Zur Ausgangslage
Die Debatte um den assistierten Suizid hat in allerletzter Zeit erneut Fahrt aufgenommen. In Deutschland ist dies spätestens seit Aschermittwoch 2020 der Fall, als das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 217 StGB, der die sogenannte »geschäftsmäßige« Förderung der Selbsttötung verbot, für verfassungswidrig erklärte. Dem Parlament wurde daraufhin eine Neuregelung zum assistierten Suizid in Auftrag gegeben. Seitdem sind aus verschiedenster Quelle Stellungnahmen formuliert und Vorschläge eingereicht worden – von Verbänden, Institutionen und Vertretern der Wissenschaft. Das Gesundheitsministerium operiert ausgesprochen defensiv. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ist lediglich von einer »eventuellen« Neuregelung die Rede. Manche würden sogar von einem verbreiteten Unwillen sprechen. Die Nervosität ist jedenfalls mit Händen zu greifen.
Das Thema ist moralisch enorm aufgeladen, weshalb Verstöße gegen den sprachlichen Anstand keinen Seltenheitswert haben. In einer öffentlichen Diskussion zum Thema, an der ich teilnahm, vergriff sich ein prominenter Palliativmediziner im Ton, indem er den Menschen, die um die Beschleunigung oder um die Beendigung ihres Sterbens bitten, den Gang wahlweise zum »Klempner« oder zum »Tierarzt« empfahl. Eine solche Sprechweise bedarf praktisch keines Kommentars. Aus ihr schlägt den Betroffenen die tiefe Verachtung ihres Anliegens entgegen. Argumente sind hier durch Ohrfeigen ersetzt. Wer sich solchen Kämpfern für den Erhalt des Bestehenden in den Weg stellt, wird leicht zum moralischen Feind. Aus einem ethischen Disput ist ein Streit ums Ganze geworden – wahlweise um das Abendland, um die Fundamente der Republik, um das Menschsein »überhaupt«.
Auf der anderen Seite – auf der Seite der Befürworter einer Freigabe des assistierten Suizids – stehen die Zeichen ebenfalls auf Kampf. Nicht ohne Empörung über den Status quo und in Vorwegnahme eines baldigen Triumphs ihrer als Aufklärung verschönert dargestellten Ziele wird der Auffassung gehuldigt, wir hätten noch längst nicht alle Schranken in Sterbehilfeangelegenheiten abgebaut. Die Suizidassistenz müsse von möglichstallen Widerständen gegen sie befreit werden, denn nur so sei die nächste Stufe der Humanisierung der Sterbehilfe zu erreichen. »Sie wollen diese Menschen doch nicht im Stich lassen und ihre Bitten um Hilfe überhören?«, lautet dann die anklagende Frage, gleichermaßen suggestiv wie rhetorisch. Anstelle eines abwägenden Dialogs wird auch hier mit dem Schwert der Moral gedroht.
Vielleicht benötigen wir inmitten der anhaltenden Kontroverse ein kurzes Innehalten, eine gewisse Demut im Hinblick auf unsere Anliegen und Vorhaben. Uns helfen keine Vermeidungsstrategien, die das schwere Thema und die noch viel schwerere Realität zu umgehen versuchen, indem siejede Liberalisierung der Sterbehilfe zur moralischen Katastrophe und zur Signatur eines untergehenden (oder bereits untergegangenen) christlichen Abendlandes stilisieren. Die Anerkennung des großen Leidens vieler Menschen in der Endphase ihres Lebens verlangt Normen des Rechts, die ihnen den Todeskampf erleichtern helfen. Niemand darf als Folge einer ernsten Erkrankung in eine existenzielle Notlage geraten oder gar in diese gezwungen werden.
Aber ebenso wenig überzeugt die gegenteilige Behauptung, das »gute Sterben« sei mittlerweile in Sichtweite und es müssten lediglich die letzten Barrieren beiseitegeräumt werden, die von hartnäckigen Modernitätsverweigerern immer noch verteidigt werden. Was bis vor Kurzem noch unlösbar war, lässt sich demnach lösen. Vielleicht darf man in diesem Zusammenhang den Gedanken wagen, hinter der Redeweise des »guten Sterbens« verberge sich womöglich eine »Sterbeideologie«[17] (Nina Streeck), die nicht nur dazu neigt, die Schwere des Geschehens zu unterschätzen, sondern Menschen angesichts ihres bevorstehenden Todes dazu zwinge, möglichstoptimal Abschied zu nehmen. Der Abbau der Barrieren dient dann dazu, dieses Ideal zu realisieren.
Wer Letzteres, als