Das Jagdrevier
In Deutschland gilt das Reviersystem bei der Jagd, d. h., es darf nur in bestimmten Jagdbezirken gejagt werden, die gesetzlich beschrieben sind. In der Schweiz oder den USA z. B. gilt ein Lizenzsystem, bei dem der Jäger Jagdlizenzen erwerben kann, die überall, wo dies zugelassen ist, zur Jagd auf die damit lizenzierten Tiere zu den vorbestimmten Zeiten berechtigen.
Jagdreviere bestehen aus landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Flächen, die für die Jagd mit der Schusswaffe eine bestimmte Größe haben müssen; so ist die Bundesrepublik weitgehend in Jagdreviere aufgeteilt. Dazwischen liegen alle die Flächen, auf denen nicht gejagt werden kann oder darf, wie bebautes Land, Gärten, Parks, Bahntrassen und anderes mehr.
Die Revierarten
Fragen der Reviergestaltung sind in der jagdlichen Praxis häufig und immer wieder Anlass zu Streitigkeiten, die oft bei den Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit und gelegentlich den Verwaltungsgerichten landen.
Wir kennen in Deutschland zwei grundsätzliche Revierarten, dieEigenjagd -§ 7 BJagdG - und dengemeinschaftlichen Jagdbezirk -§ 8 BJagdG -. Im BJagdG ist geregelt, wie sie entstehen, wie sie beschaffen sein müssen, wie sie verändert werden können, und was sonst noch zu beachten ist. Daneben gibt es noch Staatsforsten und damit Staatsjagden, also Jagdreviere im Eigentum des Bundes und der Länder.
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