1 Sozialversicherungen im Überblick
Das Sozialversicherungssystem der Schweiz soll alle Menschen, die hier leben, vor verschiedenen Risiken schützen und sie in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Die einzelnen Sozialversicherungen greifen:
- im Alter, bei Tod und Invalidität (Invalidenversicherung, Alters- und Hinterlassenenversicherung, Ergänzungsleistungen, Unfallversicherung, berufliche Vorsorge, siehe zum Drei-Säulen-System Existenzsicherung Seite→)
- bei Krankheit und Unfall (Kranken- und Unfallversicherung)
- bei Erwerbsausfall wegen Militär- und Zivildienst, Mutter- und Vaterschaft sowie der Betreuung eines schwer beeinträchtigten Kindes (Erwerbsersatz)
- bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung)
- wenn man Kinder hat (Familienzulagen).
Das Sozialversicherungssystem zeichnet sich dadurch aus, dass es staatlich geregelt und solidarisch finanziert ist.
Im Folgenden werden die einzelnen Sozialversicherungen kurz vorgestellt. Die wichtigste Versicherung für Kinder und Jugendliche mit einer Beeinträchtigung ist die Invalidenversicherung.
1.1 Invalidenversicherung (IV)
Die Invalidenversicherung hat die Aufgabe, die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das berufliche und soziale Leben zu fördern. Sie wird deshalb auch Eingliederungsversicherung genannt. Es kommt also nicht in erster Linie auf den Gesundheitsschaden selbst an, sondern darauf, ob er die versicherte Person in der Tätigkeit im Erwerb oder in einem Aufgabenbereich (wie zum Beispiel im Haushalt) einschränkt. Für Kinder und Jugendliche gilt dies genauso, wobei sich hier die Frage stellt, ob durch die Behinderung die Ausbildung und die spätere berufliche Eingliederung erschwert werden.
Beispiel
Hanna ist 18 Jahre alt und blind. Sie erhält von der IV Unterstützung bei der beruflichen Ausbildung sowie Hilfsmittel wie einen Blindenstock. Entgegen der weit