: Ines Cieslok
: Die Regulierung der Verwahrstelle nach Madoff
: Fachmedien Recht und Wirtschaft
: 9783800596430
: 1
: CHF 79.20
:
: Handels-, Wirtschaftsrecht
: German
: 217
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Die Einführung der Alternativen Investment Manager Richtlinie (AIFM) als Reaktion auf den Madoff Fall und der Wunsch die Verwahrstellenfunktion in ihrer Gesamtheit darzustellen, war die Grundlage für dieses Werk. Das Verwahrstellenmodell hat sich durch die regulatorischen und technologischen Entwicklungen grundlegend geändert und kann deshalb in seiner Komplexität nur in einer Gesamtschau mit den spezifischen Prozessen verstanden werden. Die Arbeit vermittelt ein Verständnis für die Verwahrstellenfunktion und deren unterschiedlichen Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit aktuellen rechtlich Fragen - z.B. in Bezug auf digitale Assets.

Ines Cieslok ist seit dem Abschluss ihres rechtswissenschaftlichen Studiums in Tübingen im Wertpapierbereich von global agierenden Banken, vor allem in der Wertpapierabwicklung und -verwahrung tätig. Sie ist zudem auf nationaler und europäischer Ebene verbandspolitisch aktiv.

Abkürzungsverzeichnis


AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

AFG

Association Française de la Gestion Financière

AIF

Alternative Investment Fund – Investmentfonds der unter der AIFM-Richtlinie errichtet wurde.

AIFM

Alternative Investment Fund Manager – Fondsgesellschaft die AIF verwaltet.

AIFM-Level II-VO

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1618 der Kommission vom 12. Juli 2018 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 in Bezug auf die Verwahrpflichten von Verwahrstellen

AIFM-Richtlinie

Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen EG Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010

BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Januar 2019 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist

BMF

Bundesministerium für Finanzen

BRRD

Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur