: Markus Achatz, Sonja Jöchtl, Nikola Leitner-Bommer, Wolfgang Lindinger, Daniela Sperz, Ruth Williams
: Verband für gemeinnütziges Stiften
: Achtung, Stiftung! Gemeinnützige Stiftungsarbeit in Österreich: Gründen, Führen, Auflösen
: Books on Demand
: 9783752675917
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: CHF 17.60
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: Betriebswirtschaft
: German
: 164
: Wasserzeichen
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Gemeinnützig aktive Stiftungen sind weltweit hochrelevante zivilgesellschaftliche Akteure. Sie leisten einen wertvollen Beitrag in den Bereichen Kunst und Kultur, Wissenschaft und Forschung, Umwelt, Bildung und Soziales und darüber hinaus. Stiftungen können in Kooperation mit dem Staat wertvolle Impulse setzen und dazu beitragen bestehende Lücken im System zu schließen. Die steigende gesellschaftliche Bedeutung des österreichischen Stiftungssektors löst die Forderung nach mehr Wissen über die zielgerichtete und verantwortungsvolle Führung und Kontrolle von gemeinnützig aktiven Stiftungen aus. Vorliegende Publikation soll einen Orientierungsrahmen geben und zeitgleich ein praktisches Nachschlagewerk für die Praxis sein. Die Inhalte wurden von Expert*innen und Praktiker*innen erstellt und setzen einen Maßstab für zeitgemäße Best Practice.

Markus Achatz ist Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner und lehrt an der Universität Linz. Er befasst sich in seiner wissenschaftlichen wie auch seiner praktischen Tätigkeit schwerpunktmäßig unter anderem mit Fragen des Stiftungssteuer- und Gemeinnützigkeitsrechts.
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1.1. Empfehlung 1: Formulierung Stifter*innen-Willen


Der/die Stifter*in formuliert seinen/ihren Willen und prüft, ob die Gründung einer Stiftung zu dessen Umsetzung geeignet ist.

1.1.1. Gesellschaftlicher Bedarf


Stifter*innen prüfen vor Errichtung einer Stiftung, ob für ihr Anliegen tatsächlich ein gesellschaftlicher Bedarf besteht oder zu einem späteren Zeitpunkt bestehen wird, ob eine Stiftung die richtige Rechtsform darstellt, welches Vermögen zur Umsetzung des angestrebten Stiftungszwecks zur Verfügung steht und ob die Stiftung dauerhaft oder auf bestimmte Zeit bestehen soll. Als alternative Rechtsformen zur Stiftung können Stifter*innen etwa einen Verein oder eine gemeinnützige GmbH wählen.

1.1.2. Berücksichtigung bestehender Organisationen


Können Stifter*innen aufgrund sorgfältiger Abwägungen bejahen, dass für ihr Anliegen ein gesellschaftlicher Bedarf besteht, prüfen sie im nächsten Schritt, ob und in welchem Ausmaß dieser bereits von bestehenden privaten und/oder staatlichen Organisationen abgedeckt wird. Im Einzelfall kann die – unter Umständen an Bedingungen oder Auflagen gebundene – Zuwendung (Spende) an eine solche Organisation zielführender sein als die mit einigem Zeit- und Kostenaufwand verbundene Errichtung (und gegebenenfalls spätere Auflösung) einer Stiftung.

1.1.3. Gründung zu Lebzeiten / von Todes wegen


Stifter*innen haben die Möglichkeit, die Stiftung bereits zu Lebzeiten oder von Todes wegen zu errichten. Die Errichtung zu Lebzeiten hat den Vorteil, dass Stifter*innen die Stiftung begleiten und – durch Vorbehalt bestimmter Rechte – das Stiftungsgeschehen beeinflussen und aktiv mitgestalten können.

Die Stiftung von Todes wegen entsteht erst mit dem Ableben des/der Stifter*in. Ein Vorteil der Stiftung von Todes wegen ist dahe