Ein wichtiges Qualitätskriterium einer Gutachtenaufgabe[22] (gleich ob Klausur oder Hausarbeit) ist das Erkennen und Herausarbeiten der Schwerpunkte der Aufgabe, die durch eine vertiefte Argumentation gewürdigt werden müssen.[23]
„Mut zum Weglassen“: Eine gelungene Schwerpunktsetzung setzt den Mut voraus, offensichtlich fernliegende Gesichtspunkte/Straftatbestände wegzulassen und offensichtlich vorliegende Voraussetzungen kürzer abzuhandeln als problematische Merkmale („Je komplexer ein Problem, desto ausführlicher die Darstellung“[24], s.u.). Die erwünschten Punktzahlen erhält der Bearbeiter ohnehin nicht für die Erörterung offensichtlich fernliegender Gesichtspunkte, sondern für die sorgfältige Subsumtion unter die tatsächlich problematischen Merkmale und die Anwendung der Methoden der Gesetzesauslegung.
Wer sich dagegen vor den eigentlichen Problemen der Aufgabe „wegduckt“ (nach dem Motto: Wer nichts schreibt, schreibt auch nichts Falsches), kann nicht erwarten, für die Prüfung von Banalitäten („Bei dem PKW müsste es sich um eine bewegliche Sache handeln.“) eine ausreichende oder gar bessere Leistung attestiert zu bekommen.
Die Hausarbeit wird grundsätzlich im sog.Gutachtenstil verfasst. Der Verfasser wirft also zunächst die Frage auf, ob eine Voraussetzung / ein gesetzliches Merkmal verwirklicht ist. Die Frage wird beantwortet, indem das Merkmal zunächst abstrakt definiert wird und sodann eine Verbindung zwischen dem konkreten Sachverhalt und der Definition hergestellt wird („Subsumtion“ im engeren Sinne). Das Ergebnis wird sodann in einem Ergebnissatz festgehalten.[25]
4 Subsumtionsschritte:
1. | Aufwerfen der Frage (Obersatz) |
2. | Definition des Merkmals |
3. | Herstellung einer Verbindung zwischen Definition und Sachverhalt (Subsumtion im engeren Sinne) |
Subsumtion im engeren Sinne bedeutet dabei etwas anderes als die bloße Nacherzählung von Ausschnitten des Sachverhaltes im Anschluss an eine Definition.[26] Die – nicht selten wörtliche – Wiederholung des den Beteiligten bekannten Sachverhaltes ist vielmehr gänzlich überflüssig (s.o.)[27] und ersetzt die notwendige Argumentation nicht. Dem Leser soll durch Argumente verdeutlicht werden, weshalb das bekannte Geschehen die Voraussetzungen der Definition erfüllt.