2. GRUNDLAGEN FÜR SYSTEME
2.1 Verbindlichkeit durch die Leitung
„Personalführungssysteme“ sind in Unternehmen nicht verpflichtend wie die Finanzsysteme. Sie brauchen als Auftraggeber die Unternehmensleitung.
Das Personalwesen ist der „System-Owner“. Es ist verantwortlich für die Konzeptqualität und die Einhaltung von Regeln. Es schafft die Rahmenbedingungen und die Maßnahmen / Prozesse und Instrumente / Methoden. Es unterstützt die Leitung und Führungskräfte.
2.2 Systemelemente und Steuerung
Führungssysteme bestehen immer aus den Elementen
(1) Gesamtkonzept / Regeln,
(2) Maßnahmen / Prozesse und
(3) Instrumente / Methoden.
Fehlt ein Element wird das System nicht oder nur schlecht funktionieren.
Von besonderer Bedeutung sind die Klausuren in den Systemen. Werden sie terminlich festgelegt steuern sie die Vorbereitung aber auch die Umsetzungsprozesse von Entscheidungen. Außerdem werden Betroffene zu Beteiligte. Das erhöht die Wertschätzung und verbessert Entscheidungen durch das Mehr-Augen-Prinzip.
Digitalisierung macht auch vor Personalinstr