: Thomas Wilrich
: Die rechtliche Bedeutung technischer Normen als Sicherheitsmaßstab mit 33 Gerichtsurteilen zu anerkannten Regeln und Stand der Technik, Produktsicherheitsrecht und Verkehrssicherungspflichten
: DIN Media GmbH
: 9783410257622
: 1
: CHF 43.30
:
: Technik
: German
: 412
: Wasserzeichen/DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
DIN-Normen und andere technische Regelwerke erhalten erst rechtliche Relevanz, wenn sie durch"Hineinziehung" bzw. Inkorporation in das Recht zum Bestandteil einer Rechtsvorschrift gemacht werden. In diesem Buch geht es um das Verhältnis der staatlichen Gesetze und des Rechts zu technischen Normen. Der Autor erläutert einleitend die Grundlagen und Zusammenhänge von technischen Normen und Rechtsvorschriften. Weitere Schwerpunkte: Normen bei den technischen Generalklauseln // Normen im (öffentlich-rechtlichen) Produktsicherheitsrecht // Normen als Sicherheitsmaßstab bei (zivilrechtlichen) Verkehrssicherungspflichten. Zur Verdeutlichung der Situation in den verschiedenen Kapiteln erläutert der Autor aktuelle relevante Gerichtsurteile. Der Anhang enthält kurze Erläuterungen zu den im Buch und in den Fallbesprechungen herangezogenen Rechtsvorschriften.
Volltextsuche1
Die rechtliche Bedeutung technischerNormen als Sicherheitsmaßstab1
Impressum / Copyright5
Vorwort6
Autorenporträt8
Abkürzungsverzeichnis9
Inhaltsverzeichnis14
Teil 1 Die rechtliche Bedeutung technischer Normen als Sicherheitsmaßstab24
1 Einleitung: Bedeutung und Rechtswirkungen technischer Normen26
1.1 Normen sind keine verbindlichen Gesetze27
1.2 Hohe Bedeutung der Normen durch ihr Zustandekommen (Verfahren) und die Zusammensetzung der Gremien (Personen)27
1.3 Normen müssen berücksichtigt werden, steuern aber nicht abschließend32
1.4 Normen sind keine zwingenden Mindeststandards, aber dringende Mindestempfehlungen35
1.5 Normanwendung durch den Richter ist nicht Rechtsanwendung, sondern Tatsachenfeststellung36
1.6 Normanwendung durch den Richter mit sachverständiger Hilfe, aber in eigener Verantwortung38
1.7 Inkorporation technischer Normen in das staatliche Recht durch „Ansaugpunkte“42
1.8 Grundaussage: Normen sind Anhaltspunkte, Hilfen und Konkretisierungen (Richtigkeitsvermutung)44
1.9 Grenzen der Inkorporation technischer Normen in das Recht45
1.9.1 Grenze 1: Normen sind nicht allein entscheidend (Einzelfallprüfung)46
1.9.2 Grenze 2: Normen können unzutreffend sein (Widerlegung der Richtigkeitsvermutung)48
1.9.3 Grenze 3: Normen können unvollständig sein (keine Vollständigkeitsvermutung)49
1.9.4 Grenze 4: Normen können veraltet sein (keine Aktualitätsvermutung)51
1.10 Die drei Bereiche der Normwirkung als Sicherheitsmaßstab52
2 Normen bei den technischen Generalklauseln53
2.1 Inbezugnahme der Technik durch Generalklauseln53
2.1.1 Anerkannte Regeln der Technik53
2.1.1.1 Was sind anerkannte Regeln der Technik?53
2.1.1.1.1 Gesetzliche Definition53
2.1.1.1.2 Definition der Rechtsprechung54
2.1.1.2 Wo gelten anerkannte Regeln der Technik?55
2.1.1.2.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)55
2.1.1.2.2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)55
2.1.1.2.3 EMV-Richtlinie und Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG)55
2.1.1.2.4 Ladungssicherung gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO)56
2.1.1.2.5 Druckluftverordnung56
2.1.1.2.6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung56
2.1.2 Stand der Technik56
2.1.2.1 Was ist der Stand der Technik?57
2.1.2.1.1 Gesetzliche Definition57
2.1.2.1.2 Stand der Technik als höherer Sicherheitsstandard („fortschrittlich“)58
2.1.2.1.3 Keine allgemeine Anerkennung und Durchsetzung nötig („Anschein der praktischen Eignung“)58
2.1.2.1.4 Stand der Technik als dynamischer Standard („Vorsorge“)59
2.1.2.1.5 Stand der Technik als Weltmaßstab („international“)61
2.1.2.1.6 Stand der Technik als komplexer Maßstab („streitig“)61
2.1.2.1.7 Verhältnismäßigkeitsprinzip und wirtschaftliche Gesichtspunkte („Abwägung“)62
2.1.2.1.8 Stand der Technik als genereller Maßstab („branchenspezifisch“)63
2.1.2.2 Wo gilt der Stand der Technik?64
2.1.2.2.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)64
2.1.2.2.2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)64
2.1.2.2.2.1 Gefährdungsbeurteilung64
2.1.2.2.2.2 Schutzmaßnahmen65
2.1.2.2.2.3 Verwendung der Arbeitsmittel65
2.1.2.2.2.4 Montage, Instandhaltung und Prüfung66
2.1.2.2.3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)66
2.1.2.2.4 Biostoffverordnung (BioStoffV)66
2.1.2.2.5 EMV-Richtlinie und EMVG66
2.1.2.2.6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)67
2.1.2.2.7 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)67
2.1.2.2.8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)67
2.1.3 Stand von Wissenschaft und Technik68
2.1.3.1 Was ist der Stand von Wissenschaft und Technik?68
2.1.3.1.1 Stand von Wissenschaft und Technik als höchster Sicherheitsmaßstab68
2.1.3.1.2 Stand von Wissenschaft und Technik als objektiver Maßstab69
2.1.3.1.3 Stand von Wissenschaft und Technik und Vorsorge69
2.1.3.1.4 Stand von Wissenschaft und Technik ist nicht Branchenüblichkeit, sondern umfasst auch Außenseitermeinungen70
2.1.3.1.5 Stand von Wissenschaft und Technik ist dynamisch und international („Wissenschaft“)71
2.1.3.1.6 Stand von Wissenschaft und Technik verlangt nichts objektiv Unmögliches („Stand“)71
2.1.3.2 Wo gilt der Stand von Wissenschaft und Technik?73
2.1.3.2.1 AtG (Atomgesetz)73
2.1.3.2.2 Gentechnikrecht74
2.1.3.2.3 Arzneimittelrecht74
2.2 Bedeutung der Normen