: Eike Florian Linke, Justus Eberl
: Forstpolitische Konvergenz von Nutzungsverzicht im Wald Wirkungen von Zuwendungen des Bundes im Rahmen des Förderprogramms"Klimaangepasstes Waldmanagement" in Bezug auf das Kriterium der natürlichen Waldentwicklung am Beispiel eines Privatwaldbetriebs im Westmünsterland
: Books on Demand
: 9783819258619
: Wald in Raum und Öffentlichkeit
: 1
: CHF 20.40
:
: Geowissenschaften
: German
: 136
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Das Förderprogramm"Klimaange asstes Waldmanagement" ist die erste unmittelbar vom Bund aufgelegte und administrierte forstliche Beihilfe und hat damit forstpolitisch Neuland betreten. Das wirft daher auch zahlreiche forstpolitische, forstrechtliche und forstökonomische Fragen für Wissenschaft und Praxis auf. In der vorliegenden Untersuchung wird das Förderkriterium"Natürlic e Waldentwicklung" des Programms"Klimaangepasst s Waldmanagement" anhand des Policy Coherence Frameworks untersucht. Dabei werden die mit dem Programm verfolgten Ziele in Beziehung zu ihrer Umsetzung und den möglichen Outputs gesetzt. Dazu werden zunächst mögliche Auslegungsmöglichkeiten der Förderrichtlinie diskutiert. Dadurch soll ermittelt werden, welche Umsetzungsmöglichkeiten sich für Forstbetriebe ergeben. Auf dieser Grundlage Anwendungsszenarien ausgewiesen und computergestützt simuliert. Die so erzielten Ergebnisse werden analysiert und in Bezug auf betriebswirtschaftliche und ökonomische Wirkung diskutiert. Die Untersuchung liefert damit Erkenntnisse über mögliche Umsetzungspfade des Programms"Klimaangepasst s Waldmanagement" für die weitere Diskussion in Wissenschaft und Praxis. In der Untersuchung wird erstmals die Implementationsebene in die Kohärenzanalyse empirisch mit einbezogen. Für die Annäherung der Umsetzung an das politische Ziel wird der Begriff der Konvergenz eingeführt und erstmals in diesem Zusammenhang verwendet. Die unmittelbaren Wirkungen eines Nutzungsverzichts auf forstwirtschaftlichen Flächen werden in den Kontext nationaler und europäischer Politikinstrumente gesetzt. Daraus werden positive und negative Wechselwirkungen abgeleitet und die Wirksamkeit von Flächenstilllegungen zur Zielerreichung diskutiert.

Eike Florian Linke studierte den Bachelorstudiengang"Fors wirtschaft und Ökosystemmanagement" und Masterstudiengang"Manage ent von Forstbetrieben" an der Fachhochschule Erfurt. Er war studentischer Assistent im Lehrgebiet Forstpolitik und Umweltrecht an der Fachhochschule Erfurt und ist seit 2024 wissenschaftlicher Assistent in demselben Lehrgebiet sowie bei der BLK - Die Privatwaldbetriebe.

3 Rechts- und Politikrahmen der EU


3.1 EU-Vorschriften und Instrumente der Umweltpolitik


Die EU wurde 1992 durch den Vertrag über die Europäische Union (EUV) in Maastricht gegründet. Das in Artikel (Art.) 3 Absatz (Abs.) 1 EUV formulierte Ziel der EU ist es, „den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern“. Neben sozial- und sicherheitspolitischen Ansätzen werden zur Umsetzung unter anderem wirtschaftliche Steuerungselemente herangezogen. Die Bedeutung der politischen Arbeit der EU für den Forstsektor spiegelt sich neben dem Ziel gemeinsamer, nachhaltiger Standards zum Umweltschutz insbesondere in der angestrebten wirtschaftlichen Integration der Mitgliedsstaaten wider. Sowohl der Holzhandel als auch die Art der Waldbewirtschaftung, von Forschung und Personalentwicklung bis zum forstlichen Saatgut, sind maßgeblich von EU-Vorgaben beeinflusst. Eine besondere Rolle nehmen im EU-Recht staatliche Förderungen ein, insbesondere im Land- und Forstwirtschaftssektor.

Der EU werden durch die Verträge (EUV und AEUV, Art. 1 Abs. 2 Satz (S.) 2 AEUV i.V.m. Art. 1 S. 3 EUV) Gesetzgebungskompetenzen zugeschrieben. Diese sind unterschieden nach ausschließlicher und geteilter Zuständigkeit. Die ausschließliche Zuständigkeit, bei welcher die Mitgliedsstaaten nur durch Ermächtigung eigene Rechtsakte erlassen können, gilt unter anderem für die „Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln“ (Art. 3 Abs. 1 S. 1 Buchstabe (lit.) a AEUV). Die geteilte Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten, sofern die EU ihre Zuständigkeit nicht ausübt, gilt im forstlichen Bereich insbesondere für die Umweltpolitik und den Binnenmarkt, unbeschadet der in ausschließlicher Zuständigkeit festgelegten Wettbewerbsregeln (Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 S. 1 lit. a, e AEUV).

Die EU nimmt durch Verwendung einer Vielzahl an politischen Instrumenten Einfluss auf die politische Entwicklung der Mitgliedsstaaten. Die Maßnahmen lenken je nach verwendetem Instrument die Mitgliedsstaaten in verschiedener Intensität und räumlicher oder zeitlicher Dimension.

Als Mitglied der UN ist die EU in internationalen Abkommen zur Klima- und Umweltentwicklung involviert. Prominente Beispiele sind das „Pariser Übereinkommen über den Klimawandel“, das „Übereinkommen über biologische Vielfalt (Rio)“ sowie der „Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“. Die Konventionen werden sowohl unmittelbar auf nationaler Ebene als auch durch die EU als supranationale Organisation umgesetzt. Der Inhalt von Beschlüssen auf UN-Ebene wirkt sich maßgeblich auf die politische Arbeit der EU aus.

Die grundlegende politische Ausrichtung der EU wird in Rahmenregelungen und Strategieplänen formuliert. Diese umfassen in der Regel einen langfristigen Zeitraum und sind politische Grundlage weiterer Richtlinien und Verordnungen. Eines der relevantesten Konzepte der aktuellen EU-Umweltpolitik ist der European Green Deal. Dieser beinhaltet unter anderem die Vorstellung einer neuen Europäischen Biodiversitätsstrategie bis 2030, eines Umweltaktionsplans bis 2030 sowie einer EU-Waldstrategie für 2030 (Europäische Kommission, 2019). Die EU stellt 2021, initiiert durch den Green Deal, die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel vor und beschließt die Europäische K