: Ernst Brandl, Philipp Klausberger
: Recht für Imker:innen
: MANZ Verlag Wien
: 9783214025052
: Manz Ratgeber
: 2
: CHF 16.80
:
: Recht
: German
: 196
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB

mker:innen sind immer öfter mit rechtlichen Problemen konfrontiert, und müssen sich daher vermehrt mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen z.B. in Bezug auf den Erwerb von Bienen, Meldepflichten, Schadenersatzbestimmungen, Haftung, Absatz von Bienenprodukten u.v.m.


Wie Imker:innen richtig auf rechtliche Probleme reagieren und somit Streit von vornherein vermeiden können, behandeln die Autor:innen in diesem Ratgeber, untermauert von vielen Beispielen und Praxishinweisen.

 

< >Neu in der 2. Auflage:

  • teuerrecht: Besonderheiten der Imkerei durch Pauschalierung bzw. Einkommensteuer (Ina Kerschner, BMF)
  • Gewerberecht: Welche Gewerbescheine sind wofür notwendig? Was darf man als Imker:in verkaufen bzw. womit darf man handeln? (Leo Schalhas, Gewerberecht der NÖLReg)
  • Lebensmittelr cht: Welche Bestimmungen sind von allen Imker:innen einzuhalten, um Schwierigkeiten mit den Lebensmittelbehörden zu vermeiden? (Iliyana Sirakova, Schönherr Rechtsanwälte)


Die Herausgeber:

D .Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Rechtsanwalt in Wien, Gründungspartner der Brandl& Talos Rechtsanwälte GmbH und Imker in Niederösterreich.

Priv. Doz. Dr.Philipp Klausbergerlehrt Römisches Recht an der Universität Innsbruck sowie an der Universität Wien und ist wissenschaftlicher Konsulent der Brandl& Talos Rechtsanwälte GmbH.


Autor:innen:

Ina Kerschner(BMF); Ing. Mag.Leo Schalhas(Gewerberech der NÖLReg); Mag.Iliyana Sirakova(Schönherr Rechtsanwälte)

Rechtliche Rahmenbedingungen für das Halten von Bienen

I. Wer darf Bienen halten?

Die Bienenzuchtgesetze einzelner Bundesländer halten ausdrücklich fest, dass esjedermann freisteht, im jeweiligen Bundesland die Imkerei zu betreiben. Das bedeutet, dass man für die Imkereikeine behördliche Bewilligung braucht. Ebenso schreiben die Gesetze keine bestimmte Ausbildung vor. Dennoch ist es für Einsteiger ratsam, Kurse zu belegen, um sich das erforderliche Fachwissen anzueignen – schon allein um Haftungen zu vermeiden.

Relevante gesetzliche Bestimmungen: § 1 Bgld. Bienenzuchtgesetz; § 1 Abs. 2 NÖ Bienenzuchtgesetz; § 1 Abs. 2 OÖ. Bienenzuchtgesetz; § 1 Stmk. BZG; § 1 Abs. 2 Wr. Gesetz über die Haltung und Zucht von Bienen

Was ist nun mit jenen Bundesländern, deren Bienenzuchtgesetze nicht ausdrücklich festhalten, dass die