: Christoph Schalast, Jörg Keibel
: Handbuch Deutsche Kreditmarkt-Standards
: Fachmedien Recht und Wirtschaft
: 9783800594856
: 1
: CHF 121.50
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: Sonstiges
: German
: 384
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Das Handbuch Deutsche Kreditmarkt-Standards präsentiert die aktuellsten Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise von DKS aus den letzten Monaten zusammen mit den wichtigsten Musterdokumenten, die von den Mitgliedern erarbeitet wurden. Zu dem Mitgliedskreis von DKS gehören führende Banken, wie Commerzbank, Berlin Hyp, IKB, ING, Helaba, Nord LB, Oberbank, OLB, Santander über Vorstand und Beirat UniCredit, LBBW sowie BayernLB , Anwaltskanzleien und im Kreditmarktbereich aktive Unternehmen. Das Handbuch Deutsche Kreditmarkt-Standards soll zukünftig im regelmäßigen Abstand aktualisiert werden, um so einen Zugang zu den neuesten Dokumentationen in diesem Bereich zu gewährleisten und darüber hinaus die Marktaktivität zu verstärken. Der Titel in Kürze: - Topaktuell: Präsentiert die jüngsten Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise von DKS - Immer auf dem neuesten Stand durch regelmäßige Aktualisierung - Mit Musterverträgen und Musterklauseln - Von führenden Banken und deren DKS Mitgliedern zusammengestellt

Christoph Schalast ist Gründer und Managing Partner von Schalast Law | Tax. An der Frankfurt School of Finance& Management leitet er die Studiengänge M&A und Master Financial Law. Die WirtschaftsWoche hat ihn gerade als einen der führenden deutschen Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und Banking& Finance ausgezeichnet. Seit der Gründung von Deutsche Kreditmarkt-Standards ist er deren Vorsitzender. An der Frankfurt School hat er darüber hinaus seit über 16 Jahren den Forschungsschwerpunkt NPLs - Non Performing Loans aufgebaut und verantwortet seit 16 Jahren die Branchenkonferenz NPL Forum. Jörg Keibel hat 15 Jahre Anwaltserfahrung in zwei Kieler Anwaltskanzleien sowie als Legal Counsel der OTTO Group gesammelt, bevor er jetzt auf eine fast 25-jährige Geschäftsführertätigkeit vor allem im Bereich des Ankaufs von Distressed Assets für verschiedene Finanzinvestoren zurückblicken kann. Seit 2021 ist er bei Schalast& Partner Of Counsel und berät in den Bereichen NPL Transaktionen, Banking& Finance sowie M&A. Seit Gründung der Deutsche Kreditmarkt-Standards ist er stv. Vorstandsvorsitzender und seit ein paar Jahren geschäftsführender Vorstand. Zudem ist er Mitglied des International Bankers Forum sowie Lehrbeauftragter an der Frankfurt School of Finance& Management im M&A Studiengang.

I. Überblick über die bestehenden EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung


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Zur Herleitung und fachlichen Einordnung der neuen EBA-Leitlinie für die Kreditvergabe und -überwachung („EBA Guideline on Loan Origination& Monitoring“, nachfolgend auch „EBA GL LOM“, „EBA Leitlinie“) sei einleitend noch einmal darauf hingewiesen, dass eines der Hauptziele der europäischen Bankenaufsicht die Sicherstellung der Finanzstabilität in Europa darstellt.1 Dies geht einher mit einer Vereinheitlichung und Harmonisierung der regulatorischen Anforderungen, da mit der neuen EBA-Leitlinie, die in diesem Abschnitt behandelt wird, auch direkt zwei weitere Guidelines als wesentlich zu betrachten sind, welche zusammen das Gesamtpaket abbilden:

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Das sind einerseits dieLeitlinien zur internen Governance aus 2017 (EBA/GL/2017/11), die parallel dazu gültig bleiben und im Wesentlichen eine wirksame und umsichtige Unternehmensführung fördern sollen bzw. Vorgaben dazu machen. Daneben sind dies dieLeitlinien über das Management notleidender und gestundeter Risikopositionen (EBA/GL/2018/06), die Risikomanagementpraktiken für Kreditinstitute für das Management von notleidenden Risikopositionen

(NPEs), gestundeten Risikopositionen (FBEs) und Rettungserwerben festlegen. Die neue EBA GL LOM (EBA/GL/2020/06) schließt mit Regelungen zu den internen Richtlinien und Vorgaben für die Gewährung und Überwachung von Krediten während ihres gesamten Lebenszyklus nun sozusagen eine Lücke im Kreditbereich im Lichte der Maxime der Harmonisierung der regulatorischen Vorgaben.

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Mit der Veröffentlichung der neuen Leitlinie wird die EBA-Leitlinie zur Kreditwürdigkeitsprüfung aus 2015 (EBA/GL/2015/11) abgelöst.

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Im Jahr 2019 wurde ein Konsultationspapier zur EBA-Leitlinie veröffentlicht, deren Regelungsinhalt sich im Rahmen der Konsultation bis zur am 30.6.2020 final veröffentlichten Leitlinie noch wesentlich änderte.

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Schon das Konsultationspapier zeigte, dass tiefgehende Einschnitte in den Kernbereich einer jeden Bank mit der neuen Regulierung verbunden sein würden. Der sich daraus abzeichnende erhebliche Umsetzungsaufwand wurde als Alarmzeichen erkannt und die Umsetzung in der Praxis auf Bankenseite entsprechend rege und intensiv diskutiert. Im Ergebnis wurden einige Vorgaben der Aufsicht grundsätzlich angepasst.

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WesentlicheKernänderungen gegenüber der Konsultationsfassung werden nachfolgend erläutert:

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Zum einen wurde das Inkrafttreten aufgrund der verspäteten Publikation der finalen Leitlinienfassung auf den 30.6.2021 verschoben und durch die aktuell besonderen Herausforderungen durch COVID-19 im operativen Geschäft wurde den Instituten zudem einedreistufige Umsetzungskaskade eingeräumt bis zum 30.6.2024, auf die an späterer Stelle noch einmal detailliert eingegangen wird.

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Mit der Einführung einer neuen Klasse „Mikro-/Kleinunternehmen“ wird in der finalen Fassung im Rahmen der Kreditvergabe zudem eine Unterscheidung hergestellt zwischen „Mikro- und Kleinunternehmen“ sowie „mittleren und großen Unternehmen“ mit wesentlichenErleichterungen für Kleinunternehmen, insbesondere in Bezug auf die Kreditvergabe und regelmäßige Überwachung.

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Eine wesentliche Rolle spielt dasProportionalitätsprinzip – in Bezug auf die angemessene Auslegung der Vorgaben nach Art, Größe und Inhalt des Risikos in den jeweiligen Instituten. Das Proportionalitätsprinzip wird in der finalen Fassung je Sektion der Leitlinie unterschiedlich stark aufgegriffen. Beispielsweise differenziert die EBA in der finalen Fassung im Bereich Governance- und Risikomanagement zwischen Anforderungen an kleine sowie mittlere und große Unternehmen, während die Bereiche Bonitätsbeurteilung, Sicherheitenbewertung und Kreditrisikoüberwachung nach Art, Umfang und Komplexität der Kreditfazilität (also des Geschäfts) differenziert werden. Somit wurden in der finalen Fassung unterschiedliche Kategorien geschaffen, um das Prinzip an der jeweiligen Stelle zu präzisieren.

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Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal zwischen Konsultationsfassung und finalen Leitlinien ist der Wegfall der zwingenden quantitativen Überleitbarkeit zwischen Kreditvergabekriterien und Risikoappetit/-strategie. Es wurde somit klargestellt, dass die im Anhang genannten „Kreditvergabekriterien“, „Informationen und Daten für die Kre