: Philipp Lassahn
: Rechtsprechung und Parlamentsgesetz Überlegungen zu Anliegen und Reichweite eines allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes
: Mohr Siebeck
: 9783161553851
: Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht
: 1
: CHF 92.10
:
: Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
: German
: 316
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: PDF
Was wären Gerichte ohne das Gesetz? Im verfassungsrechtlichen Diskurs unter dem Grundgesetz ist mitunter eine gewisse Skepsis gegenüber den Kompetenzen der Rechtsprechung auszumachen. Weitgehend ungeklärt ist die Frage, ob auch ihr gegenüber der so genannte allgemeine Vorbehalt des Gesetzes gilt. Dieses Instrument besagt, dass die Verwaltung - jedenfalls in 'wesentlichen' Fragen - keine eigenen Entscheidungen treffen darf, sondern auf eine Vorentscheidung des Gesetzgebers angewiesen ist. Teilweise wird verlangt, diesen Grundsatz auch auf die Gerichte anzuwenden. Gerade auf Grund ihrer besonders kargen demokratischen Legitimation seien auch sie stets auf eine gesetzliche Grundlage angewiesen, sobald es um 'wesentliche' Fragen geht. Vor dem Hintergrund historischer und rechtsanwendungstheoretischer Überlegungen begegnet Philipp Lassahn solchen Ansätzen und stellt dabei auch die Vorstellung eines verfassungsrechtlich gebotenen 'Legitimationsniveaus' in Frage.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und Berkeley; 2013 Erste Juristische Prüfung; wiss. Mitarbeiter und Doktorand an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.; 2015 LL.M. an der Harvard Law School; 2016 Promotion; seit 2016 Referendar beim Kammergericht und wiss. Mitarbeiter an der Humboldt-Universität zu Berlin.
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Cover1
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
1. Teil: Einführung22
I. Problemaufriss und Hintergrund22
II. Entwicklung und Stand des Forschungsgesprächs24
III. Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit – Gegenstand der Arbeit28
IV. Legitimität und Rechtmäßigkeit – Charakter der Arbeit29
V. Methodisches Vorverständnis30
1. Recht als Rekonstruktion eines stimmigen Systems30
2. Die zentrale Rolle von Text und historischem Telos31
3. Abgrenzung gegenüber rigidem Textualismus und Originalismus31
4. Verwahrung gegen übertriebene Theoretisierungen32
5. Maßstäbe für die Bewertung juristischer Systembildung33
6. Zusammenfassung34
VI. Terminologische Vorfragen35
1. „Vorbehalt des Gesetzes“ vs. „Gesetzesvorbehalt“35
2. „Rechtsprechung“36
VII. Gang der Untersuchung37
2. Teil: Historische Hinführung – Die Evolution des Verhältnisses von Rechtsprechung und Gesetz39
I. Kodifikation als Normalfall?39
II. Klarstellung: Richterrecht als historischer Normalfall41
1. Die Evolution des Rechts als Geschichte der Rationalisierung und Ausdifferenzierung41
2. Quellenpluralität als reguläres Szenario45
3. Zur Rolle von Gesetz und Kodifikation48
4. Insbesondere: Der Vorrang des Gesetzes50
5. Die Rolle des Grundgesetzes in der historischen Entwicklung51
6. Zwischenfazit53
3. Teil: Der Vorbehalt des Gesetzes54
I. Terminologische Präzisierungen55
1. „Erforderliche Regelungsdichte“ vs. „Entscheidungskonkurrenz“55
2. Der Gesetzesbegriff58
II. Die drei Dimensionen der Kompetenzverteilung59
1. Erste Dimension: Suprematie60
2. Zweite Dimension: Exklusive Kompetenzen61
3. Dritte Dimension: Delegationsverbote62
III. Historische Entwicklung63
1. Der staatsrechtliche Vorbehalt des Gesetzes64
a. Ursprünge: Aufklärung und Französische Revolution (Kant, Rousseau, Locke, Montesquieu)66
b. Entstehung: Restauration und Frühkonstitutionalismus (Klüber, früher Mohl)68
c. Konsolidierung: Vormärz (Maurenbrecher, Welcker)70
d. Ausdehnung und Verfestigung: Märzrevolution bis Reichsgründung72
i) Der Vorbehalt als Selbstverständlichkeit: Um 1848/49 (Weiss, Stahl)72
ii) Weitere politisch-theoretische Erfassung: Revidierte Verfassung bis 1870/71 (Bluntschli, Zoepfl, später Mohl)73
iii) Zwischenfazit74
e. Verschiebungen: „Staatsrechtlicher Positivismus“74
i) Ausblendung politisch-historischer Hintergründe und Fokussierung auf den Rechts(satz)begriff (Gerber)75
ii) Der Gesetzes- und Rechts(satz)begriff im Mittelpunkt (Laband)77
iii) Konsolidierung der Gerber-Laband’schen Lehren (Jellinek)81
iv) Zwischenfazit und Folgeentwicklungen82
f. Klarstellungsversuche: Spätes Kaiserreich83
i) Der Zusammenhang von Parlament und Vorbehalt (Otto Mayer)83
ii) Politisch-staatsrechtliche Einordnungsbemühungen (Thoma)85
g. Verwirrung: Weimarer Republik87
i) Die Wirkung der Laband’schen Lehren (Anschütz)87
ii) Das Fehlen einer überzeugenden Vorbehaltstheorie89
iii) Zur Frage der Delegation90
h. Auflösung: Nationalsozialismus (Huber, Tatarin-Tarnheyden)91
2. Parallele Entwicklungen: Straf- und budgetrechtlicher Vorbehalt92
a. Strafrechtlicher Vorbehalt92
b. Steuer- und budgetrechtlicher Vorbehalt94
3. Zusammenfassung und Einschätzung der Genealogie96
IV. Das vorherrschende Modell: Die Wesentlichkeitslehre und ihre Ratio98
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Vom Vorbehalt des Gesetzes zur Wesentlichkeitslehre99
a. Anfangszeit des Gerichts: Übernahme tradierter Formeln aus der Vorkriegszeit99
b. Entstehung der Wesentlichkeitslehre: Der Facharztbeschluss von 1972100
i) Bedeutung des Facharztbeschlusses: Verankerung im Demokratieprinzip und Ausbau als Delegationsverbot100
ii) Vorläufer der Wesentlichkeitslehre101
(1) Befassung mit Delegationsfragen und Terminologie der Wesentlichkeit101
(2) Ausprägung der Grundrechtsdogmatik und Aufbrechen des besonderen Gewaltverhältnisses102
c. Konsolidierung103