: Barbara Berner, Dieter Best, Julian Dilling, Ruth Rohdich, Janett Engel, Christa Schaff
: Praxishandbuch Psychotherapie-Richtlinie, Psychotherapie-Vereinbarung und Abrechnung
: medhochzwei Verlag
: 9783988002082
: Gesundheitswesen in der Praxis
: 4
: CHF 56.90
:
: Allgemeines
: German
: 400
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB

Das Praxishandbuch ist ein Gemeinschaftswerk aus Vertreterinnen und Vertretern des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Autorinnen und Autoren waren maßgeblich an den Beratungen zur Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie und der Psychotherapie-Vereinbarung beteiligt.

Die komplett neu bearbeitete vierte Auflage des Praxishandbuchs greift sämtliche Neuerungen seit der dritten Auflage auf, u. a.:

  • Die Systemische Therapie kann nun auch bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden.
  • Der Spielraum zur Erlangung der Abstinenz bei Suchterkrankungen wurde erweitert.
  • Die Regelungen zur Behandlung per Video wurden vereinfacht.
  • Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach dem EBM wurde um weitere Regelungen ergänzt.

Um die Anwendbarkeit des Praxishandbuchs zu verbessern, wurden die Kapitel neu strukturiert. So finden sich beispielsweise die rechtlichen Rahmenbedingungen der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit in einem eigenen Kapitel, und die Abrechnungsmodalitäten werden ausführlicher als bisher dargestellt sowie durch weitere Beispiele ergänzt. Aktuelle Zahlen zur Psychotherapie in der Gesetzlichen Krankenversicherung runden die überarbeitete Auflage ab.

Um in der psychotherapeutischen Tätigkeit auf dem Laufenden zu bleiben, ist das Praxishandbuch eine unverzichtbare Grundlage für:

  • Psychologisch Psychotherapeutinnen und -psychotherapeuten
  • Ki der- und Jugendlichenpsychotherapeutin en und -psychotherapeuten
  • Fa hpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
  • Psychother peutisch tätige Ärztinnen und Ärzte
  • Ausbildungs- und Weiterbildungsinstitute
  • < i>Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen
  • Institu ionen und Verbände

2 Formale Voraussetzungen für psychotherapeutische Leistungen in der GKV


Psychotherapeutische Leistungen, die zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, unterliegen klaren gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben. Diese sollen eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung sicherstellen.

In diesem Praxishandbuch werden – in Anlehnung an § 1 Abs. 2 PT-RL – unter dem Begriff „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ folgende Berufsgruppen gefasst, sofern sie über die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen verfügen:

  • ärztliche Psychotherapeutinnen und ärztliche Psychotherapeuten,
  • ärztliche Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und ärztliche Kinder- und Jugendpsychotherapeuten,
  • Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten,
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
  • Fachpsychotherapeutinnen für Erwachsene und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene sowie
  • Fachpsychotherapeutinnen für Kinder und Jugendliche und Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche.

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist geschützt und darf nur von Personen geführt werden, die über eine Approbation als „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ verfügen. Ärztinnen und Ärzte können den Zusatz „ärztliche“ oder „ärztlicher“ verwenden (vgl. § 1 Abs. 1 PsychThG).

Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die fachlichen Qualifikationsvoraussetzungen, die für die Berufsausübung der Psychotherapeutinnen und -therapeuten erforderlich sind, erläutert die in der PT-RL definierten Anwendungsbereiche der Psychotherapie und beschreibt die Vorgaben zur Erreichbarkeit, insbesondere im Hinblick auf die Terminkoordination.

2.1 Fachliche Befähigung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten


Voraussetzung für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen der PT-RL (auch der Psychotherapeutischen Sprechstunde, der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung und Psychotherapeutischen Akutbehandlung) ist, dass Psychotherapeutinnen und -therapeuten die fachliche Befähigung nach den §§ 3, 4 und 5 PT-V für die Durchführung der Richtlinienverfahren nach § 15 PT-RL erfüllen (s. a.Kapitel 5.1) und über eine Genehmigung der zuständigen KV gemäß § 2 PT-V verfügen.

§ 3 Fachliche Befähigung der Fachärztinnen und Fachärzte

(1)1Die fachliche Befähigung für ein Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen als Einzeltherapie und als Gruppentherapie wird nachgewiesen durch:

  • 1. Facharztanerkennung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder

    Facharztanerkennung im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie oder Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gemäß § 2a Abs. 6 der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Ärztinnen und Ärzte in der jeweils aktuell gültigen Fassung, sofern das Gebiet nicht auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen beschränkt ist, mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie,
    und
  • 2. Weiterbildungszeugnisse, die eine Weiterbildung im entsprechenden P