1.1 Thematische Einführung und Fragestellung
Dieses Buch untersucht das Verhältnis zwischen Imam Yaḥyā Ḥamīd al-Dīn (1869–1948) und den Juden:Jüdinnen Sanaas in seiner Funktion als „Schutz-“ oder – mit dem islamrechtlichen Terminus gesprochen –Dhimma-Verhältnis. Imam al-Mutawakkil Yaḥyā b. Muḥammad Ḥamīd al-Dīn war ein durch islamisches Recht zaiditischer Auslegung legitimierter Herrscher, Imam-Kalif und ab Mitte der 1920er Jahre König des mutawakkilitischen Königreichs im Zentraljemen. Juden:Jüdinnen waren die einzigen Nichtmuslim:innen, die dauerhaft in dem von ihm ab 1904 beanspruchten und infolge des Rückzugs der osmanischen Truppen aus Sanaa (1911–1913) und dem Jemen insgesamt (1918/19) zunehmend auch tatsächlich von ihm regierten Gebiet Zentraljemens ansässig waren und bis zu seiner Ermordung im Februar 1948 als Dhimmis unter seiner Schirmherrschaft im zaiditischen Imamat lebten. Das Verhältnis zwischen Imam Yaḥyā und seinen jüdischen Untertan:innen soll hier, so weit wie möglich, von innen heraus und durch einen Fokus auf die Dhimma-Einrichtung beleuchtet werden. Darin folge ich der sich überschneidenden Tendenz jüdischer und muslimischer Quellen aus dem Jemen, dem Dhimmi-Status von Juden:Jüdinnen im Imamat Yaḥyā Ḥamīd al-Dīns strukturelle Relevanz beizumessen.1
Die Kraft wiederum, die die Juden:Jüdinnen Sanaas zu „Schutzbefohlenen“ und Imam Yaḥyā zu ihrem „Schutzherrn“ machte, waren die Gültigkeit, praktische Umsetzung und Aufrechterhaltung islamischen Rechts, das Dhimma-Recht als integralen Bestandteil beinhaltete, sich grundsätzlich aber auf die gesamte Gesellschaft sowie die Innen- und Außenpolitik des Imamats auswirkte. Islamisches Recht zaiditischer Auslegung bildete in diesem Fall nicht nur die Legitimationsgrundlage für politische Herrschaft. Darüber hinaus verpflichtete es Imam Yaḥyā, als zaiditischen Imam, dieses auch in die Praxis umzusetzen, beziehungsweise zu „reproduzieren“, um seine Eignung zum Imamat auch praktisch unter Beweis zu stellen, wodurch sich eine Art Rechtskreislauf ergibt. Als Teilgebiete islamischen Rechts bildeten die Durchsetzung und Aufrechterhaltung von Dhimma-Recht und die darin geregelte Behandlung der Juden:Jüdinnen Sanaas einen Teil dieses reproduktiven Rechtskreislaufs.
Dieser Grunddynamik folgend, geht die vorliegende Untersuchung den Fragen nach, in welchem Verhältnis die Dhimma-P