: Andreas Schulz
: Wie wäre die Wahl zur Nationalversammlung 1919 unter Beibehaltung des absoluten Mehrheitswahlrechts ausgefallen? Eine statistische Studie
: Books on Demand
: 9783752664881
: 1
: CHF 4.40
:
: 20. Jahrhundert (bis 1945)
: German
: 96
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Die Wahl zur Nationalversammlung am 19.1.1919 war wegweisend für die deutsche Geschichte, doch eine klare Entscheidung brachte sie nicht. Die vorliegende Studie untersucht, ob das anders gewesen wäre, wäre nicht die Verhältniswahl eingeführt, sondern das auf der absoluten Mehrheitswahl basierende kaiserzeitliche Wahlsystem in seiner am 24.8.1918 reformierten Fassung angewandt worden. Im Anhang enthält die Arbeit diese reformierte Fassung des Wahlgesetzes sowie die amtlichen Ergebnisse der Wahl zur Nationalversammlung auf dem Gebiet der kaiserzeitlichen Reichstagswahlkreise.

Der Autor Andreas Schulz ist Historiker und hat über Wahlen in den schwarzburgischen Fürstentümern in der Zeit des Kaiserreiches promoviert.

Einleitung


Ich erlaube mir, die vorliegende Studie in einem Book-on-Demand-Verlag erscheinen zu lassen, da sie recht eigentlich keinen wissenschaftlichen Mehrwert erbringt. Gleichwohl behandelt sie eine sehr interessante Frage: Wie wären die Wahlen zur Nationalversammlung in Deutschland 1919 ausgefallen, wäre das im Vorfeld der Oktoberreformen eingeführte, noch weitgehend der im Kaiserreich benutzten absoluten Mehrheitswahl verhaftete Verfahren angewandt worden und nicht die völlige Durchsetzung der Verhältniswahl erfolgt? Hätte es in diesem Fall für eine Alleinregierung der SPD als mit Abstand stärkster Partei gereicht? Oder hätten sich ganz andere Optionen ergeben?

Der Reichstag des Norddeutschen Bundes respektive des Deutschen Reiches wurde in Ein-Mann-Wahlkreisen nach absolutem Mehrheitswahlrecht gewählt, das heißt, das Wahlgebiet wurde in mehrere Wahlkreise eingeteilt, von denen jeder einen Abgeordneten entsandte. Anders als in Großbritannien, aber ähnlich wie noch heute in Frankreich galt ein Kandidat erst dann als gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der im Wahlkreis abgegebenen Stimmen erhalten hatte. Gelang dies keinem Bewerber, fand wenige Tage später eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Kandidaten statt. In zahlreichen Wahlkreisen kam es daher immer wieder zu zwei Urnengängen pro Wahl, von denen ich hier den ersten, obgleich etwas unsauber, als Haupt- und den zweiten als Stichwahl bezeichne. Daneben bestanden Ergänzungswahlen. Sie verliefen nach demselben Schema und wurden vorgenommen, wenn ein Abgeordneter beispielsweise durch Tod, Mandatsniederlegung oder -aberkennung aus dem Reichstag ausschied. Letzteres konnte vorkommen, wenn die Reichstagsmehrheit eine Wahl wegen Unregelm