Die Geschichte der Prophetie in Israel beginnt etwa um 1.000 vC im Zuge des entstehenden Königtums. Seit Anbeginn weist die Prophetie einen konkreten Bezug zum politischen und gesellschaftlichen Geschehen auf. Alle antiken Reiche im Vorderen Orient waren monarchisch-autoritär verfasst, mit einem autokratischen Herrscher an der Spitze. Die Monarchie wurde häufig als alternativlos betrachtet und galt als naturnotwendig. Nicht zuletzt deshalb, weil dies auch dem Willen der Götter entsprach und deshalb die Welt auch so geordnet haben.
In der Antike gab es keine Gewaltenteilung. Der Herrscher war Legislative, Exekutive und Judikative in Personalunion. Da der Herrscher das Recht personifizierte, konnte man sich auf kein Recht gegen ihn berufen. Expressiv verbis dafür steht der Codex Hammurapi, eine babylonische Sammlung von Rechtssprüchen aus dem 18. Jh vC und bedeutende Quelle keilschriftlich überlieferter Rechtsordnungen. Namensgeber war Hammurapi, der sechste König der ersten babylonischen Dynastie. Die einzige Verantwortung des Herrschers bestand nur gegenüber den Göttern. Des Weiteren kannten die antiken Reiche keine Trennung zwischen Religion und Staat. Alle Tempel waren Herrschertempel, Reichstempel, die Priester erhielten ihre Bezahlung aus der Schatulle des Königs. So war denn auch der Salomonische Tempel laut biblischer Darstellung architektonisch ein Teil des Königspalastes.
Alttestamentliche Veröffentlichungen sprechen fast selbstverständlich vom »Staat« und beziehen sich dabei in der Regel auf die Zeit der Monarchien im Nordreich Israel und im Südreich Juda. Fast genauso selbstverständlich wird die Geschichte Israels in drei Epochen eingeteilt: die vorstaatliche, staatliche gleich monarchische und die nachstaatliche Zeit. Keine dieser Festlegungen kann jedoch fraglos als Grundlage der folgenden Ausführungen dienen. Die meisten Staatskundler unterscheiden einen engeren und einen weiteren Begriff des Staates. Der engere umfasst nur den Staat der europäischen Neuzeit, für den folgende Merkmale kennzeichnend sind: Territorialität der Ordnung (Gebietsherrschaft), Gewaltmonopol, Zentralisierung und organisatorisch-hierarchische Durch bildung der Herrschaftsbefugnis, Souveränität als Verfügungsmacht über den Rechtszustand, aktenmäßig arbeitende Verwaltung, Institutionalisierung von Ämtern durch genau umgrenzte Aufgabenbereiche und die Trennung von Amt und Person. Auf alle vormodernen Herrschaftsgebilde einschließlich der griechischen Polis sei der weitere Begriff der „politischen Ordnung“ anzuwenden, vom Staat könne nur im uneigentlichem Sinn die Rede sein.
Der Begriff des Politi