: Helge Pühl
: Der Debt Equity Swap im Insolvenzplanverfahren Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital per Insolvenzplan nach der Reform durch das ESUG
: RWS Verlag
: 9783814554730
: 1
: CHF 78.20
:
: Handels-, Wirtschaftsrecht
: German
: 506
: DRM
: PC/MAC/eReader/Tablet
: ePUB
Seit der Insolvenzrechtsreform durch das ESUG ist es möglich, mithilfe des Dept Equity Swap ein Unternehmen in der Insolvenz zu sanieren. Geregelt sind dabei aber bisher lediglich die Rahmenbedingungen, entscheidende Einzelfragen sind weiterhin ungeklärt. Das vorliegende Werk gibt eine Überblick über die Möglichkeiten einer Unternehmenssanierung durch einen Dept Equity Swap. Insbesondere analysiert der Autor die Vereinbarkeit der Neuregelung mit höherrangigem Recht und hilft dabei, zahlreiche offene Fragen zu klären.
§ 2
Der Debt Equity Swap als Verwertungsoption in der Insolvenz

I.  Sanierungseffekte durch die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital


13  Im Folgenden soll zunächst dargelegt werden, aus welchen Gründen und in welchen Fällen der DES eine taugliche Verwertungsoption des insolventen Unternehmens darstellen kann. Die Sanierungsmaßnahme des DES kann nämlich auf verschiedenste Weise sanierend wirken, zugleich aber auch nicht zu unterschätzende Risiken mit sich bringen.

1.  Verbesserung der Liquiditätslage


14  Zu den unmittelbar aus einem solchen DES resultierenden Vorteilen gehört die Verbesserung der Liquiditätslage. Dies geschieht zum einen, indem die Liquidität durch die Verminderung der Tilgungs- und Zinslast langfristig erhöht wird.11) Wenn zum anderen durch den Wegfall der Forderung Sicherheiten frei werden, können diese dazu genutzt werden, Liquidität in Form neuer Kredite zu erhalten.12) Gleiches gilt, wenn durch den DES eine Reduzierung des Verschuldungsgrades erreicht wird, der zu einer Verbesserung des Ratings führen kann.13)

2.  Motive auf Seiten der Gläubiger


a)  Motive genereller Art
15  Mit dem DES eröffnet sich für die Gläubiger die Chance, nach erfolgreicher Sanierung an einer Erhöhung des Unternehmenswertes teilzuhaben.14) Ein Motiv kann dabei nicht nur in einer etwaigen Wertsteigerung der Anteile und zukünftigen Dividenden-Ansprüchen, sondern in den durch die Gesellschafterstellung erlangten Kontrollrechten und Weisungsrechten bestehen, die es dem nunmehrigen Neugesellschafter erlauben, Weisungen an die Geschäftsführung zu erteilen, entsprechende Sanierungsmaßnahmen umzusetzen15) oder etwa einen Sanierungsspezialisten als Geschäftsführer einzusetzen.16) Für ansonsten verlorene Darlehen kann bei aktiver Unterstützung des Sanierungsprozesses die Aussicht bestehen, dass diese wieder bedient werden.17)
16  Aus Sicht der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung als Ziel der InsO ist dies eine der Möglichkeiten, zugunsten der Gläubiger den Fortführungswert (oftmals auch alsgoing-concern-Wert bezeichnet) zu erhalten. Dieser beinhaltet den über die einzelverwertbaren Vermögenswerte hinausgehenden Mehrwert, der in der etablierten Struktur und Anordnung der einzelnenassets als Unternehmung verkörpert ist.18)
b)  Erhalt rechtsträgergebundener Berechtigungen
17  Die Restrukturierung des Fremdkapitals per DES kommt dabei vor allem bei solchen Firmen in Betracht, die einen hohen Anteil an immateriellen Vermögensgegenständen und rechtsträgergebundenen Berechtigungen aufweisen und einen nicht unbeträchtlichen Anteil von Fremdkapital bei Banken oder etwa Anleihegläubigern aufgenommen haben. Entscheidend ist dabei, dass die wertvollenassets des Unternehmens gerade in diesen schuldrechtlichen Verträgen bestehen können, die bei einem Verkauf im Rahmen einer übertragenden Sanierung nicht mit übergehen würden und somit für die Gläubiger verloren wären.19)
c)  Relevanz sog.distressed debt-Forderungen für den DES
18  Bei Existenz einer nur geringen Anzahl von Gläubigern wird der DES dabei besonders oft eine