: Anette Baumann
: Juristen als Experten? Wissensbestände und Diskurse von Juristen im 16. und 17. Jahrhundert
: De Gruyter Oldenbourg
: 9783111070728
: bibliothek altes ReichISSN
: 1
: CHF 53.10
:
: Neuzeit bis 1918
: German
: 306
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB

Juristen entwickelten in der Vormoderne eine eigenes Berufswissen, das geheim war und in einem komplizierten Kommunikationsprozess entstand. Entscheidend hierfür war die alltägliche Routine. Die Beiträge dieses Bandes wollen herauszufinden, wie Juristen in Europa Wissen generierten und es in der Praxis umsetzten. Dies geschieht beispielhaft anhand von Diskussionen zur Pest und über Wirtschaftsfragen. Aber auch Institutionen wie der Reichshofrat, der Große Rat von Mechelen und die Tübinger Juristenfakultät werden untersucht. Hinzu kommen Aufsätze über die Möglichkeiten der Wissensgenerierung durch Wunderkammern und über die Verwendung von juristischer Literatur. Eine besondere Rolle spielt der Straßburger Georg Obrechts (1547-1612).



Anette Baumann, Justus-Liebig-Universität, Gießen.

Juristen als Experten? Wissensbestände und Diskurse der Juristen im 16. und 17. Jahrhundert


AnetteBaumann

In den Forschungen zur Frühen Neuzeit werden seit einiger Zeit Fragen der Wissensgenerierung verstärkt diskutiert. Hierzu wurden verschiedene Gedankenmodelle, die die Performanz und Medialität vormoderner Wissenskulturen untersuchen,1 und über die Rolle der Akteure, die als Experten bezeichnet werden, entwickelt. So werden Experten unter anderem als Gelehrte definiert, die ein eigenes „Berufswissen“ in einem Kommunikationsprozess2 herausbildeten. Die Experten hätten damit eine eigene Wirklichkeit konstruiert und zur sozialen Kontrolle institutionalisiert. Entscheidend für diesen Vorgang sei die alltägliche Routine im Schreibbüro gewesen, bei der immer die gleichen Wissensbestände abgefragt worden seien. Diese Definition diente dem Göttinger Graduiertenkolleg „Expertenkulturen des 12. bis 18. Jahrhunderts“ als Grundlage. Das Kolleg hatte u. a. den Blick auf Relationen und Dynamiken von Wissen innerhalb bestimmter historischer Situationen, wie z. B. den frühneuzeitlichen Hof, gelenkt, um so die spezifische dynamische Rolle des Experten zu historisieren.3 Frühneuzeitliche Juristen spielen dabei nur am Rande eine Rolle, der Fokus liegt hier eindeutig im Mittelalter und bei Laienrichtern.4 Basis hierfür bildeten die Überlegungen von Peter L. Berger und Thomas Luckmann, die sich mit der gesellschaftlichen Konstruktion der Wirklichkeit beschäftigten.5

Den Wissenschaftlern ging es vor allem darum, Wissen als ein Ergebnis von Aushandlungsprozessen zu begreifen bei denen alltäglichen Praktiken eine besondere Bedeutung zukam. Der Experte wird dabei als Wissensträger gesehen, der sich in einer bestimmten Kommunikationssituation besonders auszeichnet. Er hat dabei die Rolle, die Komplexität der Welt zu erklären und so Orientierung und Entlastung für den Laien zu bieten. Gleichzeitig gibt damit der Laie ein Teil seiner Handlungs- und Entscheidungsautonomie auf.6

Während sich die Göttinger Wissenschaftler eher auf den einzelnen Experten fokussierten, legte Ludwik Fleck bereits in den 1920er Jahren den Schwerpunkt seiner Überlegungen vor allem auf die Diskurssituation einer mehr oder minder geschlossenen Gruppe von Experten, die sich ständig weiterentwickle. So definiert Fleck in seinem Werk „Entstehung und Entwicklung einer wissenschaftlichen Tatsache“ die Wissensträger eines Faches als eine Gemeinschaft von Menschen, die im Gedankenaustausch oder in gedanklicher Wechselwirkung stehen.7 Es ging Fleck also vor allem darum, wie Experten Kommunikation über ihr Wissen betreiben und welche Wissensformen sie daraus entwickeln. Die Ausbildung des einzelnen Individuums, das du