: Tristan Barczak LL.M., Christoph Enders, Bernd J. Hartmann LL.M., Stefan Jansen, Thorsten Kingreen,
: Bernd J. Hartmann LL.M.
: Hausarbeit im Staatsrecht Musterlösungen und Gestaltungsrichtlinien für das Grundstudium
: C. F. Müller
: 9783811489134
: 1
: CHF 22.70
:
: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
: German
: 300
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Die Anfängerhausarbeit im Staatsrecht ist ein Baustein für die Leistungsnachweise der Zwischenprüfung an nahezu allen juristischen Fakultäten. Häufig kommt diese in Gestalt einer Ferienhausarbeit am Ende des 2./3. Semesters auf die Anfänger im Staatsrecht zu. Die wissenschaftliche Arbeitsweise, ein stringenter Lösungsweg mit Stellungnahme zu allen im Sachverhalt aufgeworfenen Problemen und schließlich die formale Abfassung der Arbeit bedeutet für Studienanfängerinnen und -anfänger absolutes Neuland. Dieses Anleitungsbuch liefert einen auf die Probleme zu Studienbeginn zugeschnittenen Leitfaden zur Herangehensweise und formalen Bearbeitung einer Hausarbeit und zehn nachvollziehbar und mustergültig gelöste Fälle. Das Werk bietet also kompaktes Prüfungstraining aus einem Guss. Es ist inhaltlich eng verzahnt mit den Schwerpunkte-Lehrbüchern von Kingreen/Poscher, Grundrechte. Staatsrecht II, und Degenhart, Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht. Für die Neuauflage wurden sämtliche Kapitel und Hausarbeiten überarbeitet und aktualisiert. Hinzugekommen ist eine Fallbearbeitung zu grundrechtlichen Fragen einer Impfpflicht. Das Kapitel 'Gestaltungsrichtlinien' behandelt vertiefter als zuvor die an Bedeutung gewinnenden Online-Quellen (einschließlich Blogs). Den Leserinnen und Lesern ist ein gewinnbringender Fundus an Prüfungs- und Lehrerfahrung weiterhin sicher!

C.Darstellung von Meinungsstreitigkeiten


I.Grundfall


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Ausgangspunkt ist derSyllogismus, wie Sie ihn für Tatbestandsmerkmale verwenden, deren Bedeutung unstreitig und selbstverständlich ist. In diesem Fall nennen Sie das Tatbestandsmerkmal und seine Definition, subsumieren den Sachverhalt und halten als Ergebnis fest, dass das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist (im Schema unten inRn. 23 ist das die Konstellation A). Bei einfachen Subsumtionen können Sie diesen Dreischritt auf eine Apposition verkürzen: „B, ein Deutscher, müsste einen Beruf ausüben.“ Sollte die Subsumtion schwierig sein oder sollten Sie (Konstellation B) die Definition erst herleiten müssen, wachsen Ihre Ausführungen entsprechend im Umfang. Am anspruchsvollsten ist die Darstellung, wenn die Definition (heute noch) umstritten ist. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, die Meinungsstreitigkeit darzustellen: die eine eher sachverhalts-, die andere eher rechtsfragenbezogen.

II.Sachverhaltsbezogene Darstellung


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Die Anleitungen zur Technik der Falllösung enthalten regelmäßig den Hinweis, dass Sie Stellungnur zu solchenStreitfragen nehmen sollen, die für dieEntscheidung des Falls erheblich sind[10]. Dieser Hinweis legt den sachverhaltsbezogenen Aufbau nahe. Dabei gehen Sie wie folgt vor: Sie nennen das Tatbestandsmerkmal, um das es geht, und weisen darauf hin, dass gestritten werde, wie dieses Merkmal zu definieren sei. Anschließend nennen Sie die Definition der ersten Ansicht, subsumieren den Sachverhalt unter diese Definition und halten das Ergebnis fest. Ebenso verfahren Sie mit der zweiten Ansicht. Kommen beide Meinungen zum selben Ergebnis, stellen Sie fest, dass ein Streitentscheid entbehrlich ist (Konstellation C des Schemas inRn. 23). Kommen die beiden Meinungen zu verschiedenen Ergebnissen, müssen Sie den Streit entscheiden (Konstellation D). Dazu legen Sie das Tatbestandsmerkmal wie gewohnt (grammatisch, systematisch, genetisch, historisch und – zur Not – auch teleologisch, siehe obenRn. 9) aus. So gegliedert erscheinen die Argumente, die Sie gesammelt haben, ggf. ergänzt um eigene Gedanken. Aus Ihrer Auslegung folgt, wie der Streit zu entscheiden ist. Steht Ihr Ergebnis fest, dürfen Sie die Subsumtion von oben nicht wiederholen. Es genügt, wenn Sie mit dem Hinweis schließen, welcher Ansicht nach alledem zu folgen sei und dass das Tatbestandsmerkmal deshalb (nicht) vorliege.

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Konkurrieren nicht nur zwei, sondernmehrere Ansichten um das richtige Verständnis des Tatbestandsmerkmals, nehmen Sie die weiteren Ansichten nach der Darstellung der zweiten Meinung auf, jeweils wieder nur Definition, Subsumtion und Ergebnis. Sie brauchen den Streit auch dann nur insoweit zu entscheiden, wie die Meinungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Soweit Meinungen zum selben Ergebnis führen, bleibt also auch hier offen, welche Rechtsansicht zutrifft.

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Schema sachverhaltsbezogener Darstellung

I.

Einleitungssatz (Prüfprogramm)

II.

Obersatz (Voraussetzung)

III.

Untersatz (Definition und Subsumtion)

Unterscheide vier verschiedene Konstellationen:

<

A
Definition unstreitig und selbstverständlich