: Sunjid Dugar
: Der Gleichheitsgrundsatz in Bezug auf das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im deutschen und mongolischen Recht
: Herbert Utz Verlag
: 9783831609215
: 1
: CHF 38.10
:
: Arbeits-, Sozialrecht
: German
: 333
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Allgemeine Gleichbehandlung gilt vor allem für das Arbeitsrecht, wobei in vielen Ländern und somit auch in Deutschland und in der Mongolei erhebliche Ungleichbehandlungen zwischen den vertraglichen Leistungen der Arbeitgeber gegenüber den Angestellten oder Arbeitern bestehen. Gerade gegenwärtig wird in Deutschland wieder die erhebliche Diskrepanz zwischen den Bezügen der weiblichen und der männlichen Arbeitnehmer diskutiert und darauf hingewiesen, dass die Drittwirkung des Gleichheitssatzes eine solche »Diskriminierung« nicht zulässt. Ganz allgemein verlangt das Antidiskriminierungsgesetz eine striktere Handhabung des Gleichheitssatzes, der lange Zeit durch die dehnbare Floskel interpretiert wurde, dass dieser Gleichheitssatz dann erfüllt sei, wenn man wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich behandeln würde. Diese unscharfe Definition lässt Diskriminierungen zu und kann die Gleichheitslücke nicht schließen. Das gilt nicht nur im Arbeitsrecht oder im Beamtenrecht, sondern auch in vielen rechtlichen Beziehungen der Geschlechter zueinander.
Antidiskrimini rungsgrundsätze moderner Art finden sich im mongolischen Namensrecht traditioneller Art verwirklicht, wo der Name des Mannes nicht zum Familiennamen der Frau gemacht wird.
Weitere Fälle aus dem Zivilrecht, Steuerrecht, dem Recht der Privatisierung und dem Privatrecht sind als Beispiele aufgeführt.
Danksagung6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungen15
Vorwort20
Einleitung22
I. Kapitel Allgemeiner Gleichheitssatzgrundsatz und Diskriminierungsverbote24
1.1 Gerechtigkeit und Gleichheit24
1.2. Europarechtliche Dimension des Diskriminierungsverbots31
1.3 Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot im deutschen Recht52
1.4. Spezielle Gleichheitsrechte im deutschen Recht64
1.5 Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot im mongolischen Recht69
1.6 Gleichheitssatz im Anglo-amerkanischen System83
1.7 Zwischenergebnis87
II. Kapitel Rechtsgleichheitssatz und Diskriminierungsverbot im Privatrecht unter besondere Berücksichtigung des AGG91
2.1 Allgemeine Gleichbehandlung /Das Ungleichbehandlungsgebot/91
2.2 Diskriminierungsverbot im öffentlichen Recht § 24 AGG122
2.3 Zivilrechtliche Benachteiligungsverbote139
2.4 Allgemeine Gleichbehandlungen im Arbeitsrecht161
2.5. Rechtsschutz im Sinne AGG211
III. Kapitel Diskriminierungsverbot in der Mongolei220
3.1 Grundbegriffe220
3.2 Benachteiligungsverbot im Zivilrecht251
3.3 Benachteiligungsverbot im Arbeitsrecht266
3.4. Rechtsschutz vor Diskriminierung (bzw. Rechtsweg)280
IV. Zusammenfassung und Ausblick290
Anhang 1 Verfassung der Mongolei316
Anhang 2: Internationale Übereinkommen321
Literaturverzeichnis324
Münchner Juristische Beiträge330