: Werner Renz
: Der Staat Israel gegen Adolf Eichmann. Das Urteil Mit einer Einführung von Werner Renz und einem Nachwort von Leora Bilsky
: CEP Europäische Verlagsanstalt
: 9783863935870
: 1
: CHF 15.30
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: Geschichte
: German
: 418
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Vor 60 Jahren, im April 1961, begann der spektakuläre Prozess, den der Staat Israel gegen den SS- Obersturmbannführer und Organisator des Holocaust, Adolf Eichmann, führte, und der am 15. 12 1961 mit dem Urteilsspruch 'Tod durch den Strang' endete. Für die deutsche Nachkriegsgesellschaft jedoch war der Prozess erst der Anfang: Nach 15 Jahren erfolgreicher Verdrängung kamen auch die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr an der braunen Vergangenheit vorbei. Zum ersten Mal waren der millionenfache Mord und die unmenschlichen Verbrechen Thema in der breiten Öffentlichkeit. Die Verhöre von Eichmann machten sichtbar, dass es ganz 'normale' Menschen waren, die mit der gleichen Sorgfalt, mit der sie zuvor Urlauber-Sonderzüge in die Fahrpläne eingebaut hatten, dafür sorgten, dass Viehwaggons nach Auschwitz, Treblinka, Majdanek und andere Vernichtungslager durch ganz Europa rollen konnten. Die Kollektivschulddebatte begann erneut und verursachte bei den heranwachsenden Kriegs- und Nachkriegskindern einen Genrationskonflikt von bis dahin nicht gekanntem Ausmaß. Das Urteil wird hier in vollem Wortlaut vorgelegt.

Werner Renz

Eichmann vor Gericht.
Recht und Gerechtigkeit in Jerusalem


Zum Glück stand Adolf Eichmann nicht vor einem bundesdeutschen Strafgericht. Hierzulande wohl als Gehilfe qualifiziert, wäre er mit einer zeitigen Freiheitsstrafe glimpflich davongekommen. Das empörende und beschämende Kapitel der justiziellen Aufarbeitung der NS-Verbrechen in der Bundesrepublik wäre um ein weiteres unsägliches Beispiel bereichert worden.1

Zum Glück also stand der »Spediteur des Todes«2 in Israel vor Gericht. Nach Recht und Gerechtigkeit wurde Eichmann von Richtern des Volkes, das er auf Befehl seines »Führers« hatte ausrotten wollen, wegen Verbrechen gegen das jüdische Volk, wegen Verbrechen gegen die Menschheit, wegen Kriegsverbrechen und wegen seiner Mitgliedschaft in feindlichen Organisationen schuldig gesprochen. Das retroaktive und extraterritoriale Gesetz von 1950 (Nazis and Nazi Collaborators (Punishment) Law)3 sah für Verbrechen, wie sie von Eichmann verübt worden waren, die Todesstrafe vor. Der Tod durch Erhängen ereilte ihn im Sommer 1962. Sein beim Staatspräsidenten Israels eingereichtes Gnadengesuch war abgelehnt worden.4

Das Gesetz, auf dessen Grundlage Eichmann belangt wurde, hat eine besondere Vorgeschichte. Holocaust-Überlebende hatten in Israel Anzeigen gegen ehemalige Funktionshäftlinge und Ghettopolizisten erstattet. Ihr Vorwurf war, die Betreffenden hätten als Handlanger, als Kollaborateure der SS an Juden Verbrechen begangen. Das geltende Strafrecht Israels bot keine Handhabe, diese vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs im deutsch besetzten Europa verübten Taten zu ahnden. Um inneren Frieden im gerade gegründeten