: Wolfgang Lipps
: Wolf und Mensch am Frühstückstisch Ein Leitfaden durch die gemeinsame Geschichte, den Alltag und das Recht von Wolf und Mensch
: Books on Demand
: 9783819292217
: 1
: CHF 6.10
:
: Angeln, Jagd
: German
: 268
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Der Wolf ist zurück in Deutschland. Er ist schön und gefährlich, eine Bereicherung und ein wachsendes Problem. Er tötet Weidetiere und Hunde und er ängstigt Menschen. Kurzum er spaltet unsere Gesellschaft! Tierfreunde lieben ihn, Jäger müssen mit ihm auskommen, Stadtbewohner finden ihn interessant, aber Bauern und Schäfer leiden unter ihm und wünschen ihn zum Teufel. Dieses Buch ist ein Ratgeber in Bezug auf die gemeinsame Geschichte von Mensch und Wolf, das Tier, unser Verhältnis zu Wölfen, und über das Naturschutzrecht und die Jagd auf den Wolf. Ein unterhaltsames Sachbuch für Jäger, Förster, Waldbesitzer, Landwirte und alle Naturliebhaber!

Dr. Wolfgang Lipps war fast 50 Jahre lang Wirtschaftsanwalt, und ist Autor juristischer Lehrbücher. Er ist passionierter Jäger, Jungjägerausbilder und Hundeführer, und Autor jagdlicher Werke (z. B."Landesjagdgesetz Brandenburg" und"Die kürzeste Geschichte der deutschen Jagd"). Er war Dozent für Jagdrecht und ist Mitglied im Verein"Deutscher Jagdrechtstag" und im"Forum Lebendige Jagdkultur". Als Geschäftsführer leitet er die JUN.i Institut für Jagd Umwelt und Naturschutz GmbH (www.jagdrechtsblog.com) in Liepe bei Eberswalde.

Teil II - Der Wolf im Recht


Der Wolf ist streng und mehrfach geschützt, und das seit nunmehr vielen Jahren, weswegen er auch nicht bejagt werden darf. Schon im Washingtoner Artenschutzabkommen (CI-TES) vom 3. März 1973 ist der Wolf in Anhang II als gefährdete Tierart aufgeführt – warum, ist nicht ganz verständlich. Die Berner Konvention von 1979, von der EU übernommen, enthält den Wolf auch in Anhang II, dessen dort aufgeführte streng geschützte Tiere weder gestört noch gefangen noch getötet noch gehandelt werden dürfen. In Deutschland sind die europäischen Regelungen in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) übernommen worden, das aber – wie so oft in Deutschland – den Schutz noch übertreibt. Danach hat der Wolf den höchsten Schutzstatus nach § 7 (2) Nr. 13 und 14. Er unterliegt nach § 44 Zugriffs-, Stör-, Besitz und Vermarktungsverboten. Nach diesem Naturschutzrecht – § 45 (7) BNatSchG – sind Ausnahmen vom Schutz der Wölfe nur im Einzelfall, z. B zur Abwehr erheblicher Schäden und zum Umgang mit gefährlichen Tieren erlaubt.

Nach Art. 12 Abs. 1 FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU zur Erhaltung von Tieren und ihrer Lebensräume) sind die Länder verpflichtet, den Wolf vor Störungen aller Art zu schützen; diesen Schutz bieten deshalb die §§ 39 Abs. 1 Nr. 1 und 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, die es verbieten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder in bestimmten Lebe