Klageantrag
Dortmund, den 17. Februar 2017
Dr. Walther Friesen
Vorstandsvorsitzender
des Vereins ,Ausbildungs-
und Forschungszentrum ETHNOS e. V.‘
Bermesdickerstr. 9
44357 Dortmund
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Bahnhofsvorplatz 3
45879 Gelsenkirchen
Kläger: Dr. Walther Friesen, Vorstandsvorsitzender des Vereins ,Ausbildungs- und Forschungszentrum ETHNOS e. V.‘
Beklagter: Herr Dr. Chmel-Menges
Gegenstand des Klagebegehrens: Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 25.01.2017, unterschrieben durch Herrn Dr. Chmel-Menges, zum Antrag des Vereins ,Ausbildungs- und Forschungszentrum ETHNOS e. V.‘ vom 07.11.2016 auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung des Projektes Online Workshop,Aufbau des Netzwerkes zur Verfilmung der russlanddeutschen Geschichte' gem. § 96 BVFG.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aussage des Beklagten:
0.1. Im o. g. Ablehnungsbescheid„fragt“ Herr Dr. Chmel-Menges „kritisch“,„ob diese geschichtliche Phase („Unrechtshandlungen an Angehörigen der russlanddeutschen Volksgruppe“) auch heute noch als maßgeblich oder gar alleinig identitätsprägend betrachtet werden sollte“.
Stellungnahme der klagenden Partei:
1. Der Sowjetische Staat beging die „Unrechtshandlungen“, die dem Völkermord gleich sind. Beweise: 1.1. Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der Union der SSR:Über die Übersiedlung der Deutschen, die in den Wolgarayons wohnen vom 28. August 1941; 1.2. Erlass № 1123сс:Über den Einsatz deutscher Umsiedler im wehrfähigen Alter von 17 bis 50 Jahren vom 10. Januar 1942;
1.3. Erlass № 1281сс:Über die Mobilisierung der deutschen Männer im wehrfähigen Alter von 17 bis 50, die einen ständigen Aufenthaltsort in den Bezirken, Kreisen, Autonomen Republiken und Unionsrepubliken haben vom 14. Febr