II.Begriffsbestimmungen
1.Islamismus: Mögliche Definitionen
1.1Analyse der Sicherheitsbehörden und der sozialwissenschaftlichen Forschung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz definiert Islamismus wie folgt:
Der Begriff Islamismus bezeichnet eine Form des politischen Extremismus. Unter Berufung auf den Islam zielt der Islamismus auf die teilweise oder vollständige Abschaffung der Freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Der Islamismus basiert auf der Überzeugung, dass Religion, hier: der Islam, nicht nur eine persönliche, private ‚Angelegenheit‘ ist, sondern auch das gesellschaftliche Leben und die politische Ordnung zumindest teilweise regelt. Der Islamismus postuliert die Existenz einer gottgewollten und daher ‚wahren‘ und absoluten Ordnung, die über von Menschen gemachten Ordnungen steht.[1]
Weiter heißt es:
Islamismus beginnt dort, wo religiöse islamische Gebote und Normen als verbindliche politische Handlungsweisen gedeutet werden. Islamismus ist eine politische Ideologie, die einen universalen Herrschaftsanspruch erhebt und mitunter Gewaltanwendung legitimiert, um als islamisch definierte Ziele umzusetzen.[2]
In einer weiteren Version definiert das Bundesamt für Verfassungsschutz den Islamismus etwas abgewandelt wie folgt:
Der Begriff des Islamismus bezeichnet eine religiös motivierte Form des politischen Extremismus. Islamisten sehen in den Schriften und Geboten des Islam nicht nur Regeln für die Ausübung der Religion, sondern auch Handlungsanweisungen für eine islamistische Staats- und Gesellschaftsordnung. Ein Grundgedanke dieser islamistischen Ideologie ist die Behauptung, alle Staatsgewalt könne ausschließlich von Gott (Allah) ausgehen. Damit richten sich islamistische Bestrebungen gegen die Wertvorstellungen des GG, insbesondere gegen die Freiheitliche demokratische Grundordnung (FdGO). Islamisten halten die Etablierung einer islamischen Gesellschaftsordnung für unabdingbar. Dieser Ordnung sollen letztlich sowohl Muslime als auch Nicht-Muslime unterworfen werden.[3]
Die deutschen Verfassungsschutzbehörden verstehen unter Islamismus entsprechend oben stehender Ausführungen eine vom Islam zu unterscheidende, sich auf die Religion Islam berufende Form von politischem Extremismus.[4] Daher betonen die Verfassungsschutzberichte verschiedener Landesämter für Verfassungsschutz sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz in jedem jährlichen Verfassungsschutzbericht und an anderen Orten, dass „der Islam als Religion und seine Ausübung nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden.“[5]
Zusammenfassend beschreiben die deutschen Verfassungsschutzbehörden Islamismus als eine extremistisch-politische Ideologie, deren Anhänger sich auf religiöse Normen des Islams berufen und diese politisch interpretieren.[6] Diese Definition von Islamismus durch die deutschen Verfassu