: Barbara Danckwortt
: Sinti und Roma in Berlin-Lichtenberg 1933-1945 Ausgegrenzt-verfolgt-ermordet
: Books on Demand
: 9783758351792
: 1
: CHF 11.50
:
: Soziologie
: German
: 192
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Die vielfältigen, detaillierten Recherchen zur Geschichte der Sinti und Roma im Bezirk Berlin-Lichtenberg im Nationalsozialismus ergaben bemerkenswerte Biographien und Dokumente aus zahlreichen Berliner und Brandenburgischen Archiven. Mit den Verfolgungseinrichtungen auf dem ehemaligen Lichtenberger Bezirksgebiet, wie dem Arbeitshaus Rummelsburg und dem Zwangslager Marzahn, verbunden sind die vorgestellten Biographien von Sinti und Roma, die Opfer rassistisch begründeter Verfolgung wurden.

Historikerin und Ethnologin. Mitarbeit an Ausstellungen für Museen und Gedenkstätten.

3. Die Verfolgung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus

3.1 Die »Zigeunerverfolgung« der Kriminalpolizei im Nationalsozialismus

Das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) war die reichsweite Behörde der nationalsozialistischen »Zigeunerverfolgung«. Für die kriminalanthropologischen und rassenbiologischen Theorien diente den Nationalsozialisten u.a. die Lehre vom »delinquente nato«, dem geborenen Verbrecher12, des italienischen Arztes und Professors der gerichtlichen Medizin und Psychiatrie Cesare Lombroso (1835-1909).13 Beeinflusst vom Sozialdarwinismus und der von Franz Joseph Gall (1758-1828)14 begründeten Phrenologie, typisierte Lombroso Verbrecher anhand äußerer Körpermerkmale wie eine bestimmte Schädelform. Dies galt ihm als Verweise auf eine atavistische Entwicklungsstufe.

In der NS-Ideologie transformierte das doppelte Feindbild - der »rassische Fremde« und der »primitive Arbeitsscheue« - zur »erbbiologisch minderwertigen Rasse« und zu aus der »Volksgemeinschaft« auszuschließenden »Asozialen«.15 Schon frühzeitig waren die »Zigeuner« daher von rassenhygienischen Maßnahmen wie Zwangssterilisationen16 nach dem am 14. Juli 1933 verabschiedeten »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«, sowie von rassischen Maßnahmen wie dem »Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (Blutschutzgesetz)« von 1935 bzw. den Ausführungsverordnungen betroffen, die ,,Zigeunern«" Eheschließungen mit »Deutschblütigen« verboten.17

Zwischen 1934 und 1938 durchgeführte Fahndungstage und Razzien zielten auf die Erfassung und Überprüfung der Personendaten. Auf Grundlage des »Gesetzes über Reichsverweisungen« vom 23. März 1934 konnten ausländische »Zigeuner« und Personen, bei denen die Staatsangehörigkeit angezweifelt wurde, ausgewiesen werden.

Der Berliner Polizeipräsident Wolf-Heinrich Graf von Helldorf (1896-1944) nahm den Runderlass zur »Bekämpfung der Zigeunerplage« vom 5. Juni 1936 des Reichsinnenministers Wilhelm Frick (1877-1946)18 als Auftrag, am 16. Juli etwa 600 Sinti und Roma zu verhaften und ins Zwangslager Marzahn zu verschleppen. Auch in anderen Städten, wie u.a. in Magdeburg und Köln, wurden ab 1935 Zwangslager für Sinti und Roma eingerichtet. Am 16. Mai 1938 zog die »Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens« nach Berlin um mit Hauptsitz am Werderschen Markt 5-6. Zu diesem Zeitpunkt waren insgesamt 17.000 Akten zu 30.903 Personen registriert.19

In der Woche vom 13. bis zum 18. Juni 1938 verhaftete die Kriminalpolizei auf Anweisung von Reinhard Heydrich (1904-1942)20, Chef der Sicherheitspolizei und des SD, in der Polizeiaktion »Arbeitsscheu Reich« bzw. »Arbeitszwang Reich«” sogenannte »Asoziale« und »Arbeitsscheue«. Grundlage war der Erlass des Reichs- und preußischen Ministers des Innern Frick vom 14. Dezember 1937 zur »Vorbeugenden Verbrechensbekämpfung«. Die Kriminalpolizei nahm 10.000 Männer, darunter auch Sinti und Roma, fest und wies sie in die Konzentrationslager Sachsenhausen, Buchenwald und Dachau ein. Mit der Einrichtung des KZ Ravensbrück im Mai 1939 erfolgten Einzelüberstellungen von Frauen ins KZ Ravensbrück.

Heinrich Himmler (1900-1945)21 , ab 1936 Chef der Deutschen Polizei und Reichsführer-SS, erließ am 8. Dezember 1938 den grundlegenden Erlass zur »Bekämpfung der Zigeunerplage«. Es sei »die Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus in Angriff zu nehmen.« Mit dem Ziel der »endgültigen Lösung der Zigeunerfrage« ordnete er an, jeden »Zigeuner« erkennungsdienstlich zu behandeln. Um die »Rassenzugehörigkeit« festzustellen, wurden die Polizeistellen angewiesen, alle »Zigeuner« und »Zigeunermischlinge« zu erfassen und ab dem sechsten Lebensjahr erkennungsdienstlich zu behandeln.22 »Zigeunerpolizeileitstellen« mit angegliederten »Dienststellen für Zigeunerfragen« wurden u.a. in Königsberg, Berlin, Köln, Hamburg eingerichtet. Neue, farblich gekennzeichnete Ausweise wurden ausgestellt: braune für »rassereine Zigeuner«, braune mit hellblauem Querstreifen für »Zigeunermischlinge« und graue für die »nach Zigeunerart Umherziehenden«. Jeder Ausweis war nummeriert und wurde im RKPA in einer entsprechenden Kontroll-Liste geführt. Mit der »Ausführungsanweisung« des RKPA vom 1. März 1939 wurde die »Rassenhygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle« (RHF) am Reichsgesundheitsamt mit der Erstellung von »Gutachtlichen Äußerungen«, sogenannten »Rassegutachten«, beauftragt, für die sie vom Reichskriminalpolizeiamt mit 5 RM pro Gutachten entlohnt wurde.

Durch den Erlass zur »Bekämpfung der Zigeunerplage« war die Ausstellung von Gewerbescheinen untersagt worden. Diejenigen, die auf den Verdienst im Handel zum Lebensunterhalt angewiesen waren, traf diese Bestimmung hart. Ebenso gravierend war für viele Familien der Entzug der Familien- und Kinderbeihilfen, der Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit etc., auf die sie aufgrund der niedrigen Einkommen dringend angewiesen waren. Die Bestimmungen über Kinderarbeit, Jugend- und Arbeitsschutz entfielen. Jede vom Arbeitsamt zugewiesene Arbeit musste übernommen werden. Einkaufen durften sie nur noch zu bestimmten festgelegten Zeiten, der Besuch vonGaststätten und Kinos wurde verboten. Obwohl für sie Sondergesetze galten, mussten sie erhöhte Steuern entrichten, denn seit der »Verordnung über die Erhebung der Sozialausgleichsabgabe« vom 26. März 1942 galt für »Zigeuner« die sogenannte Judensteuer.23

Mit dem Erlass Himmlers vom 27. September 1939 wurde das RKPA unter Leitung Arthur Nebes (1894-1945)24 zum Amt V des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA). Sein Stellvertreter und Leiter der Amtsgruppe V A (vorbeugende Verbrechensbekämpfung) war der SS-Führer und Ministerialrat Paul Werner (1900-1970).25 Leiter des Referats »Vorbeugungshaft« (V A 2) war Kriminaldirektor Kurt Andexer, nach dessen Tod Kriminalrat Heinrich Böhlhoff (1896-1962). Kriminalrat Johannes Otto (1905-1961) war Referent im Amt V A 2 des RSHA.26 Hans Maly (1907-1971), Sachbearbeiter der Kölner Kriminalpolizei, war während des Zweiten Weltkriegs als leitender Beamter im RSHA. Von Januar bis April 1943 übernahm er die Vertretung des erkrankten Kriminalrats Otto als Bearbeiter des Sachgebiets »Vorbeugungsmaßnahmen gegen Asoziale, Prostituierte und Zigeuner«. Später vertrat Maly außerdem zeitweise geschäftsführend den Kriminaloberrat Böhlhoff, Leiter des Referats A 2, dem die »Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens« unterstand.27

Die Reichszentrale war ab 1942 Teil der Abteilung V A 2 b des RKPA. Leiter war Kriminalkommissar Karl Wilhelm Supp, danach Kriminalobersekretär Josef Eichberger. Neben Auskünften und Anordnungen war die »Reichszentrale« auch bei der Organisation von Massendeportationen beteiligt.

Die noch erhaltenen »Zigeuner«-Personenakten der Kriminalpolizei belegen die enge Zusammenarbeit der Kriminalpolizei mit Standes- und Arbeitsämtern, Jugend- und Wohlfahrtsämtern, Wehrmachtsdienststellen und Arbeitgebern. Zudem war die Kriminalpolizei zuständig für Fahndungen nach Geflüchteten, Einweisungen in Gefängnisse und in Konzentrationslager.

Am 17. Oktober 1939 erfolgte Himmlers »Festsetzungserlass«, dem zufolge Sinti und Roma unter Androhung von KZ-Haft verboten wurde, ihre Wohnorte zu verlassen. Am 20. November 1939 erging eine Anordnung Himmlers, im Verdacht der Wahrsagerei stehende »Zigeunerinnen« in ein Konzentrationslager einzuweisen. Der generelle Verweis aus dem Schulunterricht für »Zigeunerkinder« erfolgte am 22. März 1941.

Seit Beginn des Krieges wurden in den baltischen Staaten, Ost- und Südosteuropa zehntausende Sinti und Roma von Einsatzgruppen und Wehrmachtseinheiten ermordet. Die Dokumente beweisen die aktive Rolle der Wehrmacht, die das seit dem15. Jahrhundert tradierte Stereotyp der »Zigeuner« als »Spione« wieder aufgriff und ihre Ermordung forderte. Obwohl das Oberkommando der Wehrmacht am 11. Februar 1941 aus »rassenpolitischen Gründen« die Entlassung von »Zigeunern« und »Zigeunermischlingen« aus dem aktiven Wehrdienst verfügt hatte, kämpften dennoch einige weiterhin in Truppenverbänden.28

Schon 1939 plante Polizeichef Nebe eine Massendeportation der Berliner »Zigeuner«. SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann (1906-1962)29, Leiter der Dienststelle IV B 4 des RSHA, und damit Organisator der Verfolgung und Deportation der Juden, schlug vor, »dem 1. Judentransport von Wien am 20....