die eigene Nachlassplanung - verstaendlich, umfassend und praxisnah. Ein unverzichtbares Standardwerk für alle, die Vermoegen verantwortungsvoll auf die naechste Generation übertragen moechten.

Andreas Sawall ist seit über 20 Jahren als unabhaengiger Vermoegensberater taetig und hat sich auf die ganzheitliche Beratung vermögender Privatpersonen, Unternehmerfamilien und Stifter spezialisiert. Sein Schwerpunkt liegt auf der interdisziplinaeren Nachlassplanung, bei der er erbrechtliche, steuerliche, betriebswirtschaftliche und familienpsychologische Aspekte zu individuellen Loesungen verbindet. Anders als Rechtsanwaelte oder Steuerberater versteht sich Sawall als Koordinator zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen. Er bringt Fachanwaelte für Erbrecht, Steuerberater, Notare und Unternehmensnachfolgeberater zusammen und sorgt dafür, dass alle Beteiligten am gleichen Strang ziehen. Diese koordinierende Rolle ermoeglicht es ihm, komplexe Vermoegensnachfolgen ganzheitlich zu betrachten und Loesungen zu entwickeln, die rechtlich und steuerlich optimiert sowie für die Familie praktikabel sind. In seiner Beratungspraxis hat Sawall mehrere hundert Nachfolgefaelle begleitet - von mittelstaendischen Unternehmerfamilien über vermoegende Privatpersonen bis zu internationalen Konstellationen mit Vermoegen in mehreren Laendern. Diese Erfahrung hat ihm tiefe Einblicke in typische Fehler, Konfliktpotenziale und Erfolgsstrategien der Nachlassplanung gegeben. Sein besonderes Interesse gilt den weichen Faktoren der Vermoegensnachfolge: den familiaeren Dynamiken, den emotionalen Aspekten, den Kommunikationsproblemen zwischen Generationen. Denn die beste rechtliche Konstruktion scheitert, wenn die Familie nicht miteinander redet. Sawall legt großen Wert darauf, alle Beteiligten einzubinden und Loesungen zu finden, die nicht nur auf dem Papier funktionieren. Neben seiner Beratertaetigkeit ist Sawall als Referent auf Fachveranstaltungen aktiv und schreibt Fachartikel zu Themen der Vermoegensnachfolge. Er ist bekannt für seinen verstaendlichen, praxisnahen Stil, der komplexe Sachverhalte auch für Nicht-Juristen nachvollziehbar macht. Mit diesem Buch legt Sawall erstmals sein über zwei Jahrzehnte gesammeltes Wissen in systematischer Form vor. Es ist kein theoretisches Lehrbuch, sondern ein Praxisleitfaden, der auf echten Faellen, realen Problemen und bewaehrten Loesungen basiert. Das Buch richtet sich an alle, die Vermoegensnachfolge nicht nur verstehen, sondern auch erfolgreich gestalten moechten - sei es für sich selbst oder für ihre Mandanten. Sawall lebt und arbeitet in Sigmaringen, ist verheiratet und Vater von vier Kindern.

II. Erbrechtliche Grundlagen und typische Fehler


Das gesetzliche Erbrecht: Ordnungen, Quoten und Ehegattenerbrecht

Bevor wir in die Gestaltungsmöglichkeiten einsteigen, müssen wir uns mit dem beschäftigen, was passiert, wenn man eben nichts gestaltet: die gesetzliche Erbfolge. Das ist so etwas wie der Standard-Modus, das voreingestellte Programm. Und wie jedes Standard-Programm passt es manchmal, manchmal aber auch überhaupt nicht.

Das Grundprinzip ist eigentlich simpel: Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen – Juristendeutsch: der Nachlass – auf die Erben über. Automatisch. Ohne Wenn und Aber. Die Erben werden Eigentümer, ob sie wollen oder nicht. (Sie können natürlich ausschlagen, aber dazu später.)

Jetzt fragt sich natürlich: Wer erbt denn, wenn's kein Testament gibt? Das Gesetz hat dafür ein System entwickelt, das im Kern auf Verwandtschaft basiert. Familie first, sozusagen. Das Problem ist nur: Familie ist heute nicht mehr das, was sie mal war. Oder besser: Familie ist heute vielfältiger.

Die Ordnungen – oder: Wer kommt zuerst?


Das Gesetz teilt potenzielle Erben in Ordnungen ein. Die erste Ordnung hat Vorrang vor der zweiten, die zweite

vor der dritten, und so weiter. Innerhalb einer Ordnung wird's dann etwas komplizierter, aber Schritt für Schritt.

Erste Ordnung: Die Abkömmlinge


Zur ersten Ordnung gehören alle, die vom Erblasser abstammen: Kinder, Enkel, Urenkel. Wenn es Erben erster Ordnung gibt, sind alle anderen außen vor (außer dem Ehegatten, aber dazu gleich). Die Kinder erben zu gleichen Teilen. Drei Kinder? Jedes bekommt ein Drittel. Simpel.

Was, wenn ein Kind schon verstorben ist? Dann treten dessen Kinder – also die Enkel des Erblassers – an die Stelle. Die teilen sich den Anteil, der ihrem Elternteil zugestanden hätte. Das nennt man Eintrittserbfolge, und es zieht sich durch alle Generationen.

Ein Beispiel: Erblasser hat drei Kinder. Kind A lebt, Kind B ist verstorben und hatte zwei Kinder, Kind C lebt. Ergebnis: A bekommt ein Drittel, C bekommt ein Drittel, und die beiden Kinder von B teilen sich ein Drittel – also je ein Sechstel.

Wichtig – und das übersehen viele: Es gibt keinen Unterschied zwischen ehelichen, nichtehelichen und adoptierten Kindern. Alle sind gleichberechtigt. Das war nicht immer so, aber seit Jahrzehnten ist das der Stand. Ich erwähne das, weil ich immer noch Mandanten habe, die glauben, “uneheliche” Kinder würden weniger erben. Tun sie nicht.

Zweite Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge


Die zweite Ordnung kommt nur zum Zug, wenn es keine Erben erster Ordnung gibt. Also: keine Kinder, keine Enkel, keine Urenkel. Dann erben die Eltern des Erblassers. Leben beide noch, je zur Hälfte. Ist ein Elternteil schon tot, erben dessen Kinder – also die Geschwister des Erblassers.

Hier wird's manchmal verwirrend. Nehmen wir an, der Vater ist schon lange tot, die Mutter lebt noch. Die Mutter erbt ihre Hälfte. Die andere Hälfte – die ursprünglich dem Vater zugestanden hätte – wird unter dessen Abkömmlingen aufgeteilt. Also unter den Geschwistern des Erblassers.

In meiner Praxis führt das regelmäßig zu Überraschungen. Neulich hatte ich einen Fall, wo ein kinderloses Ehepaar (ohne Testament) verstorben war. Die Witwe dachte, sie würde alles erben. Pustekuchen. Die Geschwister ihres verstorbenen Mannes meldeten sich – Leute, die sie seit dreißig Jahren nicht gesehen hatte. Und rechtlich standen ihnen ein Viertel des Vermögens zu. Die Frau war fassungslos.

Dritte und vierte Ordnung: Die Großeltern und darüber hinaus


Ehrlich gesagt, in der Praxis spielen diese Ordnungen kaum eine Rolle. Aber der Vollständigkeit halber: Dritte Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge (also Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen). Vierte Ordnung

sind die Urgroßeltern und deren Nachkommen. Und so weiter, theoretisch bis ins Unendliche.

Praktisch relevant wird das höchstens, wenn jemand völlig alleine stirbt – keine Kinder, keine Geschwister, Eltern lange tot. Dann wird's zur Spurensuche. Ich hatte mal einen Fall, wo wir Erben in Australien auffindig machen mussten. Die wussten nicht mal, dass sie einen Cousin in Deutschland hatten.

Der Ehegatte – die Sonderrolle


Jetzt wird's interessant, denn der Ehegatte hat eine Sonderstellung. Er ist nicht Teil der Ordnungen, sondern erbt quasi “daneben”. Wie viel, hängt davon ab, neben wem er erbt und in welchem Güterstand die Ehe geführt wurde.

Zugewinngemeinschaft – der Normalfall


Die meisten Ehen laufen im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet vereinfacht: Während der Ehe bleibt alles getrennt, aber am Ende (bei Scheidung oder Tod) wird der Zugewinn ausgeglichen.

Wenn der Ehegatte neben Kindern erbt, bekommt er ein Viertel plus ein weiteres Viertel als Zugewinnausgleich, macht zusammen die Hälfte. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte. Bei zwei Kindern bekommt also jeder ein Viertel, die Witwe die Hälfte.

Das mit dem pauschalen Zugewinnausgleich ist übrigens eine Besonderheit. Der Ehegatte kann alternativ auch die

Erbschaft ausschlagen und stattdessen den konkreten Zugewinnausgleich plus Pflichtteil verlangen. Das macht er, wenn der tatsächliche Zugewinn höher ist als das pauschale Viertel. Klingt kompliziert? Ist es auch. Aber es kann sich lohnen.

Neben Erben zweiter Ordnung oder Großeltern erbt der Ehegatte die Hälfte plus das Zugewinnviertel, also drei Viertel. Sind gar keine Verwandten da (was selten vorkommt), erbt er alles.

Andere Güterstände


Bei Gütertrennung (alles getrennt, kein Ausgleich) erbt der Ehegatte neben ein oder zwei Kinder