Parlamentarismus und Ministerialismus
(Die Neue Zeit, Jahrgang 1900/1901)5
[„Der Eintritt eines Sozialisten in ein bürgerliches Ministerium stellt keine Eroberung der politischen Macht dar, auch keine teilweise. Die Erwerbung eines Ministerportefeuilles ist nur graduell verschieden von der Erlangung eines parlamentarischen Mandats … Die Eroberung der politischen Macht vollzieht sich in der Eroberung des Volkes für den klar bewußten Sozialismus.“]
Die Frage, wieweit es der Sozialdemokratie gestattet sei, an den politischen Arbeiten und Institutionen der bürgerlichen Gesellschaft teilzunehmen, hat auch die deutsche Partei seit jeher beschäftigt. Während sie damit begann, so ziemlich alles zu untersagen, hat sie schließlich das Problem dahin gelöst, ungefähr alles nicht nur zu erlauben, sondern zu fordern. Die Prüderie der Abstinenz spielt keine Rolle mehr in der mächtig gewordenen deutschen Partei.
Im Beginn mißtrauten die Eisenacher selbst dem Bismarckschen „Geschenk“ des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts. Man dachte anfangs sogar an Wahlenthaltung. Dann entschloß man sich, zwar an den Wahlen sich zu beteiligen, aber nur aus agitatorischen Gründen, beileibe nicht, um den bürgerlichen Parlamentarismus und damit die bürgerliche Gesellschaft durch gesetzgeberische Mitarbeit zu stärken. So vereinbarte die Eisenacher Richtung völlige Enthaltung bei der Beratung der Gewerbeordnung im Norddeutschen Reichstag. Wer über ein Gesetz der bürgerlichen Gesellschaft mit den bürgerlichen Parteien verhandelt, paktiert mit dem Feind, wer paktiert, verrät den Klassenkampf und die Partei – so ungefähr argumentierte man, und dieses Argument kehrt in allen taktischen Streitfragen der Folge in der einen oder anderen Form wieder. Gegen diesen politischen Malthusianismus empörte sich aber die politische Natur. Es war der Eisenacher August Bebel, der, eigentlich gegen die Abrede, sich an den Debatten der Gewerbeordnung beteiligte und, wenn ich nicht irre, sogar mit einem von ihm gestellten Besserungsantrag durchdrang.
Schrittweise überwand man in den nächsten 30 Jahren der sozialdemokratischen Parteibewegung – nicht ohne heftige innere Kämpfe und Widerstände – völlig die Theorie der stolzen Enthaltsamkeit. Man debattierte im Reichstag, stellte Anträge und versuchte die Gesetze möglichst zu verbessern. Die anfangs anstößige Beteiligung an den Ausschüssen wurde ein selbstverständlicher Anspruch. Der Seniorenkonvent, den die sozialdemokratische Partei heute durchaus respektiert, wurde vordem nicht anerkannt. Die Beteiligung an den unter dem Dreiklassensystem erfolgenden Gemeindewahlen wurde zuerst ebenso leidenschaftlich abgewehrt, wie sie dann zur dringlichsten Parteipflicht erhoben wurde. Auch die sozialpolitische Gesetzgebung, so armselige Pfuscherei sie an sich ist, helfen wir nach Kräften für das Proletariat vorteilhaft zu gestalten. Wir beteiligen uns an jeder Frage der Tagespolitik, und Angelegenheiten, „die nur die bürgerlichen Parteien untereinander angehen“, gibt es für uns überhaupt nicht mehr. Die Diskussion der Beteiligung an den preußischen Landtagswahlen war der letzte Streitfall auf dem Gebiet der Abstinenztaktik – auch er ist zugunsten der aktiven Arbeit entschieden worden.
Damit ist für Deutschland im wesentlichen der Kreis der hier in Betracht kommenden Arbeitsmöglichkeiten erschöpft – geringfügige Äußerlichkeiten, wie die Übernahme eines parlamentarischen Präsidiums, mögen noch diskutiert werden, sind aber mehr untergeordnete Fragen des Taktes und des persönlichen Empfindens, als politisch bedeutsame Entscheidungen. Die Frage der Budgetablehnung, die eine Demonstration der prinzipiellen Gegnerschaft darstellt, gehört nicht hierher. Die Bewilligung vermehrt nicht die politische Arbeits- und Wirkungsgelegenheit des Proletariats, und ohne zwingende, aus der staatsrechtlichen Lage oder einer augenblicklichen politischen Situation sich ergebende Notwendigkeit sollte diese scharfe Markierungslinie zwischen dem Sozialismus und der kapitalistischen Welt nicht verwischt werden. Andererseits scheidet auch in Deutschland wie in allen monarchisch-absolutistischen Staaten die Frage sozialistischer Ministerschaft aus, und wenn im folgenden der Versuch unternommen wird, zu zeigen, daß in parlamentarisch-demokratischen Staaten der „Ministerialismus“ nur eine Konsequenz des Parlamentarismus ist und über jenen nicht anders zu entscheiden ist wie über diesen – so trifft die ganze Argumentation nicht für die mehr oder minder absolutistischen Staaten zu, unter die Deutschland in erster Linie zu rechnen ist.
All die taktischen Diskussionen über die Teilnahme der Sozialdemokraten an der bürgerlichen Politik und Verwaltung, all der erbitterte Hader, die schl