Mord Wudernitz
Heute findet beim Kreisgerichte Korneuburg eine Schlußverhandlung wegen Mordes statt. Den Vorsitz bei dieser Schlußverhandlung führt Kreisgerichtspräsident Exeli; als öffentlicher Ankläger fungirt Staatsanwalt Derleth, als Vertheidiger Dr. Karl Willfort aus Wien. Angeklagt erscheint Anton Wudernitz, 46 Jahre alt, katholisch, verheiratet, Hausbesitzer in Nieder-Kreuzstetten, des Verbrechens des Mordes nach § 136 St. G.; dann der Übertretung gegen die körperliche Sicherheit nach § 411 und der Uebertretung des § 36 des Waffenpatentes.
Als Zeugen sind vorgeladen: Johann Diwald, Hausbesitzer in NiederKreuzstetten; Johann Kanß, Gastwirth daselbst; Mathias Parger, Hausbesitzer; Therese Strobl, Hausbesitzersgattin; Nikolaus Schilling, Viertellehner; Johann Dersch, Bauer; Leopold Schmit, Ganzlehner; Lorenz Oehler, Hausbesitzer, alle in NiederKreuzstetten; Leopold Strobl, Hausbesitzer; Therese Spannswagner, Halblehnerswittwe; Franz Neidhart, Kleinhäuslerssohn ebendaselbst.
Der Anklage entnehmen wir Folgendes:
Anton Wudernitz und Joseph Spannswagner befanden sich am 23. April d. J. abends nebst mehreren anderen Gästen im Wirthshause des Johann Kauß in Nieder-Kreuzstetten. Wudernitz, der allgemein als roh, rachsüchtig und verwegen geschildert wird, während Spannswagner als ruhiger und gelassener Mann bekannt war, saß an einem anderen Tische als Spannswagner. Wudernitz raisonnirte und schimpfte über den Ankauf des Gemeindestiers, der kurz zuvor stattgefunden hatte, so daß dem Spannswagner und Oehler, welche bei diesem Ankaufe thätig waren, endlich die Geduld riß. Beide sprangen auf und Spannswagner versetzte dem Wudernitz einen Schlag ins Gesicht. Der Letztere zahlte sodann und ging nach Hause. Als am anderen Morgen Spannswagner nach Hause ging, begegnete er um ungefähr 5 Uhr dem Wudernitz in der Nähe des dem Letzteren gehörigen Hauses. Wudernitz zog gerade einen Handwagen.
Kaum hatte er den Spannswagner erblickt, so ließ er den Handwagen stehen, lief in die Einfahrt seines Hauses un