: Victor Hugo
: Die Elenden. Band Zwei: Cosette
: apebook Verlag
: 9783961304660
: 1
: CHF 2.70
:
: Erzählende Literatur
: German
Victor Hugos Geschichte über Ungerechtigkeit, Heldentum und Liebe folgt dem Schicksal von Jean Valjean, einem entflohenen Sträfling, der entschlossen ist, seine kriminelle Vergangenheit hinter sich zu lassen. Doch seine Versuche, ein angesehenes Mitglied der Gemeinschaft zu werden, werden ständig bedroht: durch sein eigenes Gewissen und durch die unerbittlichen Ermittlungen des verbissenen Polizisten Javert. Aber Valjean muss nicht nur für sich selbst frei bleiben, denn er hat geschworen, die kleine Tochter von Fantine zu beschützen, die von der Armut in die Prostitution getrieben wurde. Der Klassiker 'Die Elenden' (auch bekannt unter dem französischen Titel 'Les Misérables') liegt hier in der Übertragung ins Deutsche von G. A. Volchert vor. Die Rechtschreibung dieser Erstübertragung wurde überarbeitet und weitestgehend dem heutigen Sprachgebrauch angepasst. Dieses ist der zweite von insgesamt fünf Bänden.

Zweites Buch.

Der Orion


I.
Nr. 24601 wird Nummer 9430

Jean Valjean war wieder eingefangen worden.

Man wird uns Dank wissen, wenn wir die widerwärtigen Einzelheiten dieses Vorfalls mit Stillschweigen übergehen. Wir beschränken uns darauf, zwei diesbezügliche Zeitungsnotizen anzuführen.

Sie sind ein wenig kurz gehalten, denn eine »Gerichtszeitung« gab es dazumal noch nicht.

Die erste Notiz entnehmen wir demDrapeau blanc vom 25. Juli 1823:

»Ein Arrondissement des Pas-de-Calais ist so eben der Schauplatz eines ungewöhnlichen Vorfalls gewesen. Ein im Departement unbekannter Mann, Namens Madeleine, hatte daselbst seit einigen Jahren vermittelst eines neuen Verfahrens eine alte Lokalindustrie, die Fabrikation der Jet- und schwarzen Glasartikel, gehoben. Er hatte dabei sich selber und, wie zugegeben werden muss, auch das Arrondissement bereichert. Zum Lohn für diese seine Verdienste war er zum Bürgermeister ernannt worden. Jetzt ist nun die Polizei dahinter gekommen, dass Madeleine ein bannbrüchiger, ehemaliger Zuchthaussträfling Namens Jean Valjean war, der 1796 wegen Diebstahl verurteilt wurde. Jean Valjean also ist wieder in das Bagno zurückgebracht worden. Vor seiner Festnahme soll es ihm noch geglückt sein, eine Summe von mehr als einer halben Million, die er bei Laffitte hinterlegt hatte, zu erheben. Man versichert, dass er dieses Geld in seinem Geschäft ehrlich verdient habe. Wo Jean Valjean dasselbe verborgen hat, ehe er wieder dingfest gemacht wurde, hat man nicht in Erfahrung bringen können.«

Der zweite, ausführlichere Artikel steht imJournal de Paris von demselben Tage:

»Ein ehemaliger, aus der Haft entlassener Zuchthaussträfling, Namens Jean Valjean, ist kürzlich unter ganz eigenartigen Umständen im Departement des Var vor Gericht gestellt worden. Diesem Bösewicht war es gelungen, die Wachsamkeit der Polizei zu täuschen. Er hatte einen falschen Namen angenommen und es dahin gebracht, dass er zum Bürgermeister einer kleinen Stadt in Nordfrankreich ernannt wurde. Hier betrieb er auch ein schwunghaftes Geschäft. Er hatte zur Konkubine eine öffentliche Dirne, die bei seiner Festnahme vor Schreck gestorben ist. Der Elende, der mit herkulischer Körperkraft begabt ist, fand Mittel und Wege zu entspringen, wurde aber drei oder vier Tage darauf wieder aufgegriffen, gerade als er in eine Diligence stieg, um sich nach Montfermeil (im Departement Seine-et-Oise) zu begeben. Es heißt, er habe die drei oder vier Tage, wo er in Freiheit war, dazu benutzt, eine von ihm bei einem unserer bedeutendsten Banquiers hinterlegte Summe, die sich auf sechs bis sieben mal hunderttausend Franken belaufen haben soll, zu erheben. Die Anklageakte versichert, er habe dieses Geld an einem ihm allein bekannten Orte vergraben und man hat es nicht beschlagnahmen können. Sei dem, wie ihm wolle, gegen Jean Valjean wird gegenwärtig vor dem Schwurgericht des Departement des Var eine Anklage wegen eines Straßenraubes verhandelt, den er vor etwa acht Jahren an einem kleinen Savoyaraen verübt haben soll.

Der Bandit hat darauf verzichtet, sich zu verteidigen. Es ist durch die Anklagebehörde festgestellt wo