B) Phänomenologie des Sportwettbetruges
Der Strafgesetzgeber hat durch die Einführung des § 265c StGB einen strafrechtlichen Sonderschutz für den Sportwetten-Sektor geschaffen. Um zu verstehen, welche Erwägungen den Gesetzgeber zu diesem Schritt veranlasst haben und um anschließend die Rechtmäßigkeit des Gesetzes untersuchen zu können, ist es zunächst unerlässlich einen intensiven Blick auf das zentrale Merkmal des Sportwettbetruges zu werfen: Die Sportwette.
Der nachfolgende Teil der Untersuchung beschäftigt sich daher als „Grundlagenkapitel“ mit der Phänomenologie des Sportwettbetruges. Neben einer Erörterung des Begriffs der Sportwette werden die unterschiedlichen Arten von Sportwetten, sowie die ökonomische und regulatorische Entwicklung des Sportwetten-Marktes dargestellt. Zudem wird die besondere Manipulationsanfälligkeit bestimmter Wett- und Sportarten, sowie die übliche Vorgehensweise der „Sportwettbetrüger“ anhand populärer Fälle des Sportwettbetrugs veranschaulicht. Im Anschluss wird dargestellt, inwiefern der Sport auf diese Bedrohungslage durch Präventionskonzepte und verbandsrechtlichen Regularien reagiert hat, bevor das Grundlagenkapitel mit einer kritischen Würdigung dieser Bemühungen endet.
I. Entwicklung, Ausprägungen und ökonomische Dimensionen der Sportwette
1 . Definition der Sportwette
Was unter dem Begriff der Sportwette zu verstehen ist, ergibt sich bereits aus einem Blick in das Gesetz. So findet sich in § 3 Abs. 1 S. 4 des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland1 eine Legaldefinition der Sportwette. Danach sind Sportwetten, Wetten zu festen Quoten auf den Ausgang von Sportereignissen oder auf Abschnitte von Sportereignissen. Zudem sind sie Glückspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV. Ein Glücksspiel liegt vor, wenn über den Gewinn eines Vorteils oder den korrelierenden Verlust eines eingesetzten Vermögenswertes nach den Vertragsbedingungen ein ungewisses Ereignis entscheidet, dessen Eintritt wesentlich vom Zufall abhängt.2 Da die Richtigkeit einer Sportwette sowohl aus Sicht des Spielers, als auch, objektiv von mehreren nicht sicher abzuschätzenden Einflussfaktoren abhängt, kommt dem Zufallselement somit gegenüber denen vom Spieler zu beeinflussenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zu.3 Da mithin bei Sportwetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder den Ausgang eines zukünftigen Ereignisses gewette