: Philipp S. Fischinger
: Arbeitsrecht
: C. F. Müller
: 9783811490673
: 1
: CHF 25.50
:
: Arbeits-, Sozialrecht
: German
: 450
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Dieses Lehrbuch zum Arbeitsrecht dient in erster Linie der Vorlesungsbegleitung und Prüfungsvorbereitung von fortgeschrittenen Jurastudierenden im Pflichtfach. Es stellt klar und einprägsam die Grundlagen und Grundbegriffe des Arbeitsrechts dar und erläutert eingehend diejenigen Bereiche aus dem Arbeitsrecht, die im Hinblick auf das Examen besonders bedeutsam sind. Behandelt werden daher u.a.: - Grundlagen und Arbeitnehmerbegriff, - Begründung des Arbeitsverhältnisses und dessen Beendigung, einschließlich des Kündigungsschutzes, - die Haupt- und Nebenpflichten von Arbeitgeber und Abreitnehmer, - die Diskriminierungsverbote des AGG, - betriebliche Übung und Gleichbehandlungsgrundsatz, - Besonderheiten der Haftung im Arbeitsleben, - die Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie - die Änderung von Arbeitsbedingungen.Viele Beispiele aus der Praxis, über 80 Fälle mit Lösungsskizzen und zahlreiche Prüfungsschemata machen den Lernstoff anschaulich, erleichtern so das Verständnis für komplexe arbeitsrechtliche Zusammenhänge und schulen die Klausuranwendung des Erlernten. Ein abschließendes Kapitel ist der arbeitsrechtlichen Klausur und ihrem Aufbau gewidmet.

§ 1Einleitung


A.Begriff, Grundlage und Bedeutung des Arbeitsrechts


1

Arbeitsrecht ist das Recht, welches die Bedingungen regelt, unter denen jemandabhängige (fremdbestimmte) Arbeit auf Basis einesprivatrechtlichen Vertrags (in der Regel) gegen Entgelt erbringt. Primäre Beteiligte des Arbeitsverhältnisses sind derArbeitnehmer[1] als derjenige, „welcher Dienste zusagt“ (§ 611 I BGB) und derArbeitgeber, der als der „andere Teil“ die Zahlung der vereinbarten Vergütung schuldet. Basis des Arbeitsverhältnisses ist derArbeitsvertrag (§ 611a BGB), der rechtsdogmatisch ein spezieller Dienstvertrag ist.

2

Das Arbeitsrecht ist – insoweit vergleichbar dem Handelsrecht[2] – einSonderprivatrecht, das nur eingreift, wenn einer der am Vertrag Beteiligten Arbeitnehmer ist. Auch wenn es viele Sonderregelungen aufstellt, ist nicht zu übersehen, dass das Arbeitsrecht weitgehendTeil des Bürgerlichen Rechts ist.[3] Daraus folgt v.a. zweierlei: Soweit keine speziellen arbeitsrechtlichen Regeln oder Prinzipien eingreifen, findet das allgemeine Zivilrecht (z.B. §§ 119 ff., 145 ff., 305 ff. BGB) auch im Arbeitsleben Anwendung. Zudem ist maßgebliche dogmatische Grundlage auch des Arbeitsrechts diePrivatautonomie der Beteiligten. Soweit das Arbeitsrecht nichts anderes bestimmt, besteht deshalbVertragsabschluss-,-inhalts- und-beendigungsfreiheit (s.§ 105 S. 1 GewO). Die Privatautonomie wurzelt aber tiefer, ist sie doch verfassungsrechtlich ganz generell als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG)[4] sowie im Arbeitsrecht speziell durch dieBerufsfreiheit des Art. 12 I GG geschützt.[5] Angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers (Rn. 7) erfährt die Privatautonomie im Arbeitsrechtmannigfache Begrenzungen. So ist bspw. die Freiheit des Arbeitgebers, den Arbeitsvertrag einseitig zu beenden, durch den Kündigungsschutz weitgehend eingeschränkt.

Das Arbeitsrecht hat in der Praxisüberragende Bedeutung. Das gilt zum einen volkswirtschaftlich, machen Arbeitnehmer doch mit Abstand die größte Gruppe der Erwerbstätigen aus (ca. 35.958.000 im Jahr 2015 bei knapp 370.000 arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten)[6]. Zugleich betrifft das Arbeitsrecht – anders als viele andere Materien des juristischen Studiums – fast jeden Bürger irgendwann im Laufe seines Lebens persönlich, in der Regel als Arbeitnehmer. Seine Kenntnis ist deshalb nicht nur für das juristische Examen bedeutsam, sondern auch für das spätere Leben.

B.Charakteristika des Arbeitsverhältnisses


3

Das Arbeitsrecht als Rechtsgebiet kann grundlegend nur verstanden werden, wenn man sich die Charakteristika des Arbeitsverhältnisses, die dieses von der Mehrzahl der allgemein-zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen unterscheidet, vor Augen führt.

I.Dauerschuldverhältnis


4

Das Arbeitsverhältnis ist regelmäßig ein Dauerschuldverhältnis, das oft über Jahre/Jahrzehnte zwischen denselben Vertragspartnern besteht. Dieser Umstand hat wic