: Günter Kampf
: Pandemiemanagement auf dem Prüfstand Impfpflicht
: Books on Demand
: 9783757859039
: 1
: CHF 10.60
:
: Allgemeines
: German
: 198
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Eine Impfpflicht gegen COVID-19 kann nur dann als rechtmäßig angesehen werden, wenn sie dem Schutz Dritter dient, da vorbeugende medizinische Behandlungen grundsätzlich der autonomen Entscheidung des Einzelnen unterliegen. Aber war die Impfpflicht tatsächlich geeignet, den Schutz Dritter zu erhöhen? Wurde das Übertragungsrisiko durch die Impfung stark gemindert? War die Viruslast bei Geimpften deutlich niedriger? Waren Geimpfte seltener infiziert und damit seltener eine mögliche Übertragungsquelle? Was sagen die Fallzahlen des Robert Koch-Instituts für Geimpfte und Ungeimpfte aus? Und wie sind sie einzuordnen? Darüber hinaus kann eine Impfpflicht nur dann als angemessen angesehen werden, wenn mit der Impfung nur geringe gesundheitliche Risiken verbunden sind. Insbesondere die neue mRNA-Technologie und das verkürzte Zulassungsverfahren haben jedoch bei einem Teil der Bevölkerung die Sorge vor Nebenwirkungen geweckt. Wie häufig sind Nebenwirkungen der COVID-19-Impfung? Was sagen die Daten des Paul-Ehrlich-Instituts und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung? Schließlich ist in Teilen der Bevölkerung viel Vertrauen in staatliche Institutionen verloren gegangen. Was hat dazu geführt? Und wie lässt es sich wiederherstellen? All diesen Fragen geht der Autor in diesem Buch sorgfältig und differenziert nach. Am Ende bleibt die Frage, ob die sektorale Impfpflicht und die zum Teil unsachliche Debatte über eine allgemeine Impfpflicht der Gesellschaft mehr geschadet als genutzt haben.

Günter Kampf ist Sachbuchautor, selbstständiger Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin in Hamburg sowie außerplanmäßiger Professor für Hygiene und Umweltmedizin an der Universität Greifswald. Er hat mehr als 250 wissenschaftliche Veröffentlichungen in meist internationalen Fachzeitschriften, 44 Buchkapitel sowie elf Fachbücher veröffentlicht. Während seiner Tätigkeit bei einem Arzneimittelhersteller war er mehrere Jahre als Stufenplanbeauftragter persönlich für die Arzneimittelsicherheit verantwortlich. Die wissenschaftlichen Themenschwerpunkte sind die verschiedenen Aspekte der Händehygiene, Flächendesinfektion, Resistenzbildung gegenüber Wirkstoffen in Desinfektionsmitteln sowie Präventionsmaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie.

4.2. Aussagen des Wissenschaftlichen Dienstes


Zur Wirksamkeit wurden vom Wissenschaftlichen Dienst verschiedene Aussagen getroffen, die nachfolgend im Einzelnen bewertet werden [24]. Es handelt sich durchweg um infektionsepidemiologische Aussagen. Diese werden zwar mit einer Quelle zur Untermauerung der Aussage versehen, werden jedoch in keinem Fall mit einer Studie oder mit offiziellen Fallzahlen belegt. Die Bewertung durch den Wissenschaftlichen Dienst wurde am 22. Dezember 2021 abgeschlossen. Im Folgenden wird untersucht, ob die bis dahin veröffentlichten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Thesen des Wissenschaftlichen Dienstes tatsächlich stützen.

4.3. „Hohe Wirksamkeit der Impfstoffe“


Eine Kernaussage lautete:

„Bisherige Studien zu den COVID-19-Impfstoffen zeigen eine hohe Wirksamkeit.“

Diese Aussage des Wissenschaftlichen Dienstes wurde mit einer Internetmitteilung des Robert Koch-Instituts begründet („COVID-19-Impfempfehlung“; Stand: 3. Dezember 2021). Da aber der Selbstschutz kein legitimes Ziel darstellt, ist die Wirksamkeit von Impfstoffen für die Frage der Verhältnismäßigkeit unerheblich. Die Wirksamkeit von Arzneimitteln bezieht sich grundsätzlich nur auf die Personen, denen das Arzneimittel verabreicht wurde. In allen zulassungsrelevanten Phase-3-Studien wurde das Auftreten symptomatischer COVID-19-Infektionen „nur“ bei den Studienteilnehmern untersucht, die entweder den Impfstoff oder ein Placebo erhalten hatten (Selbstschutz) [33][34][35][36]. Das Auftreten von COVID-19 bei den Kontaktpersonen der Studienteilnehmer hatte hier keine Bedeutung (Fremdschutz). Die Sprecherin von Pfizer, Janine Small, hat dies am 10. Oktober 2022 bei einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament offen zugegeben. Vor der Markteinführung wurde der Impfstoff nicht auf seine mögliche Wirksamkeit zur Unterbrechung der Virusübertragung getestet [37]. Dies war auch nicht erforderlich. Daher können nur zusätzliche Studien in Ergänzung zu den Phase-3-Studien den wissenschaftlichen Nachweis eines möglichen Fremdschutzes erbringen.

4.4. „Risiko der Virusübertragung stark gemindert“


4.4.1. Aussagen und Begründungen


Hierzu finden sich in den Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes drei Aussagen. Diese werden im Folgenden vollständig wiedergegeben [24].