: Wolfgang Lipps
: Jagdrecht leicht gemacht Ein unterhaltsames Lehrbuch für Anfänger und Fortgeschrittene
: Books on Demand
: 9783695139224
: 1
: CHF 7.00
:
: Sonstiges
: German
: 346
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Im Jahre 2025 haben in Deutschland 460.771 Menschen das Privileg, Schusswaffen besitzen und in Wald und Feld verwenden zu dürfen. Sie haben 2023/24 auf der Jagd zahlreiche Wildtiere weidgerecht und tierschutzgerecht erlegt; etwa 76.000 Stück Rotwild, 1.328.000 Stück Rehwild und 550.000 Wildschweine, dazu viele Hasen, Kaninchen, Fasane, Enten und anderes Getier. Das sind rund 27000 t Wildbret, ein wunderbar gesundes und wertvolles Lebensmittel. Die Jagd ist nicht nur Freizeitvergnügen, nicht nur Hobby, nicht nur Passion. Sie ist in unserer vom Menschen gestalteten Kulturlandschaft eine verantwortungsvolle Aufgabe. Unser heimisches Wild, selbst ein Kulturgut, wird dabei nicht nur erlegt, sondern es wird gehegt. Jäger und Jägerinnen sorgen für einen gesunden und artenreichen Wildbestand unter Berücksichtigung vorrangiger Belange der Land- und Forstwirtschaft. Es ist klar, dass derartige Eingriffe in die Natur unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft zahlreichen rechtlichen moralischen und ethischen Regeln unterworfen sein müssen. Neben dem Recht der Landwirtschaft und des Waldes ist dabei das Jagd-recht des Bundes und der Länder von großer Bedeutung. Davon handelt dieses Buch.

Dr. Wolfgang Lipps war fast 50 Jahre lang Wirtschaftsanwalt und ist Autor juristischer Lehrbücher. Er ist passionierter Jäger, Jungjägerausbilder und Hundeführer, und Autor jagdlicher Werke; z. B. Landesjagdgesetz Brandenburg und"Die kürzeste Geschichte der deutschen Jagd" sowie"Wolf und Mensch am Frühstückstisch". Er war Dozent für Jagdrecht und ist Mitglied im Verein Deutscher Jagdrechtstag und im Forum Lebendige Jagdkultur. Als Geschäftsführer leitet er in Liepe bei Eberswalde die JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH (www.jagdrechtsblog.com)

Das Jagdrevier


In Deutschland gilt das Reviersystem bei der Jagd, d. h., es darf nur in bestimmten Jagdbezirken gejagt werden, die gesetzlich beschrieben sind. In der Schweiz oder den USA z. B. gilt ein Lizenzsystem, bei dem der Jäger Jagdlizenzen erwerben kann, die überall, wo dies zugelassen ist, zur Jagd auf die damit lizenzierten Tiere zu den vorbestimmten Zeiten berechtigen.

Jagdreviere bestehen aus landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Flächen, die für die Jagd mit der Schusswaffe eine bestimmte Größe haben müssen; so ist die Bundesrepublik weitgehend in Jagdreviere aufgeteilt. Dazwischen liegen alle die Flächen, auf denen nicht gejagt werden kann oder darf, wie bebautes Land, Gärten, Parks, Bahntrassen und anderes mehr.

Die Revierarten

Fragen der Reviergestaltung sind in der jagdlichen Praxis häufig und immer wieder Anlass zu Streitigkeiten, die oft bei den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit und gelegentlich den Verwaltungsgerichten landen.

Wir kennen in Deutschland zwei grundsätzliche Revierarten, dieEigenjagd -§ 7 BJagdG - und dengemeinschaftlichen Jagdbezirk -§ 8 BJagdG -. Im BJagdG ist geregelt, wie sie entstehen, wie sie beschaffen sein müssen, wie sie verändert werden können, und was sonst noch zu beachten ist. Daneben gibt es noch Staatsforsten und damit Staatsjagden, also Jagdreviere im Eigentum des Bundes und der Länder.

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