Unter Migration wird verstanden, wenn Personen „für einen längeren oder unbegrenzten Zeitraum einen früheren Wohnort verlassen haben und in der Gegenwart in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland leben" (Hamburger, 2018, S. 19). Unterteilt werden können migrierende Menschen auf Basis der Motivation zur Migration. Im vorliegenden Projekt bestehen die Gründe vor allem in Flucht vor Krieg, Naturkatastrophen, sozioökonomischer Perspektivlosigkeit wie Armut und Arbeitslosigkeit, aber auch vor persönlicher, politischer wie religiöser Verfolgung. „Mit dem Flüchtlingsbegriff [wird] politisch und rechtlich zwischen legitimen und illegitimen Gründen für Migration unterschieden, und dies in einer Weise, die keineswegs unproblematisch ist“ (Scherr& Inan, 2017, S. 131; Erg. v. Verf.). Die Unterscheidung zwischen freiwilligem und erzwungenem Verlassen des Herkunftslandes – zu Letzterem werden geflüchtete Menschen gezählt – wird der Komplexität der Realität zwar oft nicht gerecht, hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Stellung im nationalen und internationalen Kontext. „Migrationsprozesse … sind das Ergebnis einer komplexen Verschränkung von strukturellen Zwängen mit der individuellen und kollektiven Handlungsmächtigkeit (agency)“ (Scherr& Inan, 2017, S. 138).
Laut dem UNHCR (2022a) waren bis Ende 2021 rund 89,3 Millionen Menschen auf der Flucht, 42% davon waren Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unter minderjährig begleiteten geflüchteten Menschen werden Menschen unter 18 Jahren verstanden, die mit einer sorgeberechtigten oder verwandten erwachsenen Person einreisen. Bei unbegleitet minderjährigen Geflüchteten sind je nach Kontext verschiedene Begriffe gebräuchlich wie unbegleitet minderjährige „Ausländer:innen“ (UmAs), unbegleitete minderjährige „Flüchtlinge“ (umFs), unbegleitete Minderjährige (uMs), unaccompanied minors oder separated children (González Méndez de Vigo, 2017; Gravelmann, 2017). Im vorliegenden Bericht wird vor allem von jungen geflüchteten Menschen gesprochen. Somit soll einerseits die Ursache der Einreise – nämlich Flucht aus verschiedenen existenzbedrohenden Gründen aus ihrem Herkunftsland – kenntlich gemacht werden, andererseits wird die Fluchtgeschichte so als lediglich eine Facette des Lebens der jungen Menschen deutlich.
Rechte und Vereinbarungen zum Schutz geflüchteter Menschen gibt es sowoh