4.2. Aussagen des Wissenschaftlichen Dienstes
Zur Wirksamkeit wurden vom Wissenschaftlichen Dienst verschiedene Aussagen getroffen, die nachfolgend im Einzelnen bewertet werden [24]. Es handelt sich durchweg um infektionsepidemiologische Aussagen. Diese werden zwar mit einer Quelle zur Untermauerung der Aussage versehen, werden jedoch in keinem Fall mit einer Studie oder mit offiziellen Fallzahlen belegt. Die Bewertung durch den Wissenschaftlichen Dienst wurde am 22. Dezember 2021 abgeschlossen. Im Folgenden wird untersucht, ob die bis dahin veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Thesen des Wissenschaftlichen Dienstes tatsächlich stützen.
4.3. „Hohe Wirksamkeit der Impfstoffe“
Eine Kernaussage lautete:
„Bisherige Studien zu den COVID-19-Impfstoffen zeigen eine hohe Wirksamkeit.“
Diese Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes wurde mit einer Internetmitteilung des Robert Koch-Instituts begründet („COVID-19-Impfempfehlung“; Stand: 3. Dezember 2021). Da aber der Selbstschutz kein legitimes Ziel darstellt, ist die Wirksamkeit von Impfstoffen für die Frage der Verhältnismäßigkeit unerheblich. Die Wirksamkeit von Arzneimitteln bezieht sich grundsätzlich nur auf die Personen, denen das Arzneimittel verabreicht wurde. In allen zulassungsrelevanten Phase-3-Studien wurde das Auftreten symptomatischer COVID-19-Infektionen „nur“ bei den Studienteilnehmern untersucht, die entweder den Impfstoff oder ein Placebo erhalten hatten (Selbstschutz) [33][34][35][36]. Das Auftreten von COVID-19 bei den Kontaktpersonen der Studienteilnehmer hatte hier keine Bedeutung (Fremdschutz). Die Sprecherin von Pfizer, Janine Small, hat dies am 10. Oktober 2022 bei einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament offen zugegeben. Vor der Markteinführung wurde der Impfstoff nicht auf seine mögliche Wirksamkeit zur Unterbrechung der Virusübertragung getestet [37]. Dies war auch nicht erforderlich. Daher können nur zusätzliche Studien in Ergänzung zu den Phase-3-Studien den wissenschaftlichen Nachweis eines möglichen Fremdschutzes erbringen.
4.4. „Risiko der Virusübertragung stark gemindert“
4.4.1. Aussagen und Begründungen
Hierzu finden sich in den Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes drei Aussagen. Diese werden im Folgenden vollständig wiedergegeben [24].