2.3.1Herausforderungen der Regulatorik
Regulatorische Anforderungen haben einen erheblichen Einfluss auf den Umfang und die Ausgestaltung der ESG-Berichterstattung und der ESG-Steuerung. Die Zahl der regulatorischen Anforderungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Ein wichtiger Akteur ist dabei dieEuropäische Union. Zu nennen sind dieEuropean Sustainability Reporting Standards(ESRS) derEuropean Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die durch dieCorporate Sustainability Reporting Directive(CSRD) rechtlich umgesetzt werden. Ein zweites Rahmenwerk der Europäischen Union ist dieEU-Taxonomie, die ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zur Verfügung stellt. Diese Regelwerke tragen zur Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der Europäischen Union und zu einer Klärung nachhaltiger Tätigkeiten bei. Sowohl die CSRD als auch die EU-Taxonomie umfassen verschiedene Nachhaltigkeitsthemen, darunter den Klimawandel. Für die Berichterstattung und das Management der THG-Emissionen sowie den Schutz des Unternehmens vor den Auswirkungen des Klimawandels gibt es zahlreiche Vorgaben. Die EU-Taxonomie ist seit dem Jahr 2023 umfassend gültig. Die CSRD wird ab 2024 schrittweise für verschiedene Unternehmensgrößenklassen eingeführt.
Neben den von der Europäischen Union initiierten Nachhaltigkeitsstandards entwickelt auch das 2021 gegründeteInternational Sustainability Standards Board(ISSB) mit Sitz in Frankfurt am Main internationale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, dieIFRS S. Die beiden wichtigsten Nachhaltigkeitsregelwerke IRFS S und ESRS sollen möglichst aufeinander abgestimmt sein. So gibt es zwischen den klimabezogenen Regelungen IFRS S2 und den ESRS E1 eine Überleitungstabelle, um die Kompatibilität der beiden Regelwerke sicherzustellen.
Die ESRS und die IFRS S sind noch nicht vollständig entwickelt und stellen für viele Unternehmen neue Anforderungen dar. Wesentlich älter ist der Berichtsstandard derGlobal Reporting Initiative(GRI), bei dem der erste Standard aus 2002 stammt. Die GRI-Richtlinien stellen eine Methodik zur Messung und Steuerung von Nachhaltigkeitsleistungen und ein Set an Indikatoren zur Verfügung. Der Standard wurde kontinuierlich weiterentwickelt und wurde zu einem weltweiten Quasi-Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung, ohne jedoch gesetzlich verpflichtend zu sein. Durch die neuen