Es hatte nach einem endlosen Rechtsstreit ausgesehen, und er war in der Tat kompliziert gewesen; der Beschluss über den Einspruch bestätigte jedoch das Ersturteil des Scheidungsgerichts hinsichtlich des Sorgerechts für das Kind. Der Vater, obgleich aufs Unrühmlichste mit Schimpf und Schande überzogen, hatte damals seinen Standpunkt so vorteilhaft vertreten, dass man ihn – diesem Sieg geschuldet – beschied, er dürfe das Mädchen behalten. Es lag nicht so sehr daran, dass das Ansehen der Mutter umfassender als das des Vaters beschädigt worden wäre, sondern daran, dass die glanzvolle Selbstdarstellung einer Dame (und die dieser Dame vor dem Gericht wurde aufs Aufmerksamste zur Kenntnis genommen) vielleicht eher als Offenlegung von Makeln bewertet wird. Das zweite Urteil wurde allerdings durch eine Auflage ergänzt, welche, was Beale Farange1 betraf, den ihm aus dem Spruch zunächst erwachsenen süßen Triumph etwas vergällte: durch die Verfügung, er habe seiner ehemaligen Gattin jene sechsundzwanzighundert Pfund zu erstatten, welche diese etwa drei Jahre zuvor für den Kindesunterhalt und, förmlich im Rahmen einer verbürgten Vereinbarung, mit der Maßgabe »bereitgestellt hatte«, wie formuliert worden war, dass er auf gerichtliche Schritte verzichtete – eine Summe, über die er die Verfügungsgewalt hatte und über deren Verwendung Rechenschaft abzulegen er nicht ansatzweise in der Lage war. Diese ihrem Widerpart auferlegte neue Verpflichtung war durchaus dazu angetan, Idas Groll nicht unbeträchtlich zu mildern; der Stachel ihrer Niederlage saß nicht mehr ganz so tief, und Mr Farange hatte daher die Arena zwangsläufig mit sichtlich gesenktem Kopf statt erhobenen Hauptes verlassen. Er war nicht imstande gewesen, die Summe auf den Tisch zu legen oder sonst wie beizubringen, weshalb ihm schlussendlich als einziger Ausweg aus seiner misslichen Lage und nach einem Gezänk, das mit kaum weniger Publicity und kaum mehr Anstand als die eigentliche Scheidungsschlacht verlaufen war, nur der Kompromiss blieb, den ihm seine juristischen Berater vorschlugen und der schließlich von den Anwälten der Gegenseite angenommen wurde.
In dem Vergleich erließ man ihm seine Schulden und verfügte über das Mädchen auf eine Weise, die dem Urteilsspruch eines Salomon zur Ehre gereicht hätte. Die Kleine wurde zweigeteilt und den Disputanten genau hälftig zudiktiert. Sie hatten sie, abwechselnd, sechs Monate zu übernehmen; sie sollte je eine Hälfte des Jahres mit jeweils einem der beiden verbringen. In den Augen derer, die noch von dem grellen Licht geblendet waren, das die Gerichtsverhandlung ausgestrahlt hatte – einem Licht, in dessen Schein sich kein Elternteil auch nur im Mindesten als treffliches Vorbild für die Jugend oder als Muster an Tugendhaftigkeit präsentiert hatte –, galt dies als eine seltsame Form von Rechtsprechung. Was man aufgrund der Beweisaufnahme hätte erwarten können, wäre die Bestellung einer geeigneten angesehenen, oder doch wenigstens vorzeigbaren, dritten Person aus dem Freundeskreis der Familiein loco parentis2 gewesen. Augenscheinlich war jedoch das Umfeld der Faranges vergeblich nach einem solchen Schmuckstück abgesucht worden, weshalb die einzige Lösung – um letztlich allen Problemen gerecht zu werden und ohne Maisie3 in ein Heim zu stecken – darin bestand, die Betreuung der Schutzbefohlenen in der Weise aufzuteilen, wie ich sie beschrieben habe. Für ihre Eltern gab es mehr Gründe, dem zuzustimmen, als es für beide jemals zuvor Gründe für eine Zustimmung zu irgendetwas anderem gegeben hätte, und nun schickten sie sich mit Maisies Hilfe an, jene Distinktion zu genießen, die der Vulgarität aufwartet, sobald Letztere nur hinreichend belegt ist. Das Auseinanderbrechen ihrer Ehe war weithin kommentiert worden, und während sie als Paar vollkommen unbedeutend gewesen waren, war ihnen jetzt, als Getrennte, allgemeines Aufsehen sicher. Hatten sie denn nicht einen Eindruck vermittelt, der die Leute dazu brachte, die Zeitungen nach Aufrufen zur Rettung des kleinen Mädchens durchzublättern, nach der Resonanz einer lautstarken öffentlichen Meinung dahingehend, dass man eine Aktion starten müsse oder dass sich eine barmherzige Persönlichkeit melden möge? Tatsächlich hob eine wohlgesinnte Lady einen vorsichtigen Finger; sie war entfernt mit Mrs Farange verwandt, der sie vorschlug, man könne doch ihr, die sie selbst schon Kinder aufgezo