3 Rechts- und Politikrahmen der EU
3.1 EU-Vorschriften und Instrumente der Umweltpolitik
Die EU wurde 1992 durch den Vertrag über die Europäische Union (EUV) in Maastricht gegründet. Das in Artikel (Art.) 3 Absatz (Abs.) 1 EUV formulierte Ziel der EU ist es, „den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern“. Neben sozial- und sicherheitspolitischen Ansätzen werden zur Umsetzung unter anderem wirtschaftliche Steuerungselemente herangezogen. Die Bedeutung der politischen Arbeit der EU für den Forstsektor spiegelt sich neben dem Ziel gemeinsamer, nachhaltiger Standards zum Umweltschutz insbesondere in der angestrebten wirtschaftlichen Integration der Mitgliedsstaaten wider. Sowohl der Holzhandel als auch die Art der Waldbewirtschaftung, von Forschung und Personalentwicklung bis zum forstlichen Saatgut, sind maßgeblich von EU-Vorgaben beeinflusst. Eine besondere Rolle nehmen im EU-Recht staatliche Förderungen ein, insbesondere im Land- und Forstwirtschaftssektor.
Der EU werden durch die Verträge (EUV und AEUV, Art. 1 Abs. 2 Satz (S.) 2 AEUV i.V.m. Art. 1 S. 3 EUV) Gesetzgebungskompetenzen zugeschrieben. Diese sind unterschieden nach ausschließlicher und geteilter Zuständigkeit. Die ausschließliche Zuständigkeit, bei welcher die Mitgliedsstaaten nur durch Ermächtigung eigene Rechtsakte erlassen können, gilt unter anderem für die „Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln“ (Art. 3 Abs. 1 S. 1 Buchstabe (lit.) a AEUV). Die geteilte Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten, sofern die EU ihre Zuständigkeit nicht ausübt, gilt im forstlichen Bereich insbesondere für die Umweltpolitik und den Binnenmarkt, unbeschadet der in ausschließlicher Zuständigkeit festgelegten Wettbewerbsregeln (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 S. 1 lit. a, e AEUV).
Die EU nimmt durch Verwendung einer Vielzahl an politischen Instrumenten Einfluss auf die politische Entwicklung der Mitgliedsstaaten. Die Maßnahmen lenken je nach verwendetem Instrument die Mitgliedsstaaten in verschiedener Intensität und räumlicher oder zeitlicher Dimension.
Als Mitglied der UN ist die EU in internationalen Abkommen zur Klima- und Umweltentwicklung involviert. Prominente Beispiele sind das „Pariser Übereinkommen über den Klimawandel“, das „Übereinkommen über biologische Vielfalt (Rio)“ sowie der „Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“. Die Konventionen werden sowohl unmittelbar auf nationaler Ebene als auch durch die EU als supranationale Organisation umgesetzt. Der Inhalt von Beschlüssen auf UN-Ebene wirkt sich maßgeblich auf die politische Arbeit der EU aus.
Die grundlegende politische Ausrichtung der EU wird in Rahmenregelungen und Strategieplänen formuliert. Diese umfassen in der Regel einen langfristigen Zeitraum und sind politische Grundlage weiterer Richtlinien und Verordnungen. Eines der relevantesten Konzepte der aktuellen EU-Umweltpolitik ist der European Green Deal. Dieser beinhaltet unter anderem die Vorstellung einer neuen Europäischen Biodiversitätsstrategie bis 2030, eines Umweltaktionsplans bis 2030 sowie einer EU-Waldstrategie für 2030 (Europäische Kommission, 2019). Die EU stellt 2021, initiiert durch den Green Deal, die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel vor und beschließt die Europäische K