Nach den Gepflogenheiten der Beduinen ist der „Gast“ nämlich nicht etwa, wie bei uns, nur ein sogenannter „Besuch“, dem man sich zu widmen und alle mögliche Aufmerksamkeit zu erweisen hat. Er hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, denn er ist für die Zeit seines Aufenthaltes bei dem betreffenden Stamme ein vollgültiges Mitglied desselben. Ja, noch mehr: Das Wort „Gast“ hebt ihn über die Mitglieder des Stammes empor, und wie sie außerordentliche Pflichten gegen ihn zu erfüllen haben, so wird auch von ihm eine größere als die gewöhnliche Hingabe an das Wohl und die Interessen des Stammes gefordert. Der Gast steht während seines ganzen Aufenthaltes in gewisser Beziehung sogar noch über dem Scheik und hat nicht weniger als dieser an allen Freuden, doch ebenso auch an allen Leiden seiner Gastgeber teilzunehmen. Er würde als ehrloser Mensch betrachte