: Jennifer Vogelsang
: Kommunikationsformen des Internetzeitalters im Lichte der Komunikationsfreiheiten des Grundgesetzes
: Mohr Siebeck
: 9783161553790
: Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht
: 1
: CHF 83.30
:
: Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
: German
: 304
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Die modernen Kommunikationsmedien durchdringen seit dem Siegeszug der digitalen Revolution den Alltag eines jeden und beeinflussen das gesellschaftliche Miteinander tiefgreifend. Internetbasierte Technologien bieten neue Möglichkeiten des Austauschs und des Zusammenwirkens. Diese historisch gesehen immer noch jungen Entwicklungen werfen eine Vielzahl verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Fragen auf, die Jennifer Vogelsang ausgehend von einer kommunikations- bzw. sozialwissenschaftlichen Analyse beleuchtet. Sie zeigt die Möglichkeiten der Ausübung kommunikativer Freiheiten im virtuellen Raum auf und entwickelt Maßstäbe für einen verhältnismäßigen Interessenausgleich. Auf der Grundlage einer zeitgemäßen Auslegung belegt sie, dass die Kommunikationsfreiheiten auch im virtuellen Raum verwirklicht werden können.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Ruhr-Universität Bochum; seit 2015 Referendarin am Landgericht Bochum; 2017 Promotion.
Cover1
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis18
Einleitung24
A. Kommunikationsformen des Internetzeitalters und ihre (verfassungs-)rechtliche Relevanz26
I. Kommunikationsformen des urbanen Raums: Flashmobs, Smartmobs und Facebook-Partys27
II. Kommunikationsformen des virtuellen Raums: Virtuelle Blockadeaktionen, Zusammenkünfte in virtuellen Foren zu Kommunikationszwecken und Shitstorms31
B. Aufgabenstellung und Gang der Untersuchung36
Teil 1: Die themengebenden Kommunikationsformen und ihre gesellschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen – Phänomenologie und Begriffsbildung38
A. Kommunikationsformen des urbanen Raums: Flashmob, Smartmob und Facebook-Party40
I. Flashmob40
1. Multimedial koordinierte Zusammenkunft40
2. Mangelnde feste Organisationsstruktur41
3. Unbestimmte Teilnehmerzahl42
4. Überraschungseffekt vs. Spontaneität42
5. Keine Gebundenheit an den öffentlichen Raum43
6. Unterhaltungszweck als subjektive Komponente44
7. Zwischenergebnis45
II. Smartmob45
III. Facebook-Party46
IV. Zwischenergebnis47
B. Kommunikationsformen des virtuellen Raums: Virtuelle Blockadeaktion, virtuelle Zusammenkunft zu Kommunikationszwecken und Shitstorm48
I. Virtuelle Überlastungsangriffe bzw. Denial of Service-Attacken49
II. Zusammenkunft im virtuellen Raum zu Kommunikationszwecken50
III. Shitstorm50
C. Die technologischen Voraussetzungen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Kommunikationsformen52
I. Das Internet als Ursprung neuer Kommunikationsformen52
2. Web 2.0: Internetnutzer als Content-Provider54
3. Social Software55
4. Technische Grundlagen virtueller Kommunikationsprozesse57
5. Zwischenergebnis57
II. Der Einfluss des technologischen Fortschritts auf menschliches Kommunikationsverhalten und gesellschaftliche Prozesse58
III. Die themengebenden Phänomene unter dem Blickwinkel posttraditionaler Vergemeinschaftungsformen60
IV. Fazit62
Teil 2: Verfassungsrechtlicher Rahmen64
A. Grundrechtlicher Schutz der neuen Handlungs- und Kommunikationsformen66
I. Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 Abs. 1 GG67
1. Entstehung und Entwicklungsprozess der Versammlungsfreiheit68
2. Funktionen der Versammlungsfreiheit73
a) Das Verhältnis der Kommunikationsgrundrechte zum Demokratieprinzip in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts74
b) Der demokratisch-funktionalisierte Ansatz – Versammlungs-freiheit als genuin „politisches“ Grundrecht76
aa) Genealogie des demokratisch-funktionalisierten Ansatzes: Die Integrationslehre Rudolf Smends78
bb) Demokratisch-funktionalisierte Grundrechtsauslegung79
c) Der liberal-individualisierte Ansatz – Versammlungsfreiheit als umfassendes Abwehrrecht82
aa) Verfassungstheoretische Herleitung des liberalen Grundrechtsverständnisses82
bb) Auslegung der Versammlungsfreiheit nach dem liberalen Grundrechtsverständnis83
d) Zwischenergebnis84
3. Der Versammlungsbegriff85
a) Mindestteilnehmerzahl85
b) Zeitliche Mindestdauer86
c) Gemeinsame Zweckverfolgung – Abgrenzung zur Ansammlung87
d) Materielle Anforderungen an den Zweck88
aa) Begriffsverständnis in der Literatur89
(1) Weites Begriffsverständnis89
(2) Eingeschränktes Begriffsverständnis91
(a) Erweiterter Versammlungsbegriff91
(b) Enger Versammlungsbegriff93
(3) Zwischenergebnis94
bb) Begriffsverständnis in der Rechtsprechung94
(1) Bundesverfassungsgericht94
(2) Verwaltungsgerichtsbarkeit97
(3) Zwischenergebnis98
cc) Stellungnahme und eigener Ansatz98
(1) Grundsätzliches zur Grundrechtsauslegung99
(2) Wortlaut100
(3) Genese101
(4) Systematik102
(a) Ausgestaltung der Versammlungsfreiheit als Deutschengrundrecht102
(b) Versammlungsfreiheit zwischen allgemeiner Handlungsfreiheit und Meinungsfreiheit104
(c) Verhältnis zur Vereinigungsfreiheit gem. Art. 9 Abs. 1 GG105
(d) Systematische Auslegung auf internationaler und europäischer Ebene107
(aa) Art. 11 Abs. 1 EMRK107
(bb) Art. 12 Abs. 1 GRCh109
(cc) Zwischenergebnis111
(e) Zwischenergebnis111
(5) Sinn und Zweck111
(a) Versammlungsfreiheit als „demokratisches Grundrecht“ – Kritik an einer funktionalen Grundrechtsauslegung111
(b) Ungeeignetheit des Erfordernisses öffentlicher Meinungsbildung für eine sachgemäße Bestimmung des Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit115
(c) Ungeeignetheit des Erfordernisses der „Bestimmtheit und Geeignetheit zur öffentlichen Meinungsbildung“117
(d) Erhöhung des Schutzniveaus als Begründungs-widerspruch118
(e) Systemwidriger Verweis auf das VersG zur Begründung eines engen Versammlungsbegriffes119
(f) Kollektive Meinungsäußerung und -bildung als Sinn und Zweck der Versammlungsfreiheit120
(g) Fazit – Abgrenzung von Versammlungen zu Ansammlungen, Unterhaltungs- und Eventveranstaltungen123
e) Ergebnis126
4. Anwendung des Versammlungsbegriffs auf die einzelnen Kommunikationsformen des urbanen Raums126
a) Smartmob126
aa) Subsumtion unter die einzelnen Merkmale des Versammlungsbegriffs126
bb) Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2015128
b) Flashmob129
c) Facebook-Party129
d) Ergebnis130
5. Schutz virtueller Versammlungen durch die Versammlungsfreiheit131
a) Der Einfluss technologischen Fortschritts und gesellschaftlichen Wandels auf das (Verfassungs-)Recht135
b) Auslegung von Art. 8 GG138
aa) Wortlaut138
(1) Bedeutung des Begriffs „sich versammeln“ im allgemeinen Sprachgebrauch139
(2) Juristische Verwendung des Begriffs139
(3) Zwischenergebnis141
bb) Genese141
cc) Systematik142
(1) Weitere Einschränkungen auf Schutzbereichsebene142
(a) Einschränkung des persönlichen Schutzbereichs auf „alle Deutschen“142
(b) Einschränkung durch das Erford