1.3Soziale Arbeit als Advocacy-Arbeit
Die Diskussion auf den kommenden ca. 300 Seiten beschäftigt sich hauptsächlich mit der Entwicklung der Sozialen Arbeit als ethisch-reflexive Menschenrechtsprofession von ihren Anfängen bis zu ihrem jetzigen Stand. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darüber nachzudenken – zumindest kurz –, was die Soziale Arbeit will, soll und kann. Im derzeitigen Klima der wirtschaftlichen Unsicherheit, persönlichen Unzufriedenheit und internationalen Unberechenbarkeit nimmt die zentrale Aufgabe der Sozialen Arbeit neue Dimensionen an. Das kommt in den weiteren Kapiteln zwar immer wieder zur Sprache, soll aber hier erstmals klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht werden: Um Menschen in Notlagen wirklich zu befähigen und zu ermächtigen, im wahren Geiste eines Empowerment-Ansatzes, genügt es nicht, ihnen fallweise zu helfen. Vielmehr muss die fallweise Hilfe mit systemischen Veränderungsinitiativen gekoppelt werden. Das wird gerade in Amerika mit dem folgenden beliebten und oft zitierten chinesischen Sprichwort zum Ausdruck gebracht:
Gib deinem Nachbarn einen Fisch, so hat er genug für einen Tag zu essen. Lehre ihn zu fischen, so hat er genug bis ans Ende seiner Tage zu essen (vgl. The Hunger Project, 2007, S. 1).
Gerade weil die Soziale Arbeit ein Produkt des Systems ist, in dem sie existiert, das sie zugleich aber ändern will zugunsten ihrer Klient/innen, muss sie seine Rahmenbedingungen mutig und couragiert hinterfragen, um sich wirkungsvoll für ihre Klient/innen einzusetzen. Sonst läuft sie Gefahr, „zum Agenten eines sozialpolitisch verbrämten Status quo“ (Otto, 1973, S. 248) zu werden, der gesellschaftliche Missverhältnisse zwar erkennt, aber nicht aktiv gegen sie angeht. Somit hat die Soziale Arbeit die advokatorische, wenn auch wenig beneidenswerte Aufgabe, sich gegen genau das System zu stellen, das sie hervorbrachte. Diese Art von Advocacy-Arbeit, auch „Anwaltschaftlichkeit“ genannt, ist die Interessenvertretung für Menschen ohne politische Stimme und kann als Kernthema der Sozialen Arbeit verstanden werden. Es geht hier nicht darum, Klient/innen zu verändern, sondern darum, die Gesellschaft zu verändern, da sie nicht angemessen auf die Bedürfnisse aller ihrer Mitglieder eingeht und weiterhin diejenigen diskriminiert, ausgrenzt und benachteiligt, die als nicht passend empfunden werden (vgl. Rieger, 2003, S. 96, 99). Wie inKapitel 3.3.1 noch genauer erläutert wird, versteht der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit die in der Berufsethik der Profession propagierten ethischen Grundwerte, aber vor allem die drei sozialarbeiterischen Grundziele Autonomie/Respekt vor der Würde des Menschen, Solidarität und Gerechtigkeit als „Herzstück“ der Sozialen Arbeit (vgl. DBSH, 2014, S. 5). Si