: Maurice Schäfer, Justus Eberl
: Habitatbäume als Steuerungsmittel aktueller Forstpolitik? Die Attraktivität von Zuwendungen des Bundes im Rahmen des Förderprogramms Klimaangepasstes Waldmanagement am Beispiel der Habitatbaumausweisung im Stadtwald Gera
: Books on Demand
: 9783758361630
: Wald in Raum und Öffentlichkeit
: 1
: CHF 13.20
:
: Technik
: German
: 146
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Das Klimaangepasste Waldmanagement ist das erste unmittelbar vom Bund aufgelegte und administrierte forstliche Förderprogramm und hat damit forstpolitisch Neuland betreten. Es wirft daher auch zahlreiche forstpolitische, forstrechtliche und forstökonomische Fragen für Wissenschaft und Praxis auf. In der vorliegenden Untersuchung wir das Kriterium Habitatbaum des Programms Klimaangepasstes Waldmanagement anhand des Policy Coherence Frameworks untersucht. Dabei werden die mit dem Programm verfolgten Ziele in Beziehung zu ihrer Umsetzung und den möglichen Outputs gesetzt. Dazu werden zunächst mögliche rechtliche Auslegungen der Förderrichtlinie diskutiert. Dadurch soll ermittelt werden, was als Habitatbaum i.S.d. Förderprogramms gelten kann. Auf dieser Grundlage werden zwei Anwendungsszenarien modelliert und in einem thüringer Kommunalforstbetrieb konkret angewandt. Die so erzielten Ergebnisse werden analysiert und diskutiert. Die Untersuchung liefert damit erste Erkenntnisse über mögliche Umsetzungspfade des Programms Klimaangepasstes Waldmanagement für die weitere Diskussion in Wissenschaft und Praxis.

Maurice Schäfer studierte den dualen Bachelorstudiengang"Fors wirtschaft und Ökosystemmanagement" an der Fachhochschule Erfurt als erster dualer Student in Deutschland in Kooperation mit einem Privatforstbetrieb. Seit dem erfolgreichen Abschluss 2023 ist er im Bereich forstlicher Dienstleistungen sowie Baum- und Landschaftspflege in Ostthüringen tätig.

4 Material und Begriffsdefinition


4.1 Förderrichtlinie und weiteres Forstrecht

4.1.1 Definition und Begriffserklärung in der Förderrichtlinie des Bundes

Für den Begriff „Habitatbaum“ existiert keine einheitliche und verbindliche Definition in der Literatur. Deshalb ist es im Sinne des Programms notwendig, diesbezüglich Klarheit zu schaffen, um eine Verfehlung der Programmvorgaben in deren Umsetzung zu vermeiden.

Mit dem Kriterium 2.2.8 (BMEL, 2022 a, S. 2) werden diese für die Durchführung der Maßnahme Habitatbaumausweisung als Zuwendungsgegenstand erläutert. Bedeutsam ist außerdem die Ausführung Nr. 2.3 (ebd.), die die Anwendung des jeweiligen Kriteriums verbietet, wenn dessen Einhaltung eine rechtliche Regelung bzw. eine aufgrund einer rechtlichen Regelung erlassene Anordnung oder Maßnahme entgegenstehe. Es wird obligatorisch festgelegt, dass die Kriterien in Verbindung mit den fachlichen Erläuterungen in der Anlage (s. ebd., S. 10) anzuwenden sind, auf welche noch eingegangen wird.

Nach der Richtlinie müssen mindestens fünf Habitatbäume oder Habitatbaumanwärter (auf diese Begriffe wird folgend eingegangen) ausgewiesen werden. Mit dieser Vorgabe wird die Quantität festgelegt. Außerdem werden die Kennzeichnung und der Erhalt dieser Anzahl an Bäumen vorgeschrieben. Bis auf die Vorgabe aus der Anlage (s. ebd.), dass die Kennzeichnung permanent zu sein hat, werden diesbezüglich keine weiteren Bestimmungen festgelegt. Die nachweisliche Ausweisung hat spätestens zwei Jahre nach der Antragstellung zu erfolgen und die ausgewiesenen Bäume verbleiben bis zur natürlichen Zersetzung auf der Fläche. Zuletzt wird festgelegt, dass, wenn eine Verteilung dieser fünf Habitatbäume pro He