: Lutz Frankenstein, Tobias Täger
: Kodierleitfaden für die Kardiologie 2026 Inklusive der aktuellen FoKA- und MD-Empfehlungen
: medhochzwei Verlag
: 9783988002235
: Praxiswissen Abrechnung
: 21
: CHF 28.40
:
: Medizinische Fachberufe
: German
: 232
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB

Die Neuauflage des erfolgreichen Kodierleitfadens für die Kardiologie mit sämtlichen Veränderungen für das Jahr 2026 durch das bewährte Autoren-Team. Erneut bieten ausführliche Zusammenstellungen der möglichen Kodiervarianten und zahlreiche Hinweise zur richtigen Kodierung eine Hilfestellung bei der korrekten Verschlüsselung kardiologischer Fälle.

  • Mit den Anpassungen für das Jahr 2026, zahlreichen Beispielen und Kodiervorlagen
  • Mit Verweis auf die aktuellen FoKA- und MDK-Empfehlungen
  • Laie verständliche Verknüpfung von Medizin und Kodierung
  • Tipps und Beispiele in Tabellen- und Listenform


Prof. Dr. med. Lutz Frankenstein, Jahrgang 1973, Oberarzt und ärztlicher DRG-Koordinator der Medizinischen Universitätsklinik Heidelberg, Innere Medizin III (Kardiologie, Pneumologie und Angiologie), Vorsitzender des Ausschusses DRG des Ständigen Ausschusses Qualität-/Leistungsbewertung in der Kardiologie der DGK, Mitglied des Kuratoriums für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) beim Bundesministerium für Gesundheit, Vertreter der DGK in der ständigen DRG-Fachkommission der Bundesärztekammer und der AWMF. Autor des DRG-Lehrbuches 'DRG kodieren Schritt für Schritt' und des Kodierleitfadens Angiologie.

6 Akuter Myokardinfarkt


Per definitionem liegt ein akuter Myokardinfarkt dann vor, wenn mindestens zwei von drei Kriterien gegeben sind:

  1. Schmerzereignis oder Äquivalent (z. B. Dyspnoe bei Diabetes),
  2. typische EKG-Veränderungen,
  3. typische Enzymveränderungen.

Troponin ist dabei eines der sensitivsten Enzyme für eine Myokardischämie. Ein akuter Myokardinfarkt (I21.-) kann gemäß DKR 0901 als Hauptdiagnose sogar bis 28 Tage nach dem Schmerzereignis verschlüsselt werden, falls der Patient aus diesem Grund stationär aufgenommen wird. Dies trifft sowohl für den primären Aufenthalt als auch auf alle darauffolgende Aufenthalte im gleichen oder anderen Krankenhäuser zu. Eine klinische Unterteilung in akuten und subakuten Myokardinfarkt findet im DRG-System nicht statt.

Während Hebungsinfarkte (STEMI) gemäß der Lokalisation (I21.0–I21.2) erfasst werden, verschlüsseln alle Infarkt-Konstellationen ohne Hebungen über die I21.4*. Seit 2025 kann man dabei zumindest den Typ I Infarkt vom Typ II Infarkt trennen – alle anderen Typen sind nicht spezifisch erfassbar. Der klassische Nicht-ST-Elevations-Myokardinfarkt (NSTEMI) [DKR 0901] – der Typ I Infarkt – hat dabei als morphologisches Korrelat in der Koronarangiografie eine signifikante Koronarstenose. Im Gegensatz dazu resultiert ein Typ II Infarkt aus einem funktionellen Missmatch von Sauerstoffangebot und -bedarf aufgrund anderer Ursache (Frequenz-dekompensiertes Vorhofflimmern, hyperintensive Entgleisung etc.). Damit ist der Typ II Infarkt genau genommen eine Ausschlussdiagnose am Ende einer langen Untersuchungskette. Seine willkürliche Verwendung als Verdachtsdiagnose (zum Beispiel bei erhöhtem Troponin) wäre missbräuchlich/falsch.

ICD:

I21.0 Akuter transmuraler Myokardinfarkt (STEMI) der Vorderwand

I21.1 Akuter transmuraler Myokardinfarkt (STEMI) der Hinterwand

I21.2 Akuter transmuraler Myokardinfarkt (STEMI) an sonstigen Lokalisationen

I21.4 Akuter subendokardialer Myokardinfarkt

I21.40 Akuter subendokardialer Myokardinfarkt, Typ-1-Infarkt Nicht-ST-Hebungsinfarkt [NSTEMI], Typ-1-Infarkt

I21.41 Akuter subendokardialer Myokardinfarkt, Typ-2-Infarkt

I21.48 Sonstiger und nicht näher bezeichneter akuter subendokardialer Myokardinfarkt Inkl.: Innenschichtinfarkt/Nicht-ST-Hebungsinfarkt [NSTEMI]/Nichttransmuraler Myokardinfarkt o. n. A.

6.1 Myokardinfarkt während eines Aufenthaltes


Entwickelt sich ein akuter Myokardinfarkt während eines stationären Aufenthaltes, nachdem der Patient mit instabiler Angina pectoris aufgenommen wurde, so ist gemäß DKR 0901 nur der Myokardinfarkt als Hauptdiagnose zu verschlüsseln. Die instabile Angina pectoris (I20.0) wird in diesem Fall nicht mehr verschlüsselt [DKR 0901]. Das ist auch medizinisch sinnvoll, denn die Angina ist Teil der Definition Infarkt.

Handelt es sich bei dem Myokardinfarkt jedoch um eine Komplikation – z. B. nach Katheterintervention als elektiver Eingriff oder bei bis dahin „nur“ instabiler Angina – so wird er als weitere Nebendiagnose betrachtet. Ohne die Komplikation wäre es nicht zum Myokardinfarkt gekommen, die Kodierrichtlinie ist also in diesem Fall nicht anzuwenden – was regelmäßig zu einer (falschen/zu ignorierenden) Fehlermeldung des Groupers führt.

6.2 Komplikationen eines Myokard