Lord John und der Usus der Armee
Einführung
ZU DEN FREUDEN des Verfassens historischer Romane gehört es, dass die besten Teile nicht erfunden sind. Diese Geschichte war das Resultat der Tatsache, dass ich Wendy Moores hervorragende Biografie des Arztes Dr. John Hunter gelesen habe und gleichzeitig ein Faksimilebüchlein über die Dienstvorschriften der britischen Armee während der Amerikanischen Revolution.
Eigentlich habe ich in beiden Büchern nichts Bestimmtes gesucht, sondern habe sie nur als allgemeine Quellen zur Zeitgeschichte gelesen – natürlich immer mit einem offenen Auge für faszinierende Dinge wie die Zitteraalpartys in London, die – genau wie Dr. Hunter selbst – historisch verbrieft sind.
Was die Dienstvorschriften betrifft, so muss man als Schriftsteller der Versuchung widerstehen, den Leuten Dinge zu erzählen, nur weil man sie weiß. Doch auch dieses Buch enthielt Kleinigkeiten wie die Information, dass das Wort »Bombe« im achtzehnten Jahrhundert durchaus gebräuchlich war und was damit gemeint war: nicht nur eine Explosionswaffe, sondern ebenso ein in geteertes Tuch gewickeltes Schrapnellpaket, das aus einer Kanone abgeschossen wurde (obwohl wir darauf achten müssen, das Wort Schrapnell zu vermeiden, da es seinen Namen von Lt. Henry Shrapnel von der Königlichen Artillerie hat, der die ursprüngliche »Bombe« zum »Schrapnellgeschoss« weiterentwickelte, einer Bombe voller Splitter, die außerdem Schwarzpulver enthielt und nach dem Abfeuern in der Luft explodierte. Dummerweise hat er das 1784 getan, was schade ist, weil Schrapnell ein toller Begriff ist, wenn man über den Krieg schreibt).
Unter vielen anderen Details fiel mir eine kurze Beschreibung des Prozederes bei einem Kriegsgericht ins Auge:
»Es ist der Usus der Armee, dass der Vorsitz eines Kriegsgerichts aus einem ranghohen Offizier und einer Anzahl weiterer Offiziere besteht, die dieser für geeignet befindet, das Gericht zu bilden, im Allgemeinen vier an der Zahl, möglicherweise mehr, jedoch nicht weniger als drei. Die angeklagte Person soll das Recht haben, Zeugen zu ihrer Unterstützung aufzurufen, und das Gericht soll diese befragen sowie jede andere Person, die es wünscht, und so soll es die Umstände klären und, falls es zu einer Verurteilung kommt, auch die Strafe.«
Das war alles. Keine Richtlinien für den Umgang mit Beweismitteln, keine Maßstäbe für eine Verurteilung, keine Vorgaben über das Strafmaß, keine Anforderungen an die Vorsitzenden eines solchen Gerichts, nur »der Usus der Armee«. Dieser Ausdruck ist offensichtlich bei mir hängen geblieben.
Wenn man es recht bedachte, war wahrscheinlich der Zitteraal daran schuld. Darüber hinaus konnte John Grey das Ganze auch der ehrenwerten Ms Caroline Woodford in die Schuhe schieben – was er eine Zeit lang tat. Und dem Arzt. Und natürlich diesem verflixten Dichter. Dennoch … nein, der Aal war daran schuld.
Die Gesellschaft hatte in Lucinda Joffreys Haus stattgefunden. Sir Richard war abwesend; ein Diplomat seines Standes konnte einer solchen Frivolität niemals seinen Segen geben. Zitteraalgesellschaften waren in London der letzte Schrei, doch da die Tiere sehr selten waren, waren es solche privaten Zusammenkünfte ebenso. Die meisten dieser Ereignisse fanden in öffentlichen Theatern statt. Hier rief man die wenigen Glücklichen, die auserwählt wurden, dem Aal näher zu begegnen, auf die Bühne, wo sich dann das Publikum daran ergötzte, wie sie einen Schlag bekamen und dann wie getroffene Kegel umhertorkelten.
»Der Rekord liegt bei zweiundvie