Claimsmanagement in Schlüsselwörtern
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Wolfgang Kühnel
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Claimsmanagement in Schlüsselwörtern
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VDMA Verlag GmbH
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9783816305873
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2
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CHF 47.00
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Naturwissenschaft
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German
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421
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DRM
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PC/MAC/eReader/Tablet
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PDF
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist weltweit so erfolgreich, dass viele Unternehmen in Folge der Auslastung Schwierigkeiten haben, ihre Aufträge vertragsgerecht abzuwickeln. Zusätzliche Kundenanforderungen im Laufe der Projekte erhöhen den Druck. So entstehen hinsichtlich Zeit und Inhalt Abweichungen des Projekt-Ist vom Projekt-Soll. Sie können für den Anlagenbau kostspielig sein und die ohnehin nicht üppigen Erlöse aushöhlen.
Ein Instrument der Erlössicherung ist das Claimsmanagement, das in Deutschland – im Gegensatz zur Verbreitung in den angelsächsischen Ländern bei vielen Unternehmen noch am Anfang steht. Geschäftsleitungen wollen trotz berechtigter Forderungen gute Kunden nicht verärgern oder aus strategischen Gründen mit den jeweiligen Vorhaben Referenzen schaffen. Projektleiter sehen sich in erster Linie als kompetente Abwickler und nicht als gewinnverantwortliche Unternehmer.
Die neue Veröffentlichung Claimsmanagement in Schlüsselwörtern wendet sich bewußt nicht an den Juristen, sondern an den Techniker oder Kaufmann im Unternehmen, der verantwortlich an Projekten der Investitionsgüter-Industrie mitwirkt.
Der Verfasser erläutert aufgrund seiner langjährigen, eigenen Erfahrungen als Interessenvertreter im Maschinen- und Anlagenbau das Thema in 90 Schlüsselwörtern anhand von beispielhaften Projekten, Überlegungen, Ratschlägen und Vertragsklauseln in deutscher und englischer Sprache. Der bewusste Verzicht auf dogmatische Erörterungen oder weiterführende Hinweise in Fußnoten erleichtert Lesbarkeit und Orientierung, verschafft dem Nutzer einen schnelle Zugang zum Claimsmanagement und macht das Werk zu einem Handbuch für den Praktiker im Projekt.
Fristen
(S. 143-144)
Das Projekt
Die Arglos GmbH (A) hatte ihre vertraglichen Verpflichtungen zu Lieferung und Montage einer Schwingsesselanlage für schwere Lastkraftwagen eigentlich ordnungsgemäß erfüllt. Die Abwicklung war allerdings mehrfach durch Umstände unterbrochen worden, die eindeutig nicht im Risikobereich von A lagen. Der Projektleiter hatte sich darauf beschränkt, dem Hersteller der Fahrzeuge und Auftraggeber H schriftlich die jeweiligen Behinderungen anzuzeigen und darauf hinzuweisen, dass das Unternehmen A eine entsprechende Verlängerung der Leistungszeit und Erstattung der angefallenen Zusatzkosten erwarte. Als der ursprünglich vereinbarte Abnahmezeitpunkt näher rückt und H auf Einhaltung dieses Termins besteht, beginnt der Projektleiter sich Sorgen darüber zu machen, ob sein für sicher gehaltener Zeitclaim vielleicht doch nicht begründet sein könnte.
überlegungen
Bei der vertraglichen Gestaltung der Leistungszeit und ihrer Verlängerung haben die Parteien verständlicherweise zunächst die sachlichen Voraussetzungen der Entstehung eines solchen Anspruchs im Auge. Dabei spielen Fragen wie die nach der Risikoverteilung und dem angemessenen Zeitrahmen der Verlängerung die vorrangige Rolle. Darüber vergessen die Beteiligten häufig die formale Seite des Anspruchs. Diese besteht nicht nur in der Einhaltung von Vorgaben für den Inhalt der Meldung des beeinträchtigenden Ereignisses, wichtig ist unter Umständen auch die Form der Mitteilung und die Frist, innerhalb deren sie erfolgen muss.
Der Rat
Deutsche Unternehmen neigen häufig dazu, die Einhaltung von Meldefristen im Zusammenhang mit Claims zu vernachlässigen. Sie begnügen sich damit, eine Meldung abzugeben, um das störende Ereignis an sich festzuhalten. Dies mag in vielen Fällen auch genügen. Auf dieser Linie liegt auch die VOB. Sie bestimmt in§, 6, dass ein Auftragnehmer, der sich in der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Leistung behindert glaubt, dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen muss.
Unverzüglich" bedeutet, dass die Meldung lediglich ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen hat. Eine bestimmte Frist ist hier nicht einzuhalten. Die Regelung von Fristen ist Gegenstand der Vertragsfreiheit. Ein Anspruch, der grundsätzlich zu Gunsten einer Partei erwachsen kann, gerät durch eine knappe vertragliche Fristsetzung leicht in Gefahr, ausgehöhlt zu werden. Bei Nichteinhaltung einer auf diese Weise festgeschriebenen Frist kann es dann dazu kommen, dass der Claim gar nicht erst entsteht. Fristen nicht nur für Claims sind deshalb sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Vertragsabwicklung selbst im Auge zu behalten. Sie können sich auch in Anhängen verbergen."
Vorwort
4
Abnahme
6
Allgemeine Geschäftsbedingungen
16
Allianzvertrag
20
Änderungsauftrag
24
Angebot
36
Auslegung
39
Ausschreibung
43
Bankgarantie
46
Beschleunigung
52
Beteiligte
58
Beweislast
62
breach of contract
66
Claimsmanagement
68
Compliance
75
critical assumption
81
Definitionen
84
delay
89
Dokumentation
97
Einkauf
101
Einstellung
105
Engineer
110
Entschädigung
114
Ersatzteil
123
FIDIC
128
Fiktion
131
force majeure
135
Fristen
144
Gefahrübergang
148
Geltendmachen
153
Genehmigungsvermerk
160
Gesprächsprotokoll
163
Haftungsbeschränkung
166
Incoterms
171
Informationsfluss
174
Ingenieurleistungen
178
Inkrafttreten
184
Instandhaltung
189
Kettengarantie
193
Konsortium
196
Kulanz
199
Kundendienst
201
Kündigung
207
Lebenszeitkosten
216
Leistungs- und Lieferumfang
219
Leistungsnachweis
226
Leistungszeit
232
letter of intent
240
liquidated damages
246
Machbarkeitsstudie
253
Meilenstein
256
method statement
260
Mitteilungen der Vertragspartner
262
Mitwirkungspflicht
266
Montage
271
Nacherfüllung
274
nominated subcontractor
277
Präambel
281
Preis
286
Preisgleitklausel
294
Projektierungskosten
297
Pufferzeit
300
Qualitätssicherung
303
Recht, anwendbares
308
Rechtsänderung
311
Risikomanagement
316
Sachmangel
321
Schadensersatz
328
Schadensminderungspflicht
334
Schulung
337
Sistierung
343
Steuern
345
Streiterledigung
349
UN-Kaufrecht
355
Verfügbarkeit
357
Verpackung
360
Vertragsinhalt
362
Vertragsmanagement
367
Vertragsmuster
369
Vertragssprache
372
Vertragsstrafe
375
Verzug
379
VOB
386
Vollständigkeit
388
warranty
393
Werkvertrag
398
Wissensmanagement
401
Zulieferer
403
Zustandekommen
407
Stichwortverzeichnis
412