2 Wie finde ich den passenden Domainnamen?
Manche müssen über den Namen für ihr Webprojekt gar nicht lange nachdenken, andere wiederum feilen stunden- und tagelang an einer passenden Bezeichnung. Wiederum andere gehen davon aus, dass ihre gesamte Webpräsenz mit dem Namen steht und fällt. Wie schwer oder wie einfach man sich die Namensfindung auch macht – es gibt hierbei zahlreiche Dinge zu beachten. Denn der Name muss letztlich
- zum Betreiber,
- zum Inhalt,
- zur Zielgruppe,
- gegebenenfalls zur wirtschaftlichen Ausrichtung sowie
- zum angestrebten Zweck
des Blogs passen.
Hat man erst einmal eine gute Idee, will man natürlich auch so schnell wie möglich zur Tat schreiten, sprich: die entsprechende Domain registrieren. Es ist allerdings besser, wenn man vorher noch ein paar Überlegungen zum juristischen Hintergrund anstellt und im Zweifelsfall sogar Rechtsrat einholt.
2.1 Grundlagen des Domainrechts
Aus der Sicht von Bloggern – und im Prinzip auch von allen anderen Websitebetreibern – lassen sich in puncto Domainnamen zwei große Bereiche unterscheiden: der technische und der juristische Part. Da die Technik als gegeben hingenommen werden muss, kann das Rechtssystem letztlich „nur“ darauf reagieren, indem es seine Spielregeln für das World Wide Web so gut wie möglich anpasst. Weil das Medium Internet jedoch keine geografischen Grenzen kennt, ist die Lösung von juristischen Problemen in einzelnen Ländern nicht immer trivial.
Aber – eines nach dem anderen. Zu allererst muss der Blick auf den grundsätzlichen Aufbau einer Domain gelenkt werden. Denn wenn man den Unterschied zwischen einer Top-Level-Domain und einer Second-Level-Domain nicht kennt, kann man auch die daran anknüpfenden juristischen Probleme nicht verstehen.
Technische Grundlagen
Eine Domain kann als Adresse eines Computers, nämlich des Servers, angesehen werden. Sie wird auch als „Uniform Resource Locator“, kurz: URL, bezeichnet. Damit alle Anfragen z.B. für die Internetseite des Autors (www.ra-rohrlich.de) auch tatsächlich beim richtigen Server und dort im richtigen Verzeichnis landen, gibt es die so genannte IP-Adresse. Diese besteht aus vier Ziffernblöcken, die jeweils durch Punkte getrennt sind (z.B. „37.157.252.24“). IP-Adressen sind eindeutig einem Internetanschluss bzw. einem Server zugeordnet. Um die Eingabe etwa im Browser zu erleichtern, werden die IP-Adressen mithilfe der so genannten Domain-Name-System-Server (DNS-Server) in einfache, leichter zu merkende Bezeichnungen übersetzt. Um zu einer Internetseite zu gelangen, muss also nicht die komplizierte IP-Adresse eingetippt werden, es reicht die Eingabe der entsprechenden Domain. Allerdings führt beides gleichermaßen zum Ziel.
Domains sind prinzipiell wie folgt aufgebaut:http://www.ra-rohrlich.de, allerdings ist auch die Kurzform möglich, sodassra-rohrlich.de gleichermaßen zum Ziel führt, wenn man es in die Browseradresszeile eingibt.
Die einzelnen Bestandteile werden dabei jeweils durch Punkte voneinander getrennt:
- http: Abkürzung für das Hypertext Transfer Protocol (Technik zur Darstellung von Internetseiten auf Computern)
- ://: Trennzeichen
- www: Bezeichnung des Webservers, z.B. „www“ für World Wide Web (Third-Level-Domain)
- ra-rohrlich: eigentlicher Domainname (Second-Level-Domain)
- de: Domainendung (Top-Level-Domain)
Aus juristischem Blickwinkel bestehen die meisten Probleme bei der Second-Level-Domain, also beim eigentlichen Domainnamen. Aber auch die Top-Level-Domain kann mitunter problematisch werden.
Profilnamen in den sozialen Medien haben natürlich einen ganz anderen technischen Unterbau, sodass sich viele Problemkreise von Domainnamen erst gar nicht ergeben. Allerdings gibt es auch bei Facebook& Co. gewisse Spielregeln, beispielsweise besteht beim Branchenprimus ein Klarnamenzwang. Social-Media-Auftritte unter erfundenen Namen sind, mit Ausnahme von offiziellen Künstlernamen bzw. Pseudonymen, folglich unzulässig.
Juristische Grundlagen
Heutzutage ist eine Domain mehr als nur ein Name für eine Website, sie ist darüber hinaus ein Wirtschaftsgut. Je nach Qualität der Domain kann diese einen respektablen Wert erreichen.
In aller Regel geht es bei Domainstreitigkeiten letztlich um Streitigkeiten im Bereich des Namens- oder Markenrechts. Aber auch das Wettbewerbsrecht spielt eine nicht ganz unwichtige Rolle. Während rein private Blogs weder das Marken- noch das Wettbewerbsrecht beachten müssen, gilt auch für sie das Namensrecht.
Im Domainrecht gilt der so genannte Prioritätsgrundsatz („first come, first served“). Fazit: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wie alle Grundsätze hat auch dieser Ausnahmen. In manchen Fällen hat der „Verlierer“ des Rennens um eine Domain nämlich die deutlich bessere Rechtsposition. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem fast schon berühmten „shell.de“-Urteil festgelegt. Denn nach Auffassung der BGH-Richter kommt es neben dem Prioritätsgrundsatz auch auf etwaige Namens- oder Markenrechte sowie auf die Erwartung potenzieller Websitebesucher an. Beim Ansteuern der Internetseitewww.shell.de erwarte die überwiegende Mehrzahl der Besucher den Auftritt des internationalen Großkonzerns Shell und nicht „irgendeine“ Privatperson dieses Namens vorzufinden. Bei dem BGH-Urteil h