: Ernst-Christoph Meier, Rainer Meyer zum Felde, Karl-Heinz Kamp
: Wörterbuch zur Sicherheitspolitik Deutschland in einem veränderten internationalen Umfeld
: E.S. Mittler& Sohn
: 9783813210347
: 1
: CHF 20.90
:
: Politische Wissenschaft und Politische Bildung
: German
: 733
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Deutschland in einem veränderten internationalen Umfeld« ist das unübertroffene Standardwerk zum besseren Verständnis der Rolle Deutschlands in der sicherheitspolitischen Welt des 21. Jahrhunderts. In seiner nunmehr bereits 9., vollständig überarbeiteten Auflage bietet es den schnellen Zugang zum aktuellen sicherheitspolitischen Wissen für alle, die an Sicherheitspolitik interessiert sind oder die sich im Studium oder beruflich mit sicherheitspolitischen Fragen auseinandersetzen. Die Autoren stehen hierbei für die gelungene Verbindung von Wissenschaftlichkeit und politischem Praxisbezug. Das Wörterbuch kombiniert prägnante Definitionen und Stichworte mit vertiefenden Grundsatzartikeln zu den wichtigsten Themen aktueller Sicherheitspolitik. So werden die für Deutschland entscheidenden sicherheitspolitischen Entwicklungen in der globalisierten Welt, in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in NATO und Vereinten Nationen und in den Krisenregionen der Welt erfasst und übersichtlich dargestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt der Entwicklung der deutschen Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren - von den konzeptionellen Grundsatzdokumenten bis hin zur strukturellen Neuausrichtung und den internationalen Einsätzen der Bundeswehr.

Meier, Ernst-Christoph, Dr. Ministerialrat, Referatsleiter Rüstungskontrolle in der Abteilung Politik im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin. 2006-2012 Direktor und Professor des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr in Strausberg. 1999-2006 Arbeitsbereichsleiter Zentrale Aufgaben im Planungsstab des Bundesministers der Verteidigung, Berlin. Zuvor Verwendungen in der Stabsabteilung Militärpolitik des Bundesministeriums der Verteidigung, im Planungsstab des Auswärtigen Amts und bei der Stiftung Wissenschaft und Politik. Absolvent der Sicherheitspolitischen Lehrgänge an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin und am NATO Defense College in Rom. Studium der Politikwissenschaften und der Germanistik in Kiel, Freiburg, Wien und an der Johns Hopkins School of Advanced International Studies in Washington, D.C. Promotion über die Deutsch-Amerikanischen Sicherheitsbeziehungen und den NATO-Doppelbeschluss.  ; Kamp, Karl-Heinz, Dr. Beauftragter des Politischen Direktors im Bundesministerium der Verteidigung, Berlin. Studium der Geschichte und Sozialwissenschaften in Bonn. Nach einem Research Fellowship an der John F. Kennedy School der Harvard University ab 1989 in verschiedenen Funktionen für den Bereich Sicherheitspolitik in der Konrad-Adenauer-Stiftung in Bonn tätig. 1997 als sicherheitspolitischer Referent in den Planungsstab des Auswärtigen Amtes abgeordnet. Ab 2003 Koordinator Sicherheitspolitik der Konrad-Adenauer Stiftung in Berlin und zwischen 2007 und 2013 Research Director am NATO Defense College in Rom. Ab 2013 Direktor Weiterentwicklung an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin und von 2015 bis 2019 Präsident dieser Organisation. Seit Oktober 2019 im Bundesministerium der Verteidigung. Meyer zum Felde, Rainer Brigadegeneral a.D., seit 2018 Senior Fellow am Institut für Sicherheitspolitik Kiel (ISPK). 2013-2017 Abteilungsleiter Verteidigungspolitik in der Deutschen NATO-Vertretung in Brüssel und deutscher Repräsentant im NATO-Ausschuss für Verteidigungspolitik und Planung. 2011-2013 Vizepräsident der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin und 2009-2011 Fachbereichsleiter Sicherheitspolitik und Strategie an der Führungsakademie der Bundeswehr. Zuvor Generalstabsverwendungen in den Strategischen Hauptquartieren der NATO in Brüssel, Mons und Norfolk sowie im Planungsstab und der Stabsabteilung Militärpolitik des Bundesministeriums der Verteidigung. Abschluss des Generalstabslehrgang 1985-1987 als Heusinger-Preisträger, Fortbildung (MA-Äquivalent) am Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik 1995-1996. Studium der Erziehungswissenschaften (Dipl.-Paed.) 1973-1977 an der Hochschule der Bundeswehr München.

B


Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe


Deutschland verfügt über gut funktionierende zivile Strukturen zum Schutz seiner Bevölkerung und ist gegenüber alltäglichen Schadensereignissen durch hoch qualifizierte Rettungsdienste, Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten wie das Technische Hilfswerk im internationalen Vergleich gut gerüstet. Gleichwohl ist auch Deutschland immer wieder von Ereignissen und krisenhaften Entwicklungen betroffen, die zumindest größere Bevölkerungsteile und ihre Lebensgrundlagen, aber auch die Funktionsfähigkeit vitaler Infrastrukturen und damit des Staates und der Gesellschaft gefährden können. Die Corona-Pandemie von 2020/2021 hat gezeigt, dass auch ein formal gut aufgestellter Bevölkerungsschutz an seine Grenzen geraten kann, insbesondere wenn die nationale und die föderale Ebene nicht immer in Einklang zu bringen sind.

Strategie zum Schutz der Bevölkerung

Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA und dem Sommerhochwasser an Donau, Elbe und Nebenflüssen im August 2002 einigten sich der Bundesminister des Innern und die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 6. Juni 2002 auf eine neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland. Das neue Rahmenkonzept forderte unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ein verändertes strategisches Denken und vor allem eine verstärkte Bund-Länder-Zusammenarbeit bei außergewöhnlichen, national bedeutsamen Gefahren- und Schadenlagen, bei dem alle Staatsebenen zusammenarbeiten müssen. Mit der neuen Strategie sollten insbesondere auf der Basis von Serviceangeboten des Bundes die vorhandenen Hilfspotenziale des Bundes und die der Länder, also vornehmlich Feuerwehren und Hilfsorganisationen, besser miteinander verzahnt werden sowie vor allem neue Instrumentarien für ein effizienteres Zusammenwirken des Bundes und der Länder entwickelt werden, damit die Gefahrenabwehr auch auf neue, außergewöhnliche Bedrohungen angemessen reagieren kann.

Die sicherheitspolitische Entwicklung der vorausgegangenen Jahre hatte die ursprünglich scharfe Trennlinie zwischen innerer und äußerer Sicherheit weitgehend aufgelöst. Staatliche Sicherheitsvorsorge musste zunehmend ganzheitlich gesehen werden. Sie steht für die Gesamtheit aller Maßnahmen, die dem Schutz der Gesellschaft und ihrer Lebensgrundlagen dienen und ruht nach allgemeinem Verständnis auf den fünf Säulen: Nachrichtendienste, Polizei, Streitkräfte, Bevölkerungsschutz, Kritische Infrastrukturen. Ein umfassender Schutz gegen alle denkbaren Gefahren verlangt abgestimmte und komplementäre Fähigkeiten dieser fünf Säulen und ihre enge Kooperation sowohl in der Vorsorgeplanung wie auch im strategischen Krisenmanagement.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Zur Umsetzung dieses Zieles wurde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) errichtet; es nahm am 1. Mai 2004 seine Arbeit auf. Als zentrales Organisationselement für die zivile Sicherheit bündelt es alle einschlägigen Aufgaben: Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Bevölkerungsschutz; Koordinierung des Schutzes kritischer Infrastrukturen; Zusammenfassung, Bewertung und Darstellung verschiedenster Informationsquellen zu einer einheitlichen Gefahrenlage; Koordination der Kommunikation des Bundes mit Ländern und Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Bevölkerung über Vorsorgeplanung und aktuelle Bedrohungen; Unterstützung des Managements von Einsatzkräften des Bundes und anderer öffentlicher und privater Ressourcen bei großflächigen Gefahrenlagen; Koordinierung des Schutzes der Bevölkerung gegen Massenvernichtungswaffen; bedrohungsgerechte Ausbildung der Führungskräfte aller Verwaltungsebenen im Bevölkerungsschutz; nationale Koordinierung innerhalb des europäischen Integrationsprozesses im Bereich der zivilen Sicherheitsvorsorge; Koordinierung von Bund, Ländern, Feuerwehren und privaten Hilfsorganisationen bei der Wahrnehmung internationaler humanitärer Aufgaben und in der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Das BBK ist aus der Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt hervorgegangen; die Organisationsstruktur mit Kompetenzzentren, in denen fachlich zusammenhängende Aufgabenbereiche gebündelt sind, wurde beibehalten. Das BBK ist mit folgenden Hauptarbeitsfeldern befasst:

Krisenmanagement: Für dieGrundlagen des Krisenmanagements wurde eindeutsches Notfallvorsorge- und Informationssystem (deNIS); eineKoordinierungsstelle zur Nachsorge, Opfer- und Angehörigenbetreuung von Deutschen nach Großschadensereignissen im Ausland; einGemeinsames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern; und Verfahren zurWarnung der Bevölkerung geschaffen.

Risikomanagement: Für eine bedrohungsgerechte Anpassung des Bevölkerungsschutzes bedarf es eines Risikomanagements, das als kontinuierlich ablaufendes, systematisches Verfahren zum zielgerichteten Umgang mit Risiken führt. Dies beinhaltet u. a. die Analyse und Bewertung von Risiken zwecks Planung und Umsetzung von Maßnahmen insbesondere zur Risikovermeidung/-minimierung und -akzeptanz, um festzustellen, ob das Verbundsystem Bevölkerungsschutz in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen) für alle zu erwartenden Schadenslagen hinreichend dimensioniert und vorbereitet ist.

CBRN-Schutz: Der Schutz der Bevölkerung vor CBRN-Gefahren (chemische (C), biologische (B), radiologische (R) und nukleare (N) Gefahren) ist ein zentrales Aufgabengebiet innerhalb des BBK. Dies umfasst auch den Schutz der Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen. CBRN-Substanzen können sowohl vorsätzlich als auch durch einen Unglücksfall, beispielsweise beim Transport, zu einer Gefahr für die Bevölkerung werden. Das BBK bietet für die drei bedeutsamsten Aspekte – Schutz der Personen im Gefahrenbereich; Schnelle Detektion; Gegenmaßnahmen – fachlich-wissenschaftliche Beratung sowie technische Unterstützung.

Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz: Dies umfasst auf Ebene des BBK die Bereiche Gesundheitsschutz, Katastrophenmedizin, medizinische Selbsthilfe und gesundheitlicher Schutz vor CBRN-Gefahren und seuchenhygienisches Management. Handlungsbedarf des Bundes bestand insbesondere bei der B