: Michael Mayer, Michael Schwartz
: Verfolgung - Diskriminierung - Emanzipation Homosexualität(en) in Deutschland und Europa 1945 bis 2000
: De Gruyter Oldenbourg
: 9783111086156
: Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für ZeitgeschichteISSN
: 1
: CHF 22.10
:
: Zeitgeschichte (1945 bis 1989)
: German
: 252
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB

Die Lebenssituationen homosexueller Menschen in Deutschland und Europa wurden in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts von Widersprüchen geprägt: Während die staatliche Strafverfolgung weitgehend endete, erwiesen sich gesellschaftliche Diskriminierungen als deutlich langlebiger, bevor sie schließlich emanzipativen Entwicklungen Raum geben mussten. Ausgehend von den Nachwirkungen der NS-Homosexuellenverfolgung in den Nachkriegsgesellschaften der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und Österreichs, betrachtet dieser Band die Vielfalt von Repressionen nach 1945. Die thematische Breite reicht von der Ausgrenzung innerhalb der Kommunistischen Partei über die Kriminalisierung homosexueller Handlungen im Strafrecht und antilesbische Ausrichtungen im Familienrecht bis hin zur homophoben Diskriminierung innerhalb der Bundeswehr. Untersucht werden auch die Rolle der Kirchen als Seismographen sexueller Ausgrenzung oder Liberalisierung sowie die emanzipativen Trends in den Transformationszeiten des späten 20. Jahrhunderts einschließlich ihrer Begrenzungen durch neue Formen mehrheitsgesellschaftlicher Anpassung und Normalisierung.



Michael Schwartz ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Zeitgeschichte München-Berlin und apl. Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

Michael Mayer ist Leiter des Arbeitsbereichs Zeitgeschichte der Politischen Akademie in Tutzing und Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg.

Teil I: Der Nationalsozialismus und seine Folgen


Kontinuitäten und Brüche


Die Strafverfolgung wegen gleichgeschlechtlicher Sexualhandlungen in Österreich nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft

Johann KarlKirchknopf

Die Beantwortung der Frage, inwiefern nationalsozialistische Praktiken der Homosexuellenverfolgung nach dem Ende der NS-Herrschaft in Österreich fortwirkten, gestaltet sich schwierig. Die rechtliche Ausgangslage ist weit weniger eindeutig als jene in Deutschland. So kann der Fortbestand des vom NS-Regime 1935 verschärften § 175 Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) nach 1945 in Westdeutschland als eine Kontinuität zum Nationalsozialismus bzw. dessen Reformierung in der DDR, dem östlichen deutschen Teilstaat ab 1949, als Distanzierung von selbigem gewertet werden.1 In Österreich hingegen überstand der Wortlaut der entsprechenden Gesetzesstelle, die von 1852 bis 1971 die Grundlage für die Strafverfolgung wegen gleichgeschlechtlicher Sexualhandlungen bildete, den Wechsel der Regime unverändert: „Unzucht wider die Natur, das ist mit Personen desselben Geschlechts“ (§ 129 Ib Strafgesetz, StG)2 – im internationalen Vergleich bildete Österreich insofern eine seltene Ausnahme, als auch Sexualakte zwischen Frauen und nicht nur solche zwischen Männern kriminalisiert wurden. Die schärfsten Maßnahmen, die das NS-Regime zur „Ausmerzung“ vor allem von männlicher Homosexualität eingeführt hatte, wurden nach dem Ende der NS-Herrschaft auch in Österreich aufgehoben, wie etwa die polizeilich verhängte Vorbeuge- bzw. Schutzhaft in Konzentrationslagern3 oder die Möglichkeit der Verhängung der Todesstrafe für „gefährliche Gewohnheitsverbrecher“, worunter auch nach § 175 RStGB bzw. § 129 Ib StG Verurteilte fallen konnten.4 Kriminalstatistische Untersuchungen deuten aber daraufhin, dass zumindest der vom NS-Regime erhöhte Verfolgungsdruck gegenüber Homosexuellen nach 1945 fortwirkte, wie sogleich ausführlich erörtert wird.

Dieser Beitrag widmet sich unter Anwendung qualitativer Methoden erstmals der Frage, inwiefern spezifisch nationalsozialistische Eingriffe in die Strafrechtspflege in der Zweiten Republik fortwirkten. Nach einer knappen Zusammenfassung der bisher publizierten quantitativen Studien werden drei Aspekte der Strafverfolgungspraxis thematisiert: die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH), die erstinstanzliche Rechtsprechung und schließlich die Rechtslehre. Es wird gezeigt, dass, mangels einer klar gesetzten Zäsur seitens des Höchstgerichts, in der Strafverfolgung wegen gleichgeschlechtlicher Sexualhandlungen im Österrei